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Staat und Steuern
(Nur Thesen)
Siehe auch 3. Ein neues Steuerrecht

Es geht immer um das Trio 1. Politiker, 2. Staat und 3. Bürger oder Gesellschaft.
Die Politiker handeln immer im Auftrag des Staates.
Die Politiker sind sich nicht darüber einig, wofür Steuern eigentlich da sind.
Manche schieben den Staat vor und wollen über die Bürger und über die Gesellschaft herrschen, statt beiden zu dienen.
Diese Politiker meinen, dass die Steuern eines von mehreren Machtinstrumenten des Staates seien.
Nur wenn man diese Auffassung teilt, sind Steuern auch zum Steuern des menschlichen Verhaltens da
.


A Aufgaben von Steuern
1. Steuern haben ihre Existenzberechtigung allein dadurch, dass sie allein und ausschließlich der Finanzierung der Aufgaben des Staates dienen.

B Arten von Steuern
1. Es soll nur wenige Steuerarten geben.
2. Es reicht aus, wenn man etwa 10 Steuerarten erhebt.
3. Die Unterscheidung in direkte und indirekte Steuern bringt wenig.
4. Die einkommensstarken Personen trifft man eher, wenn man ihr Einkommen besteuert. (hohe Einkommensteuer)
5. Die einkommensschwachen Personen trifft man eher, wenn man den Verbrauch besteuert. (hohe Mehrwertsteuer)

C Grundsätze bei den Steuern
1. Steuern können nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden.
2. Für das Steuerrecht gelten bestimmte Grundsätze, die in jedem Fall einzuhalten sind:
          (1) Es müssen die Grundsätze der Übersichtlichkeit und der Transparenz herrschen.
          (2) Alle Einkommensarten müssen steuerlich gleich behandelt werden.
          (3) Es muss der Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit herrschen.
                      Danach sollen starke Schultern stärker belastet werden als schwache Schultern.
          (4) Das Existenzminimum – sprich der Sozialhilfesatz – muss immer steuerfrei sein.
                      Dabei ist es egal, woher die Einkommen kommen.
          (5) Jede Steuerart soll wenig differenziert sein und ähnliche Sachverhalte gleich behandeln.
          (6) Danach müssten die Steuern von Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform erhoben werden.
          (7) Die Änderung von Steuern im Steuerrecht muss sehr behutsam erfolgen.
          (8) Außerdem müssen die Rechtsprinzipien Vertrauensschutz und Bestandsschutz in jedem Einzelfall gewährleistet sein.
          (9) Steuern müssen zeitnah erhoben werden.
          (10) Es muss Rechtssicherheit herrschen; deshalb muss alles vermieden werden, was vorläufige Steuerbescheide erforderlich macht.
4. Wer diese Grundsätze nicht beachtet, sich darüber hinwegsetzt oder sie gar missachtet, läuft Gefahr, den Sinn von Steuern aus den Augen zu verlieren
          oder weder den Bürgern noch der Gesellschaft noch dem Staate zu dienen.

D Die Kompetenzen bei Steuern
1. Jede einzelne Steuerart muss eine klare Zuordnungen zu den drei Gebietskörperschaften haben.
2. Steuerhöhe (oder Hebesatz) und alle Modalitäten müssen von der Gebietskörperschaft bestimmt werden, die das Steueraufkommen erhält.
3. Gemeinschaftssteuern gibt es deshalb nicht. Die Vorteile sind sowieso gering.

E Erhebung von Steuern
1. Jede Steuerart muss von derjenigen Körperschaft erhoben werden, der das Steueraufkommen zufließt.
2. Die Erhebung von Steuern darf in keinem Falle höhere Kosten verursachen als sie einbringt.
3. Deshalb gibt es keine Bagatellesteuern.