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Die Sprache der Politiker
und was sie daraus ableiten können

- Die „Übersetzung“ von Begriffen und Redewendungen in alphabetischer Reihenfolge -

 

Vorbemerkungen
Hier können Sie eine etwas andere Art von Definitionen von Begriffen und von Redewendungen nachlesen.

Es geht, wie die Überschrift ankündigt, um die Sprache der Politiker.
Sie sind wohl nicht ganz frei von Bösartigkeiten und Unterstellungen.
Trotzdem wird sich Ihr Blickfeld ein wenig weiten. Sie werden Vorteile davon haben dies zu lesen.
Es ist mein Ziel, dass Sie durch das Lesen von „Sprache der Politiker“ mehr verstehen als vorher!
Es geht z.B. nicht darum ob die Rose Stacheln oder Dornen hat. Es geht  nicht darum ob die Kaffeepflanze ein Baum oder ein Strauch ist.
Hier weiß jeder - egal wie man es bezeichnet - was gemeint ist.
Es geht darum, dass man mit der Veränderung von Begriffen z.B. Macht ausübt. Dazu gibt es ein passendes Sprichwort:
„Wer die Begriffe beherrscht, beherrscht die Inhalte.“
Im Umkehrschluss würde das Sprichwort heißen: „Wer die Inhalte verändern kann, beherrscht die Begriffe!“
Sie können ja selbst überprüfen, ob diese oder jene Beschreibung im konkreten Fall zutrifft.
Es geht einmal um Begriffe, die Politiker anders verwenden als üblich, und ihre andere Bedeutung. So wenden die Politiker beispielsweise das Wort „Sparen“ ganz anders an als der normale Bürger. Wie kämmen wir sonst zu einem Schuldenberg von 1,4 Billionen Euro.
Es geht aber auch um das weite Feld von Redewendungen und Floskeln.

Sie können auch zuerst die bewertende Zusammenfassung lesen und sich dann einzelnen Vokabeln und Redewendungen zuwenden.

 

Gliederung

Vorbemerkungen
1. Verzeichnis der 42 Begriffe und 16 Redewendungen
2. Erklärungen, Interpretationen und die anderen Bedeutungen
3. Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung

 

1. Verzeichnis der 42 Begriffe und 17 Redewendungen

 

Buchstabe                                     Begriffe                                 Redewendung

A                                                                             6                                                         2
Abstandsgebot
Alternative
Angelegenheiten
         Einmischung in die inneren Angelegenheiten
Arbeitslose
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktpolitik

         aktive Arbeitsmarktpolitik

B                                                                             4                                                         0
Begleiten
Bericht
Bürokratieabbau
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsrichter

C
D
                                                                            3                                                                     1
Daseinsvorsorge
[Siehe auch unter „Begleiten“.]
Daueraufgabe
Diskussion
        
diskutieren

E                                                                            3                                                         1
Ernst
         Ernst
nehmen
Erwerbstätige
Erwerbspersonen
Entscheidung
         entschieden werden
        
F
G                                                                            2                                                         2
Gerechtigkeit
        
soziale Gerechtigkeit
         Steuergerechtigkeit
Gremien

H
I/J
K                                                                            4                                                         2
Katastrophenschutz
Kanzler
        
Kanzlermehrheit
Koalitionssausschuss
Konsolidierung
        
Konsolidierung des Haushalts

L
M                                                                           2                                                         1
Master-Plan
Modernisierung
         Modernisierung des Sozialstaates

N
O
P
Q
R
                                                                            3                                                         3
Reformen
         Struktur-Reform
Repräsentant
         repräsentativ
Richtlinie
        
Richtlinien der Politik

S                                                                            4                                                         1
Schnittmenge
Selbstverwaltungsorgane
sozial
        
soziale Gerechtigkeit [siehe unter Gerechtigkeit]
Sparen

T                                                                             5                                                         2
Tarifautonomie
Tarifhoheit
Tarifvertrag
Terrorismus
         internationaler Terrorismus
Thema
         Thema besetzen
U
V                                                                            6                                                         2
Verantwortung
Verfassung
        
verfassungswidrig
         verfassungsgemäß
Vermittlungsausschuss
Versicherung
Verteidigung
Volksvertreter

W                                                               1                                                         1
Weg
         Auf den Weg bringen
Werte
         Unsere gemeinsamen Werte
X
Y
Z

 

 

2. Erklärungen, Interpretationen und die anderen Bedeutungen

 

Abstandsgebot
                     Eigentlich und ursprünglich war damit gemeint, dass jeder ,der einer ehrlichen Arbeit nachgeht, immer mehr verdienen muss als jemand,
                     der Sozialhilfe bezieht.
                     Diese Vokabel benutzen wir allerdings nicht mehr.
                     Man könnte sonst zu leicht merken, dass dieses an sich vernünftige Gebot nicht mehr überall gilt und - was noch schlimmer ist – von uns selbst
                     außer Kraft gesetzt worden ist. Wir haben das ja nicht leichtfertig getan!
                     Aber was sollen wir machen, wenn die öffentlichen Kassen leer sind und wir die Zahl der Arbeitslosen aus politischen Gründen niedrig halten
                     müssen? Wir lassen dann Arbeitslose für sehr geringen Lohn arbeiten. Wir haben den Vorteil, dass sie aus der Arbeitslosenstatik rausfallen.
                     Die Arbeitslosen haben den Vorteil, dass sie etwas zum Arbeitslosengeld II hinzuverdienen können.
                     Außerdem gewöhnen sich die Langzeitarbeitslosen wieder an Arbeit.
                     Diese Maßnahmen kann natürlich dazu führen, dass praktisch zwei die gleiche Arbeit verrichten, aber der eine nur einen Bruchteil des anderen
                     verdient!
                     Aber dieses Problem werden wir auch noch lösen, in dem wir genau festlegen, welche Arbeiten für Langzeitarbeitslose in frage kommen und
                     welche nicht!


Alternative
                     Als eine Alternative bezeichnet man eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen zwei sich eigentlich ausschließenden Möglichkeiten oder die
                     zweite Möglichkeit, wenn die erste bereits genannt ist.

        
Dazu gibt es keine Alternative!“
                     Wenn Politiker sagen das es „dazu keine Alternative gibt“, fehlen ihnen die Argumente, um diesen Vorschlag akzeptanzfähig zu machen.
                     Es handelt sich dabei meist um sehr hochrangige Politiker, die damit um Zustimmung für einen meist nicht sehr guten Vorschlag „werben“.
                     Sie wollen die Abgeordneten, die Bevölkerung oder Beide unter Druck setzen.
                     Wenn es aber keine Alternative gibt, brauchen wir zumindest in diesem Fall keinen Politiker!
                     Jeder Computer könnte das dann noch Notwendige besser erledigen!

Angelegenheiten
      
innere Angelegenheiten
„Das ist eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes!“

                     Diese Formulierung wird generell nicht mehr verwendet!
                     Wenn man den internationalen Terrorismus so bekämpfen will wie man ihn bekämpft, setzt das voraus, dass man sich nicht nur in die inneren
                     Angelegenheiten sondern in alle Angelegenheiten eines anderen Landes einmischt.
                     Man überzieht das Land mit Spionage ja sogar mit Krieg ohne Kriegserklärung und ohne UNO-Mandat.
                     Nach dem Krieg gibt man dem eroberten Staat sogar eine andere Ordnung!

 
Arbeitslose
                
Der Begriff ist eigentlich einfach und eindeutig. Ein Arbeitsloser hat keine Arbeit.
                     Hier geht es in der Politik weniger um den Begriff des Arbeitslosen als um die Arbeitslosenzahlen.
                     Die Politiker (genauer: die Bundesregierung, noch genauer der Bundesarbeitsminister und die Bundesagentur für Arbeit) haben ein Interesse daran,
                     zu verdeutlichen, dass ihre Politik richtig ist und Probleme löst. Die Politiker sind also geneigt, die Zahl der Arbeitslosen so niedrig wie möglich
                     darzustellen. Die Politiker waren dabei bisher sehr erfinderisch:
                     So wurde die Definition für Arbeitslose mehrmals geändert.
                     Es wurden Programme aufgelegt, die die Zahl der Arbeitslosen gesenkt haben.
                     o ABM-Maßnahmen im Westen
                     o SAM-Maßnahmen im Osten.
                     o Geringfügig Beschäftigte
                     o Gründung von Ich-AGs: Aus Arbeitslosen werden selbständige Unternehmer!
                     o Ein-Euro-Jobs
                     o Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
                     So gibt es z.B. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen aber nicht in der Arbeitslosenstatistik erscheinen.
                     Die offizielle Zahl der Arbeitslosen ist so immer niedriger als die reale tatsächliche Zahl der Arbeitslosen.
                     Nach eigenen Berechnungen und Schätzungen ist die reale tatsächliche Zahl der Arbeitslosen mehr als doppelt so hoch wie die offizielle Zahl!
                     Die Mittel dieser Maßnahmen werden aus den Beiträgen (der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber) zur Arbeitslosenversicherung bezahlt.
                     Fast die Hälfte dieser Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung wird für die so genante „aktive Arbeitsmarktpolitik“ verwendet.
                     Eigentlich sollen diese Beiträge doch vor den finanziellen Risiken der Arbeitslosigkeit schützen.
                     Die Zweckenentfremdung dieser Mittel ist natürlich gesetzlich geregelt.
                     Nun stellt sich allerdings heraus, dass ein Erwerbstätiger der viele Jahre gearbeitet hat und seinen Beiträge gezahlt hat, nach einem Jahr
                     Arbeitslosigkeit auf das Niveau der ehemaligen Sozialhilfe abrutscht.
                     Auch das ist natürlich gesetzlich geregelt. Er erhält dann nach dem Hartz IV-Gesetz das Arbeitslosengeld II.

Arbeitsmarkt
                
Einen Arbeitsmarkt gibt es bei uns gar nicht.
                     In jedem Markt herrscht als wichtigstes Grundgesetz: „Angebot und Nachfrage regulieren den Preis!“
                     Dieses Grundgesetz gilt bei uns nicht.
                     Wenn aber das wesentlichste Merkmal einer Sache fehlt, kann man behaupten, dass es das vermeintliche eben nicht sei.
                     Das was die Politiker Arbeitsmarkt nennen hat als einziger Bereich in der Gesellschaft gleich zwei Gesetzgeber: Das Parlament und
                     die Tarifvertragparteien. Beide Gesetzgeber sind bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht gleichrangig.
                     Das was wir als Arbeitsmarkt bezeichnen, ist eine sehr stark reguliertes Gebilde, bei dem es um sehr viele Dinge gleichzeitig geht.
                     Es geht um die Finanzierung aller staatlichen sozialen Sicherungssysteme:
                     Arbeitslosenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und um die Rentenversicherung.
                     Es geht um die Entlohnung oder um die Vergütung. Hier treffen sich Tarifrecht und Gesetzliche Vorgaben des Parlaments:
                     D
ie Höhe der Löhne, die Vergütung der Überstunden, die Besteuerung von Sonntags- und Nachtzuschlägen., um die steuerliche Behandlung von Wegstrecken
                      zum Arbeitsplatz.
                     Es geht um den Kündigungsschutz.
                     Es geht um das Recht auf Teilzeit.
                     Es geht um den Wiedereintritt nach dem Mutterschaftsurlaub.
                     [Siehe auch unter 2. Arbeitsmarkt („Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik“) in
                     der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]

Arbeitsmarktpolitik
       aktive Arbeitsmarktpolitik
                     Darunter versteht man alle Maßnahmen der Agentur für Arbeit in Nürnberg mit etwa 90 000 Mitabeitern, die Arbeitslosen so zu qualifizieren,
                     dass sie wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Chance haben und so in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
                     Damit sollen aus Leistungsempfänger wieder Beitragszahler werden und die Sozialkassen entlasten.
                     Finanziert werden solche Maßnahmen aus den Beiträgen aller Erwerbstätigen, die einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen
                     und den gleich hohen Beiträgen der Unternehmen.
                     [Siehe auch unter 2. Arbeitsmarkt („Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik“) in
                     der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]

Begleiten
„Wie müssen die Menschen begleiten!“
                
(Harald Schartau)
                     Wir wollen die Menschen begeleiten von der Wiege bis zur Bahre. Das sichert unseren Einfluss.
                     Natürlich geht das nicht ohne Bevormundung. Wer aber bevormundet, der herrscht über andere! So einfach ist das.
                     Dafür benutzen dafür so schöne Wörter wie „Daseinsvorsorge“ oder „Fürsorgepflicht“ des Staates.
                     Damit kann man vieles rechtfertigen oder fast alles in die Wege leiten.


Bericht
                     Man bezeichnet viele Schriftstücke von Kommissionen als „Berichte“, obwohl sie doch wegen der (für die Regierung günstigen) Prognosen
                     in Auftrag geben wurden.
                     Man berichtet also nicht über Vergangenes sondern will Prognosen für die Zukunft.


Bürokratieabbau
                     Alle bisherigen Versuche Bürokratie abzubauen sind bisher gescheitert.
                     Alle zukünftigen Versuche, Bürokratie anzubauen werden wahrscheinlich ebenfalls scheitern.
                     Die einfache aber dennoch richtige und in fünf Punkten nachvollziehbare Erklärung:

       1. Bürokratie kann man nicht allein für sich betrachten.
                     Sie ist nicht allein existent.
                     Sie ist auch nicht Ursache, sondern Folge von etwas.
                     Gesetze spielen dabei eine wichtige Rolle.
                     Ein dafür gutes Beispiel ist das Steuer-Recht:
                                 Auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben gibt es zurzeit 118 gültige Gesetze und 87 Rechtsverordnungen.
                     Darüber hinaus gibt es
                     1 042 gültige im ersten Teil des Bundessteuerblatts veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums für Finanzen, sowie
                     1 193 BMF-Schreiben, die zeitlich beschränkt angewendet werden.
                                 Zusätzlich gibt es
                     1 618 BMF-Schreiben, die nicht im ersten Teil des Bundesteuerblattes veröffentlicht worden sind.
                     (Quelle: „118 Gesetze und 87 Verordnungen im Steuerrecht“,
                                                                                            Handelsblatt vom 24.September 2003)

        
2. Die erste Ursache sind zunächst einmal die Gesetze.
                     Gesetze können erst nach ihrer Veröffentlichung und in Kraftsetzung angewendet werden, wenn sie Ausführungsvorschriften vorliegen.
 
                Bürokratie ist wie oben bereits festgestellt worden ist, die schriftlich fixierte und gerichtlich einklagbare Ausgestaltung des Rechtsstaates.
                     Der Staat ist in seinem Handeln an Recht und Gesetz gebunden.
                     So schreibt es das Legalitätsprinzip vor.
                     Jedes Gesetz kann erst umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Ausführungsvorschrift vorliegt.
                     Gesetze, die (noch) keine Ausführungsvorschrift haben, dürfen und werden nicht umgesetzt.
        
3. Die Folgerungen:
                 Wenn man die Bürokratie abbauen will, muss man erst die entsprechenden Gesetze abschaffen.
                
Der Bund hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und weit mehr als 80 000 Einzelvorschriften. (Stand: 1. Juli 1997)
                     (Quelle : Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
                     Es waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000 Einzelvorschriften am 1. Juli 1997 rechtsgültig.

                     Erste und vornehmste Aufgabe des Parlaments wäre es dann, alle vorhandenen Gesetze auf den Prüfstand zu stellen.
                     Die hohe Politik beschreitet aber immer noch den umgekehrten also den falschen Weg.
                     1. Man muss schließlich sogar solche Gesetze schaffen, die die Folgen der früher verabschiedeten Gesetze beseitigen oder wenigstens abmildern.
                     2. Es wurden in jeder Legislaturperiode mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft gesetzt.
                     3. In der letzten Legislaturperiode stehen drei neue Gesetze einem abgeschafften Gesetz gegenüber.
                     4. So haben wir etwa 5 000 Gesetze und Verordnungen mit mehr als 85 000 Einzelbestimmungen.
                     (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“,
                                                                                                                   Handelsblatt vom 23.08.2005)
                     [Siehe auch unter Konzept für den Abbau von Bürokratie. Es sind 15 Seiten.]

Bundesverfassungsgericht
         Wir haben zwar ein Bundesverfassungsgericht aber gar keine Verfassung.
         Wir haben eine offiziell als Provisorium bezeichnetes Grundgesetz.
         Es ist am 23. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat vorläufig in Kraft gesetzt worden.
         Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wurde nach den Worten der Präambel für eine Provisorium geschaffen, „um dem
         staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung   zu geben.“

         Das Grundgesetz soll „seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung
         beschlossen worden ist, verlieren.“ (Art. 146; GG)
         Zwar haben die 16 Bundesländer jeweils eine Verfassung, aber die gilt nur in dem jeweiligen Bundesland.
         Richtig ist auch, dass die einzelnen Landesverfassungen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht widersprechen dürfen.


Bundesverfassungsrichter
         Das sind die 12 Richter beim Bundesverfassungsgericht. Es teilt sich auf in zwei Senate mit unterschiedlichen Aufgaben.
         Der Erste Senat ist für die Grundrechte oder Menschenrechte zuständig.
         Der Zweite Senat ist für die Kompetenzen zwischen den 16 Bundesländern und dem Bund zuständig.

 


Daseinsvorsorge
[Siehe auch unter „Begleiten“.]
         Der Begriff wurde bereits 1938 von einem Juristen namens Ernst Forsthoff geprägt.
         (Quelle: „Ein Packt mit dem Teufel“, Handelsblatt vom 24 Februar 2006)


Daueraufgabe
  
Das ist eine Daueraufgabe!“ (Theo Waigel)
      
Ich denke nicht daran, dieses heiße Eisen anzufassen!
         Da haben sich schon viele nicht nur die Finger verbrannt.

Diskussion
   diskutieren
  
„Das muss in der breiten Öffentlichkeit ausgiebig diskutiert werden!“
         (Joschka Fischer) oder
   
„Das muss einmal grundsätzlich diskutiert werden!“
       (Joschka Fischer)
       Lasst doch alle darüber reden.
         Sollen sich doch die Medien darüber hermachen!
         Solange meine Partei sich dazu nicht äußert, muss ich nichts tun.
         Und was die Partei letztendlich dazu sagt, bestimme weitestgehend ich selbst.
         Wozu bin ich schließlich der heimliche Vorsitzende der Partei?!
         Ich muss nicht einmal jetzt dazu Stellung beziehen.
         Solange brauche ich mir keinen Gedanken zu machen.
         Es bleibt zumindest vorläufig alles wie es ist.


Ernst nehmen
  
„Das nehmen ich persönlich sehr ernst!“ (Joschka Fischer)
      
Ich denke aber nicht daran, irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.
         Ich werde weder meine Mitarbeiter dazu einen Auftrag erteilen noch selbst tätig werden!
         Persönliche Konsequenzen schließe sich in jedem Falle aus!


Erwerbstätige
         Wir haben derzeit etwa 38 Millionen Erwerbstätige.
         Das sind Beamte, Angestellte und Arbeiter. Davon sind aber nur 26 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
         Die Schere zwischen der Gesamtzahl der Erwerbstätigen und der Zahl der Erwerbstätigen; die sozialversicherungspflichtig Beschäftigt sind wird immer
         größer.
         Die sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen tragen zusammen mit den etwa gleich hohen Beiträgen der Unternehmen die volle Last der sozialen
         Sicherungssysteme. Das bedeutet, dass jetzt jeder sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige zusammen mit den Unternehmen die sozialen Lasten nicht nur
         für sich allein, sondern für drei weitere Personen tragen muss.

Erwerbspersonen
         Wir achten darauf, dass die Zahl der Erwerbspersonen in etwa konstant bleibt. (Es sind etwa 38 Millionen Menschen.)
         Das kann man dann als kontinuierliche Wirtschaftpolitik verkaufen.
         Das aber die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen rapide abnimmt, verschweigen wir lieber.
         (Es sind nur noch 26 Millionen Menschen – also 12 Millionen Menschen weniger.)
         Diese weitaus geringere Zahl von Erwerbstätigen müssen die staatlichen sozialen Sicherungssysteme (Krankenversicherung, Pflegeversicherung,
         Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) etwa zur Hälfte finanzieren.
         Fast die andere Hälfte finanzieren die Unternehmen.
         Der Rest wird über die Steuern finanziert z.B. über die Ökosteuer.
         Diese Finanzierung der staatlichen sozialen Sicherungssysteme wird immer schwieriger, besonders weil immer weniger sozialversicherungspflichtige
         Erwerbstätige immer mehr Personen mitfinanzieren müssen.
         Das ist bestimmt kein Ruhmesblatt.
         Eine Lösung haben wir nicht! Also nicht daran rütteln.
         [Siehe auch unter 4. Erwerbstätige und Erwerbspersonen in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 4 Seiten.]

Entscheidung
   entschieden werden
  
„Das muss politische entschieden werden!“
  
„Dafür brauchen wir eine Grundsatzentscheidung von höchster Stelle!“
         Bestehende Gesetz reichen nicht aus, um das zu entscheiden.
                     Oder aber :
         Wir kümmern uns nicht um die Rechtslage und schaffen eine Ministererlaubnis!
                     Oder aber.
         Wir schaffen für diesen Sonderfall ein neues Gesetz.
         Wir orientieren uns dabei an dem, was politisch geboten ist!
         (Parteiideologie und Willkür sind damit Tür und Tor geöffnet!)
         Prinzipien des Rechts kümmern uns dabei wenig!
         Besondere Situationen erfordern eben besondere Maßnahmen!


Gerechtigkeit
   soziale Gerechtigkeit
 „Wir kämpfen weiterhin für soziale Gerechtigkeit! Das ist unser oberstes Ziel!“
      
(Gerhard Schröder)
         Keiner hat zu unserem Glück je von und verlangt, was wir konkret unter „sozialer Gerechtigkeit“ verstehen.
         Die „soziale Gerechtigkeit“ ist unsere Allzweckwaffe. Sie ist durch nichts zu schlagen!
         Wir müssen uns nur davor hüten, zu sagen, was darunter verstanden werden soll oder was wir darunter verstehen.
       Wir sagen nicht einmal, dass es bei jedem Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit eigentlich immer um beide Seiten gehen muss.
       Es muss immer sowohl um die Einnahmeseite als auch um die Ausgabenseite des Staates und des einzelnen Bürgers gehen.
       Wir konzentrieren uns bei allen Aussagen auf die Einnahmenseite!
         Deshalb lassen wir uns höchstens noch dazu verleiten, zu formulieren:
         „Starke Schultern müssen stärker belastet werden als schwache Schultern!
       Wir greifen noch zu einem besonderen Trick, der die Einnahmen des Staates erhöht:      
       Wir nehmen für die Berechnungen der Abzüge immer die Bruttoeinkommen!
         Davon ziehen wir erst einmal die Lohn- und Einkommensteuern ab.
         Dann wieder – vom ursprünglichen – Bruttoeinkommen die Sozialabgaben.
         Das machen wir obwohl nun das ursprüngliche Bruttoeinkommen nicht mehr zur Disposition steht.
         Dann wird wieder – vom ursprünglichen – Bruttoeinkommen die Kirchensteuer abgezogen.
         Dann wird z.B. bei der Berechnung des Kindergartengeldes wieder das ursprüngliche Bruttoeinkommen zugrunde gelegt.
         Wenn man von einer ursprünglich zur Verfügung stehenden Summe (Bruttoeinkommen) etwas abzieht, wird die zur Verfügung stehende Summe kleiner.
         Natürlich weiß das jeder! Das wissen wir auch!
         Aber das ist eben ein gleiches Verfahren für alle.
         Damit machen wir sogar für besonders Einsichtige deutlich, dass bei uns die Gleichheit höher steht, als irgendwelche sinnvoll erscheinende Gerechtigkeit!

       Ob der Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit besser in absoluten Zahlen zur Geltung kommt oder in Prozentsätzen wissen wir selber
       nicht genau.
         Wir verschweigen das Problem nicht, aber wir thematisieren es auch nicht.
         Es ist natürlich sozial höchst ungerecht,
         o dass z.B. ein vierzig jähriger Familienvater gerade etwas mehr verdient, als ihm nach dem Sozialhilfegesetz zukäme und dass
         o dass er mit seinen Steuergeldern zum Teil einen Arbeitslosen jungen zwanzig-jährigen mitfinanziert.
         o dass das so genannte „Abstandsgebot“, nach dem eine Erwerbstätigkeit immer ein höheres Einkommen bedeuten muss, als die Sozialhilfe.
         [Siehe auch unter 6. „Soziale Gerechtigkeit und soziale Verantwortung“ in der
         Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 8 Seiten.]

    Steuergerechtigkeit

Gremien
„Das müssen wir unbedingt in den zuständigen Gremien beraten!“
         (Joschka Fischer)
       Ich selbst werde nichts tun.
         Ich werde nicht einmal einen Auftrag dazu geben.
         Die müssen doch selbst wissen, wofür sie zuständig sind.

Kabinett
Kabinettsdisziplin
       Nun wird Horst Seehofer in die Kabinettsdisziplin eingebunden.
         (Mehrere Journalisten)
         Diesen Begriff „Kabinettsdisziplin“ gibt es im Grundgesetz nicht.

       Die Wahrheit ist eine völlig andere:
         Der Bundeskanzler muss als oberster Repräsentant der Exekutive das ausführen, was andere (das Parlament also die Legislative) beschlossen haben!
         Die Wahrheit ist auch, dass er innerhalb der Regierung also im Kabinett Richtlinien bestimmen, die die Ausführung von Gesetzen betreffen.
         Im Grundgesetz heißt es in Artikel 65 dazu wörtlich:
 
                    „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. (Satz 1)
                     Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. (Satz 2)
                     Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.
(Satz 3)
                     Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten
                     Geschäftsordnung.
                    
(Satz 4)
         (Quelle: Grundgesetz, Abschnitt VI. Die Bundesregierung; Art. 65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip] )

         Für die Frage der Kabinettsdisziplin kann man die Sätze 3 und 4 heranziehen:
         Wenn irgendwelche allerdings – auch nicht näher erklärte – Meinungsverschiedenheiten bestehen, entscheidet die gesamte Bundesregierung –
         also mit Mehrheit!
         Was ist da von Richtlinienkompetenz zu spüren?
         Nicht der einzelne Minister entscheidet in seinem eigenen Geschäftsbereich, sondern – allerdings nur bei Meinungsverschiedenheiten – die Mehrheit.
         Aus einem autonomen  „Er“ wird ein kollektives „Wir“!
         Nun kann man durchaus der Auffassung sein, dass der einzelne Minister vorher abklärt, ob sich Meinungsverschiedenheiten abzeichnen.
         Das kann besonders immer dann der Fall sein, wenn mehrere Ministerein betroffen sind und ein Ministerium die Federführung hat.
         Dann können Meinungsverschiedenheiten praktisch im vorauseilendem Gehorsam – oder besser, um einen offenen Eklat zu vermeiden – vermieden
         werden, wenn diese Meinungsverschiedenheiten bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.
         So könnte man die gängige und griffige aber dennoch falsche Vokabel von der Kabinettsdisziplin verstehen
         [Siehe unbedingt auch unter „Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers“!]


Katastrophenschutz
         Wenn man darunter versteht, dass man sich vor Katastrophen schützen will, so wie etwa bei einer Grippeschutzimpfung, sieht es entgegen aller
         Beteuerungen der Politiker in Deutschland ziemlich mau aus.
         Wir haben zwar ein Technisches Hilfswerk (THW). Das THW dient aber nicht der Vorbeugung vor Naturkatastrophen, sondern der Beseitigung bereits
         eingetretener Schäden. Sie Bekämpfen nicht die Ursache von Naturkatastrophen, sondern die eingetretenen Folgen.

Kanzler
   „Es kann nicht sein, dass der Osten darüber bestimmt, wer in der Bundesrepublik Deutschland Kanzler wird!“
        (Edmund Stoiber)
 
       Es wird unterstellt, dass das Volk (die Wahlberechtigten) direkt den Kanzler oder gar die Regierung wählt (wählen).
         Das ist aber nicht der Fall:
                     Die Wähler bestimmen nur über die Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und über die Kandidaten, die von den Parteioberen auf die Landeslisten
                     gesetzt wurden.
                     Durch eine Bundestagswahl wird die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt.
                     Erst danach kann man mögliche Koalitionen ausmachen und entsprechende Verhandlungen beginnen, die dann der Regierung eine so genannte
                     Kanzlermehrheit gewährleisten.
         Es wird weiter unterstellt, dass das Volk (die Wahlberechtigten) in der ehemaligen DDR entscheidend über die Zusammensetzung des Deutschen
         Bundestages bestimmen.
         Es wird weiter unterstellt, dass das Volk (die Wahlberechtigten) in der ehemaligen DDR die Macht haben, alle möglichen rechnerischen Koalitionen
         so zu beeinflussen, dass nur eine bestimmte Koalition zustande kommt, die einen bestimmten Kanzler bestimmt und alle anderen möglichen Kanzler
         verhindert.
         Soviel Macht haben die ehemaligen Bürger der DDR nicht!
         Das setzt ein abgestimmtes Wahlverhalten voraus.
         Die Befürchtung, dass die Wahl dennoch verloren gehen könnte, schlägt seltsame Kapriolen.
         [Siehe auch unter  „Richtlinien der Politik“ oder „Richtlinienkompetenz des
         Bundeskanzlers“]

Kanzlermehrheit
         Das ist die parlamentarische Mehrheit der Abgeordneten, die die Regierung trägt.
         Mit der gesicherten Mehrheit im Parlament kann der Kanzler seinen Ideen, Vorstellungen und Gesetzesvorlagen durchbringen.
         Damit wird deutlich, dass nicht das durch freie Wahlen hervorgegangene Parlament führt und das Parlament bestimmt, wo es lang geht und die Geschicke
         des Landes bestimmt, sondern der Kanzler.

Koalitionssausschuss
         Dieser Koalitionssauschuss wird gebildet aus Vertretern „der an der Regierung beteiligten Parteien“.
         Er soll alle auftretenden aktuellen Probleme einem von beiden Parteien, die die Regierung stellen, getragenem Kompromiss zuführen.
         Die grundsätzlichen und vorhersehbaren Fragen für die „Regierungsarbeit“ der nächste Wahlperiode – also für vier Jahre – sind ja bereits in einem so
         genannten Koalitionsvertrag geregelt worden.
         Außerdem hat jede Partei noch ihr Wahlprogramm, das sie in der nächsten Wahlperiode umsetzen wollte, und natürlich ihr Grundsatzprogramm.
         So gibt es in jeder Koalition, die (nur) aus zwei Parteien besteht, jeweils ein Grundsatzprogramm sowie ein Wahlprogramm - also vier Papiere.
         Außerdem gibt es ein wichtiges Papier – die Koalitionsvereinbarung.
         Es gibt also mindestens fünf Papiere, die für die nächsten vier Jahre von großer politischer Bedeutung sind.
         Nun kommt das Entscheidende:
         Diesen Koalitionssauschuss, der entscheidet, was die Regierungsarbeit gerade in strittigen Fragen sein soll, gibt es im Grundgesetz nicht.
         An keiner Stelle des Grundgesetzes wird dieses wichtige nicht öffentlich tagende Gremium auch nur einmal erwähnt.
       Dieses Gremium, das der Regierung vorschreibt, was zu tun ist, gibt es eigentlich gar nicht. Es ist nicht verfassungsgemäß!

         Der Vollständigkeit halber und, um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, muss darauf hingewiesen werden, dass es einen so genannten
         Vermittlungssausschuss gibt.
         Der Sachverhalt:
                     Heute kommen etwa zwei Drittel der Gesetze nur noch durch die Zustimmung des Bundesrates zustande. Trotz aller verfassungsrechtlichen
                     Vorgaben und Begrenzungen regelt der Bund immer mehr Details.
                     Vorteile:
                     Der Bund kann nicht mehr allein entscheiden und ist auf den Kompromiss mit den Ländern angewiesen.
         Nachteile:
                     - Der „Vermittlungsausschuss“ bekommt eine zunehmende Bedeutung.
                     - Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Regierungsvertreter der Länderkammer (Bundsrat) werden im selben Maße entmachtet.
                     - Es gibt immer weniger klare Kompetenzabgrenzungen.
                     - Der Bürger kann kaum mehr erkennen wer zuständig und verantwortlich ist.
         (Quellen:
                     „Kein Mensch schaut da mehr durch“ [Nachgefragt: Erwin Teufel]
                                                                                                                   Handelsblatt vom 28.07.2003)
                     „Große Koalition packt Föderalismus-Reform an“,
                                                                                                                   Handelsblatt vom 28.07.2003)
         [Weitere Informationen unter „Vermittlungsausschuss“]

         Auch einen Koalitionsvertrag gibt es im Grundgesetz nicht.
         Also müsste für die Koalitionsvereinbarung das allgemeine Vertragsrecht gelten – nicht mehr und nicht weniger!


Konsolidierung
   Konsolidierung
des Haushalts
   „Wir müssen den Haushalt konsolidieren!“
      
(Hans Eichel)
    „Die Konsolidierung des Haushalts muss weiter voranschreiten!“     
   
„Wir müssen bei der Konsolidierung des Haushalts weiter voranschreiten!“
 
      (Franz Müntefering)
       Wir machen weiter Schulden wie bisher!
         An unserer Haushaltspolitik wird sich nichts ändern!
         Wir machen eher noch mehr Schulden wie bisher, wenn es uns geboten erscheint.
         Schließlich wollen wir mit den neuen Schulden die Wirtschaft und das Wachstum ankurbeln. Wer sollte schon etwas dagegen haben.
         Außerdem klingt das direkt nach „solide“ und anständig.
         An einen Stopp der Neuverschuldung wollen wir gar nicht erst reden.
         Wir denken nicht einmal im Traum daran, die alten Schulden jemals zurück zuzahlen.
         Von einer Rückzahlung alter Schulden denken wir nicht einmal im Traum.
         [Siehe auch unter 1. Konsolidierung („Konsolidierung des Haushalts“) in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]

Master-Plan
         Wenn Politiker etwas mit Master-Plan bezeichnen, meinen sie einen besonders wichtigen und erfolgversprechenden Plan.
         Es gibt z.B. einen so genannten Masterplan für Bürokratieabbau von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement.
       Diese Plan sollte dazu beitragen, die Kosten der Unternehmen zu reduzieren.
         Doch soll sich der „Masterplan Bürokratieabbau“ von Superminister Wolfgang Clement teilweise als Mogelpackung erwiesen haben.
         So wurden z.B. bei der neuen Arbeitsstättenverordnung aus ursprünglich 58 Paragraphen nur noch 10 Paragraphen.
         Die meisten der alten Bestimmungen findet man nun in den umfangreichen Anlagen wieder, so dass die Arbeitsstättenverordnung insgesamt nicht weniger
         kompliziert und umfangreich geworden sind.
         (Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“,
                                                                                                       Handelsblatt vom 29.10. 2003)

Modernisierung
   Modernisierung des Sozialstaates
         Darunter versteht man die Anpassung an die neuen Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs.
         Besonders die hohen Lohnnebenkosten bei uns machen unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit sehr stark zu schaffen.
         Deshalb werden wir die Kosten der sozialen Sicherungssysteme - soweit es die Zuwächse dieser Kosten betrifft - auf die Arbeitnehmern übertragen.
         Andere Finanzierungsmöglichkeiten außer Zuzahlungen und Einsparungen gibt es kaum noch.
         Modernisierung heißt also in erster Linie Verlagerung der Kosten!



Reformen
                     Jede kleine Veränderung nennen die Politer Reform.
                     Eine Reform jagt die nächste! Doch praktisch bleibt fast alles beim Alten.
                     Wie ist es sonst zu erklären, dass wir trotz der Vielzahl von durchgeführten Reformen einen Reformstau haben, den auch sogar
                     viele Politiker beklagen.
                     Es waren eben keinen grundlegende Veränderungen an Haupt und Gliedern, sondern eigentlich nur kleine kosmetische Verbesserungen.
      

Struktur-Reform
       „Wir müssen eine umfassende Struktur-Reform in die Wege leiten!“
                 oder „in Angriff nehmen!“
                     Wer so etwas sagt, hat begriffen, dass man mit kleinen Drehungen an irgend welchen Stellschrauben nichts Wesentliches verändern kann
                     und er weiß, dass die bisherigen Reformen zu wenig bewirkt haben. Deshalb müssen nun grundlegende Änderungen angepackt werden.
                     Er steht aber mit dieser Einsicht erst am Anfang:
                                 Er weiß aber nicht, wo er anfangen soll.
                                 Er weiß nicht, mit wem er das angehen soll.
                                 Er weiß nicht, wie der Gesetzentwurf dafür aussehen soll.
                                 Er weiß nicht, ob er dafür die Mehrheit seiner Parteigenossen bekommt.
                                 Er weiß nicht, was das kostet.
                                 Er weiß nicht, wie viele Personen durch entlassen werden müssen.
                     Er weiß nur, dass es dringend erforderlich wäre, weil es so nicht weiter gehen kann.


Repräsentant
       Repräsentant des Volkes

       repräsentative Demokratie
                
Der Begriff setzt unzweideutig und unmissverständlich voraus, dass die gewählten Abgeordneten z.B. des Deutschen Bundestages das ganze Volk
                     repräsentieren oder sogar widerspiegeln!
                     (Wie man unschwer erkennt, kommt es auf den Inhalt des letzten Wortes an!)
                     Eine Einschränkung muss man jedoch von vorn herein machen:
                                 Beim Begriff „Volk“ geht es hier nur um die „Wahlberechtigten“!
                                 Kinder haben kein Wahlrecht (weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht) und sitzen deshalb weder im Deutschen Bundestag noch in
                                 einem Parlament eines Bundeslandes.
                     Manche beklagen dies z.B. mit dem Slogan: „Kinder haben keine Lobby!“
                     Andere fordern sogar um diesem Mangel abzuhelfen ein gesplittetes (halbes) Stimmrecht für jedes Elternteil für jedes ihrer Kinder.
                     Egal welches Kriterium man auch immer nimmt, der Bundestag soll das ganze deutsche Volk (der Wahlberechtigten) widerspiegeln!
                     Welches Kriterium man auch immer für die Zusammensetzung der Parlamente nimmt, es müsste folgende Regel ohne Ausnahme gelten:
                     Nach jedem Kriterium müssten die Parlamente in gleicher Quote vertreten sein wie die Bevölkerung!
                     Das ist aber keineswegs der Fall:
                     o Geschlecht.
                                 Im Deutschen Bundestag gibt es mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen!
                                 In der Bevölkerung gibt es aber mehr Frauen als Männer!
                                 Fazit: Die Männer sind überrepräsentiert.
                     o Gewerkschaftsmitglieder:
                                 Der Anteil der Mitglieder der acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben an der Bevölkerung beträgt
                                 nicht einmal 10 % !
                                 Im Deutschen Bundestag sind aber etwa 35 % der Parlamentarier Mitglieder des DGB!
                                 Fazit: Die Gewerkschaften sind überrepräsentiert!
                     o Lehrer:
                                 Jeder sechste Abgeordnete ist Pädagoge.
                                 In der Bevölkerung ist nicht einmal jeder hundertste ein Pädagoge.
                                 In der Bevölkerung sind nicht einmal 1% Pädagogen.
                                 Im Parlament machen die Pädagogen jedoch etwa 17 % aus.
                                 Fazit: Es gibt viel zu viele Öffentlich Bedienstete (besonders Pädagogen) im Parlament. (Das gilt in besonderem Maße für die Länderparlamente!)
                     o Rechtswissenschaftler oder Staatsrechtler).
                                 Die größte Berufsgruppe im Bundestag sind die Juristen (Rechtswissenschaftler oder Staatsrechtler).
                                 Es sind insgesamt 127 Abgeordnete (von insgesamt 669 Abgeordneten).(14. Legislaturperiode)
                                 Der Anteil der Juristen im Deutschen Bundestag beträgt etwa 19 %. In der Bevölkerung ist der Anteil der Juristen nicht einmal 1/2 %.
                                 (14. Legislaturperiode)
                     Fazit: Es gibt zu viele Juristen (Rechtsanwälte, Notare und Staatsrechtler) im Parlament.

       Wertend und quantitativ zusammengefasst:
                     1. Es gibt doppelt so viele Männer wie Frauen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag, obwohl es in der Bevölkerung
                                 mehr Frauen als Männer gibt.
                     2. Es gibt fast 4 mal so viele Gewerkschaftsmitglieder im Deutschen Bundestag wie es dem Anteil in der Bevölkerung entspricht!
                     3. Es gibt etwa 18 mal so viele Pädagogen im Deutschen Bundestag wie es dem Anteil in der Bevölkerung entspricht!
                     4. Es gibt etwa 40 mal so viele Juristen im Deutschen Bundestag wie es dem Anteil in der Bevölkerung entspricht!
                     [Siehe auch unter 3. Repräsentative Demokratie in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 4 Seiten.]



Richtlinie
       Richtlinien
der Politik
       Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
                     Oft ist die Rede von der „Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers“. Es wird dann häufig hinzugesetzt: „Der Kanzler der Bundesrepublik
                     Deutschland besitze die alleinige Richtlinienkompetenz!“
       Die Wahrheit sieht anders aus:
                     Im Grundgesetz heißt es (zwar) wörtlich
                    
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik* und trägt dafür die Verantwortung.“
                     (Quelle: Grundgesetz, Abschnitt VI. Die Bundesregierung;
                                             Art. 65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip] Satz 1)
                     Der Bundeskanzler muss aber als oberster Repräsentant der Exekutive das ausführen, was andere (das Parlament also die Legislative) beschlossen
                     haben!
                     Die Wahrheit ist auch, dass er innerhalb der Regierung also im Kabinett Richtlinien bestimmen, die die Ausführung von Gesetzen betreffen.
       Die eigenen Erläuterungen.
                                 Diese im Grundgesetz verankerte Kompetenz „der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik“ wird oft als Generalkompetenz bezeichnet.
                                 Sie ist in so weit etwas problematisch, weil der sachliche Bezug nicht ganz eindeutig ist.
                 Hier der Versuch einer Klärung:
                                 Der Artikel 65 GG gehört mit den Artikeln 62 bis 69 zu den Artikeln der Verfassung die unter dem Abschnitt VI des Grundgesetzes
                                  „Die Bundesregierung“ aufgeführt sind.
                                 Die Bundesregierung ist nach allgemeinen und unumstrittenen Verständnis die Exekutive des Staates.
                                 Neben der Exekutive gibt es als – sagen wir hier einfach mal – gleichwertige Gewalten innerhalb eines Staates die Legislative und
                                 die Judikative.
                                 Die Bundesregierung ist zwar die höchste Instanz der Exekutive und herrscht z.B. über alle etwa 600 Bundesämter.
                          Die Bundesregierung hat aber nach allgemeinem und unumstrittenen Verständnis keine Macht über eine andere staatliche

                                 Gewalt, weder über die Legislative noch über die Judikative.
                                 Sie führt die Gesetze, die die Vertreter des Volkes, die Parlamentarier – also die Abgeordneten des Bundestages – beschlossen haben, aus.
                                 Es steht nicht im Grundgesetz, dass die Richtlinienkompetenz darin besteht, dem Parlament vorzuschreiben über welche Probleme sie
                                 Gesetze zu beschließen hat.
                                 Es steht auch nicht im Grundgesetz, dass die Richtlinienkompetenz darin besteht, dass die Regierung bestimmt, wie ein Gesetz durch die
                                 Judikative auszulegen sei.
                                 Schon der Beeinflussung der Judikative durch Bereitstellung von mehr Personal kann man als ist eine Beeinflussung auffassen!
                 Es bleibt festzuhalten:
                          Die Richtlinienkompetenz bezieht sich also allein auf die Exekutive und auf keine andere staatliche Gewalt!
                                 Die Bundesregierung kann sich also z.B. eine Geschäftsordnung geben.
                                 Die Bundesregierung kann entscheiden, welche Bundesämter am zweckmäßigsten welchem Ministerium zugeordnet werden.
                                 Die Bundesregierung kann z.B. festlegen welche Ministerien bei einem bestimmten Gesetz die Ausführungsvorschriften erlassen kann

                                 und soll.
                                 Die Bundesregierung kann z.B. festlegen, welche Bundesämter und Bundesaufsichtsämter bei der Durchführung eines bestimmten Gesetzes
                                 vor der Formulierung der Ausführungsvorschriften angehört und um eine Stellungnahme gebeten werden.
                                 Die Bundesregierung kann z.B. entscheiden, welches Bundesaufsichtsamt mit der Überwachung eines bestimmten Gesetzes beauftragt wird.
                                 Die Bundesregierung kann z.B. entscheiden, welche neuen Bundesaufsichtsämter entstehen sollen oder welche Bundesaufsichtsämter
                                 zusammengelegt werden.
                                 Die Bundesregierung kann also z.B. ganz aktuell darüber entscheiden, ob die nach EU-Recht einzurichtende Regulierungsbehörde für die
                                 Energiewirtschaft bei der Regulierungsbehörde für die Telekommunikation angesiedelt wird oder eine neue Regulierungsbehörde
                                 eingerichtet werden soll.
                     [Siehe auch unter  11. Richtlinien der Politik („Richtlinienkompetenz des         Bundeskanzlers“) in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]

Schnittmenge
„Die Schnittmengen sind nicht sehr groß!“
                     (Katrin Göring-Eckhardt)
                     Diese Formulierung wird bei Koalitionsaussagen verwendet, obwohl noch Wahlkampf ist und die Bundestagswahl noch nicht eindeutig feststeht.
                     Man will eigentlich eine Koalition mit der genanten Partei ausschließen, traut sich das aber nicht so direkt zu sagen.
                     Entweder hat man sich in der eigenen Partei noch nicht endgültig abgestimmt oder man will sich nicht zu weit vorwagen.

Selbstverwaltungsorgane
                     Viele Bundesämter oder Bundesaufsichtsämter werden von sogenannten Selbstverwaltungsorganen beaufsichtigt.
                     Die beiden wohl bekannteste Beispiele sind die „Bundesagentur für Arbeit“ (BA) und die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV).
                     Hier sitzen sich Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaftsfunktionäre) und Vertreter des Staates gegenüber und fällen

                     Entscheidungen. Sie suchen die gemeinsamen Interessen auf einen Nenner zu bringen.
                     Sie haben z.B. etwa 80 Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik geschaffen.
                     Nun haben sie erkannt das da sehr schwer einer durchblickt und wollen die Zahl dieser Instrumente wieder reduzieren.
                     Diese Selbstverwaltungsorgane sind gar keine Selbstverwaltungsorgane sondern unterschiedliche Interessenvertreter:
                     Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staat.
                     Es sitzt nicht ein einziger Betroffener in einem solchen Selbstverwaltungsorgan!
                     Ein Arbeitsloser wird nicht einmal gehört!
                     [Siehe auch unter13. Selbstverwaltungsorgane in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 3 Seiten.]

Sozial
       soziale Gerechtigkeit
[siehe unter Gerechtigkeit]
         „Wir müssen unsere sozialen Errungenschaften verteidigen!“
      
(Harald Schartau)
                     Wir denken nicht daran, irgend welche Kürzungen im sozialen Bereich einzuplanen oder hinzunehmen.
                     Schließlich sind gerade die Minderbemittelten unsere Wählerklientel.
                     Wir mussten doch mit Klammerbeutel gepudert sein, irgend eine Kürzung hinzunehmen.
                     Wir wollen Wahlen gewinnen und dies möglichst mit einer komfortablen Mehrheit, damit wir dann machen können, was wir wollen.


Sparen
                     Unter dem Begriff „Sparen“ versteht man allgemein und versteht auch jeder Bürger, dass vorhandenes Geld, das man gerade nicht benötigt,
                     beiseite legt.
                     Es kann sich auch um Geld handeln, das dadurch für das Sparen frei wird, in dem man auf eine geplante Anschaffung, für die man bereits das Geld
                     beiseite gelegt hat, verzichtet.
                     Ein Politiker versteht unter Sparen etwas ganz anderes.
                     Hier wurden und werden geplante Ausgaben; für die noch kein Geld bereit gestellt wurde, gestrichen.
                     Die gestrichene Summe wird als Sparen bezeichnet.
                     So kommt dazu, dass man in der Politik sehr viel Sparen kann, man muss bloß die geplanten Ausgaben hoch genug ansetzen, damit man dann auch
                     hier und dort auf geplante Ausgaben verzichten kann.
                     Die Sparmenge hängt also von der Höhe der geplanten Ausgaben ab.
                     Es geht also bim Sparen in der Politik gar nicht um das Beiseitelegen von vorhandenem Geld.
                     Nur so ist zu verstehen, warum trotz aller vermeldeten Erfolge beim Sparen und trotz aller Konsolidierungen der öffentliche Hauhalte [Sieh dort!]
                     die Staatsschulden immer stärker und immer schneller steigen!
                     Zur Zeit betragen die offiziellen Schulden 1 500 Mrd Euro.
                     Um sich eine Vorstellung von dieser astronomischen Summe zu machen, sei hier folgender Vergleich angeführt:
                     Alle Erwerbstätigen müssten ein dreiviertel Jahr arbeiten und vollständig auf ihren Lohn oder ihre Vergütung zu Gunsten des
                     Staates verzichten, dann wären wir schuldenfrei!
                     [Siehe auch unter 8. Sparen, einsparen und Sparpolitik in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]

Tarifautonomie
                     Solche Begriffe wie Tarifhoheit, Tarifautonomie, Tarifpartner, Mitbestimmung, Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften
finden Sie im
                     Grundgesetz nicht!
                     Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen und schrecklichen Erinnerung an die 12 schlimmsten Jahre deutscher Geschichte, kommen Politiker immer
                     mehr unterDruck etwas zu tun.
                     Auch hochrangiger Politiker sagen oft, diese oder jene Entscheidung oder Maßnahme lasse das Grundgesetz nicht zu, weil es ja die
                     verfassungsmäßig garantierte
Tarifautonomie gibt.
                    
Es wird immer wieder behauptet, dass die Tarifpartner (Arbeitgebevertreter und Gewerkschaftsvertreter) die
Tarifhoheit hätten und diese
                    
Tarifhoheit durch das Grundgesetz geschützt sei.
                     Das ist so nicht richtig!
                    
Das Wort „Tarifautonomie“ finden wir in der Verfassung nicht.
                     In der Verfassung steht dazu folgendes:
                                 „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“
                                  (Quelle: Artikel 9, Absatz 1, GG)
                                 „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle
                                 Berufe gewährleistet.“
                                  (Quelle: Artikel 9, Absatz 3, Satz 1; GG)
                                 Und weiter heißt es:
                                 „Maßnahmen nach den Artikeln 12 a, 35 Abs. 2 und 3., Artikel 87 a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten,
                                 die zur Wahrung  und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Absatzes 1 geführt werden.“
                                 (Quelle: Artikel 9, Absatz 3, Satz 3; GG)
                     Eigene Bewertung:
                                 o Die Bildung von Gewerkschaft ist wohl für jedermann und für alle Berufe möglich.
                                 o Das Wort „Gewerkschaft“ kommt (aber) im Grundgesetz an keiner Stelle vor.
                                             Es ist von „Vereinigungen“ die Rede.
                                 o Diese „Vereinigungen“ dürfen die Arbeitsbedingungen für alle Berufe wahren und fördern.
                                 o Zur Durchsetzung der Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftbedingungen sind Arbeitskämpfe (sprich: Streiks)
                                             zulässig. Diese Arbeitskämpfe sind besonders geschützt.
                                 o Von Löhnen und Arbeitszeiten ist expressis verbis nicht die Rede!

Tarifhoheit
                     In einem wichtigen Bereich für Staat und Gesellschaft, hat der Staat den Arbeitgebervertretern und den Gewerkschaften gesetzgeberische

                     Vollmachten zugestanden, die sich nun nicht so einfach zurücknehmen lassen.
                     Es ist der Bereich, der den Arbeitsmarkt betrifft:
                    
Tarifhoheit, Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Recht auf Teilzeit usw.
                     Dieser Bereich wurde ohne Not und in Verkennung seiner Rechte und nicht unbedingt durch das Grundgesetz gedeckt, ohne Vorbehalte und ohne
                     jede Bedingung abgetreten.
                     Dieser Bereich ist wichtig, weil er sowohl die Gesellschaft als auch den Staat selbst ruinieren kann.
                     Die erforderlichen Lockerungen des Arbeitsrechts lassen sich wegen der vielen Gewerkschaftsmitglieder im Deutschen Bundestag
                     nicht durchsetzen! Etwa ein Drittel der Abgeordneten sind Mitglieder einer Gewerkschaft!
                     Gewerkschaftler sind also vier mal so häufig im Deutschen Bundestag vertreten, wie es ihrem Anteil in der Bevölkerung entspricht.
                     Von den insgesamt 603 Parlamentssitzen werden 213 von Mitgliedern des DGB eingenommen. Das ist mehr als ein Drittel aller Sitze.
                     (14. Legislaturperiode)
                     Es gibt nur etwa 7,7 Millionen Gewerkschaftsmitglieder bei rund 80 Millionen Einwohnern. (Das ist nicht mal ein Zehntel!)
                     (Quellen:
                                 1. „Datenhandbuch Deutscher Bundestag 1949 bis 1999; Nomos Verlag)
                                 2. Focus Nr. 12 vom 17. März 2003; Seite 30 ff)

Tarifpartner und Tarifvertrag


Terrorismus
       internationaler Terrorismus
       „Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus erfordert       !“
                
(George W. Bush)
                     Damit lässt sich praktisch alles rechtfertigen oder in die Wege leiten:
                                 Egal ob es sich um Haushaltsmittel des Staates oder um Steuererhöhung für die Bürger handelt.
                                 Damit kann man die Etats für Spionage erhöhen.
                                 Damit kann man die Rüstungsausgaben erhöhen.
                                 Damit kann man Freiheitsrechte aufheben – sogar im eigenen Land!                                       
                                 Damit kann man notfalls Folterungen von Ausländern rechtfertigen.
                                 Damit kann man so genannte Präventivkriege führen und andere Staaten überfallen.
                     Was schert uns das Völkerrecht oder die UNO?
                     Hauptsache es lohnt sich für uns.
                     Wenn das Land keine wichtigen Bodenschätze hat, kann man dieses Land höchstens als Testfall betrachten um zu sehen, wie die internationale
                     Staatengemeinschaft reagiert.
                     Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist die beste Allzweckwaffe, sowohl im Inland als auch gegenüber anderen Staaten.

Thema
       „Wir müssen das Thema Integration und Gewalt an den Schulen besetzen!“
                
(Maria Böhmer Staatsministerin)
                     Wir wollen diese Probleme auf die Tagesordnung setzen!
                     Wir befassen uns damit in den dafür zuständigen Gremien des Bundestages oder den Gremien unserer Partei !
                     Dieses Thema gehört zu unserer Grundsatzprogrammatik.
                     Wir sind uns darüber einig, dass das ein wichtiges Thema ist.
                     Wir werden Gutachten einholen.
                     Wir werden eine Kommission einberufen.
                     Wir werden die Beratungsergebnisse (medienwirksam) veröffentlichen.
                     Wir werden aber kaum etwas entscheiden, beschließen oder veranlassen.
                     Geld ist ja sowieso nicht da! Also können wir eigentlich nichts tun!
                     Also müssen wir so tun als ob!
                     Wenn die direkt betroffenen etwas sinnvolles tun, werden wir ihnen nicht in den Rücken fallen und wenn sie vorzeigbare Erfolge haben,
                     werden wir sie vielleicht öffentlich loben!


Verantwortung
       „Die Unternehmer müssen sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden!“
      
(Gerhard Schröder)
                 Ich selbst weiß, dass ich die Probleme besonders am Arbeitsmarkt zumindest in absehbarer Zeit nicht lösen kann.
                     Wollte ich doch schon einmal die Zahl der Arbeitslosen senken und habe mich dabei gewaltig verhoben!
                     Die werden auch nichts machen, die können ja auch nichts machen!
                     Aber so stehen sie erst einmal am Pranger!
                     Die Öffentlichkeit hat erst einmal einen Schuldigen!
                     So lenke ich wohl am besten von meiner eigenen Untätigkeit und Unfähigkeit ab!


Verfassung
                     Wir haben bisher keine Verfassung und das nach mehr als 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland, sondern nur das offiziell als Provisorium

                 bezeichnete Grundgesetz.
                     Wie es aussieht könnte es sein, dass wir eher eine Europäische Verfassung haben als eine eigene Verfassung.

verfassungswidrig
verfassungsgemäß

Vermittlungsausschuss
                     Diesen Vermittlungsausschuss gibt es im Grundgesetz nicht.
                    
Sie finden in der Verfassung nicht ein einziges mal das Wort „Vermittlungsausschuss“!
                    
Dafür gibt es den so genannten „Gemeinsamer Ausschuss“; diesen allerdings gleich doppelt.
                     Es gibt ihn unter Kapitel IV a Gemeinsamer Ausschuss in Art. 53 a und im Kapitel X a Verteidigungsfall in Art. 115 e.
                     Hier beziehen sich beide Artikel auf den Verteidigungsfall.
                     Außerdem gibt es einen „für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuss“ im Kapitel VII. Gesetzgebung des Bundes in Artikel 77
                     Es ist nur die Rede von einem „für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuss“, dessen Einberufung binnen drei Wochen vom
                     Bundesrat oder vom „Bundestag und der Bundesregierung“ verlangt werden kann. (Artikel 77, Abs. 2; GG)
                     Trotzdem hat er zunehmend eine immer größer werdende Bedeutung:
                     Kaum ein Gesetz, das im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, geht nicht in den so genannten Vermittlungsausschuss.
                     Er tagt nicht öffentlich.
                     Immer mehr Gesetze werden also im geheimen und ohne öffentliche Kontrolle beschlossen.
                     Transparents, Übersichtlichkeit und persönliche Verantwortung bleiben auf der Strecke.
                     Der Demokratie wird schwerer Schaden zugefügt.

         Eigene Bewertung:
                     Die Politiker haben also die wichtigsten und umstrittenen Entscheidungen in einen nicht öffentlich tagenden Vermittlungsausschuss verlagert.
                     Damit entzieht sich Kompetenz und Verantwortung jeglicher öffentlicher Kontrolle.
                     Demokratie lebt aber von der Wahrnehmung der legalisierten Kompetenzen und von der Verantwortung von sachgerechten und situationsgerechten
                     Entscheidungen und Maßnahmen innerhalb der Kompetenzen.
                    
Deshalb sind viele Gesetze (weit mehr als die Hälfte aller Gesetze durch die Bundesrat zustimmungspflichtig.

                 Klare Abgrenzungen von Kompetenzen und Entscheidungen so wie von Verantwortung sind so nicht mehr möglich.
                     In dem deshalb erforderliche so genannten „Vermittlungsausschuss“ werden (faule) Kompromisse getroffen.
                     Es werden immer mehr Entscheidungen in den so genannten Vermittlungsausschuss überwiesen.
                     Auch über die Zusammensetzung und die dort gelten den Verfahrensregelungen erfährt der Bürger nichts! Es heißt an entsprechender Stelle nur:
                                 „Über dessen Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird
                                 und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“
(Quelle: Artikel 77, Abs. 2 Satz 2; GG)

 
                Der Vermittlungsausschuss tagt nicht öffentlich und entzieht sich deshalb der in einer Demokratie erforderlichen Transparenz.
                     Wollte man in dieser Tendenz eine Absicht unterstellen, würde man wohl zu dem Schluss kommen, dass die Verlagerung von Entscheidungen in den
                     Vermittlungsausschuss eine demokratiefeindliche Maßnahme ist, weil persönliche Verantwortung für die Entscheidungen und Transparenz für den
                     Bürger verloren gehen.
                     Damit wird ein Ärgernis der Politiker beseitigt!
                     Heute kommen etwa zwei Drittel der Gesetze nur noch durch die Zustimmung des Bundesrates zustande.
                     Trotz aller verfassungsrechtlichen Vorgaben und Begrenzungen regelt der Bund immer mehr Details.
         Vorteil:
                     Der Bund kann nicht mehr allein entscheiden und ist auf den Kompromiss mit den Ländern angewiesen.
         Nachteile:
                     o Der „Vermittlungsausschuss“ bekommt eine zunehmende Bedeutung.
                     o Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Regierungsvertreter der Länderkammer (Bundsrat) werden im selben Maße entmachtet.
                     o Es gibt immer weniger klare Kompetenzabgrenzungen.
                     o Der Bürger kann kaum mehr erkennen, wer zuständig und verantwortlich ist.
                     (Quellen:
                                 „Kein Mensch schaut da mehr durch“ [Nachgefragt: Erwin Teufel]
                                                                                                                   Handelsblatt vom 28.07.2003)
                                 „Große Koalition packt Föderalismus-Reform an“,
                                                                                                                   Handelsblatt vom 28.07.2003)


Versicherung
                     Politiker nennen etwas Versicherung was gar keinen mehr ist.
                     Es gibt vier staatliche soziale Versicherungen: die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und
                     die Pflegeversicherung.
                     Alle vier staatlichen sozialen Versicherungssysteme werden mit Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeben finanziert wird.
                     Die Leistungen dieser Versicherungen entsprechen aber keinesfalls denen einer Versicherung:
                     Der durchschnittliche Rentner erhält in der Rentenversicherung grade mal etwas mehr heraus als er eingezahlt hat.
                     Eine Verzinsung von beispielweise 4 % der Beiträge ist nicht gegeben.
                     In der Arbeitslosenversicherung ergilt der Charakter einer Versicherung gerade mal ein Jahr! Dann erhält der arbeitlose Versicherte eine
                     Unterstützung auf Sozialhilfe-Niveau nach Hartz IV, die man Arbeitslosengeld II nennt.
                     Von einer Versicherung, die die finanziellen Risiken im Versicherungsfall abdeckt, kann nicht die Rede sein.
                     Auch die Änderung während der „Laufzeit“ der Versicherung kann sich keine private Versicherung leisten. Auch die staatlichen Aufsichtsbehörde
                     das Bundesamt für das Versicherungswesen (BAV) [früher in Bonn heute wohl in Berlin] wäre wohl gezwungen einzuschreiten!
                    

Verteidigung
       „Wir müssen unsere Freiheit am Hindukusch verteidigen!“
                 (Peter Struck)
                     Was sagt das Grundgesetz dazu?
                     Das Grundgesetz schließt einen Angriffskrieg eindeutig aus.
                     Schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist grundgesetzwidrig. (Art. 26; GG)
                     Im Abschnitt X a des Grundgesetzes wird festgelegt, wann ein Verteidigungsfall geben ist. (Art. 115 a; GG)
                     Im Verteidigungsfall geht die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über. (Art, 115 b; GG)
                     Das Grundgesetz, auf das der Verteidigungsminister und der Bundeskanzler einen Eid abgelegt haben, wird nicht beachtet und ist nicht die oberste
                     Leitlinie seines Handelns.
                     Aber das Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewert.
                     Wer also das Grundgesetz bricht, kann zwar als Verfassungsfeind angesehen werden, ist aber und bleibt Staatsmann.
                     Alle Argumente, mit dem man den militärischen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan rechtfertigen will, gehen ins Lehre.
                     Mal sind wir in Afghanistan beliebt und herzlich willkommen.
                     Mal drohen uns Anschläge mit tödlichen Ausgang für unsere Soldaten.
                     Mal leisten wir Aufbauarbeit so das man sich fragt, warum wir nicht das technische Hilfswerk und Mitarbeiter des Deutschen Entwicklungsdienstes
                     (DED) nach Afghanistan hingeschickt haben.
                     Dann fragt man sich, ob man den Anbau von Opium unterbindet und damit die Geldquellen der War-Lords versiegen lässt, damit sie keine Waffen
                     mehr kaufen können. Das wird aber nicht gemacht.
                     Was schert uns Politiker also das Grundgesetz.


Volksvertreter
                     Ein Vertreter des Volkes soll die Interessen des Volkes vertreten – welche denn sonst.
                     Er ist (dabei) nach dem Grundgesetz nur seinen Gewissen verantwortlich und  keinerlei Weisungen unterworfen.
                     o Wie verträgt sich das mit dem übliche Fraktionszwang?
                     o Warum finden dann in den Fraktionen Probeabstimmungen über Gesetzesvorlagen statt?
                     o Warum wird dann von Seiten der Parteiführung der Fraktionsvorsitzenden, der Parlamentarischen Geschäftsführer, der Parlamentarischen
                                 Staatssekretäre Druck auf die Abgeordneten ausgeübt?
                     o Warum verspricht man dann Abgeordneten einen sicheren Listenplatz, wenn sie „richtig“ abstimmen?
                     o Warum „erbittet“ man  von den Abgeordneten Spenden für ihre Partei?
                     o Warum benutzt man also Zucker und Peitsche, um die aus freien Wahlen hervorgegangnen Volksvertreter Abgeordneten zu einem bestimmten
                                 Verhalten zu bewegen?
                     o Mit welchem Recht geschieht das?
                     o Wer glaubt sich anmaßen zu können, sich über die Gewissensfreiheit eines Abgeordneten erheben zu können?
                     o Warum wir die Parteidisziplin höher veranschlagt als die Gewissensfreiheit?
 

Weg
       Auf den Weg bringen
       „Das haben wir auf den Weg gebracht!“
                
(Franz Müntefering)
                     Das Problem (bestenfalls einen Gesetzentwurf) haben wir den Gremien der Partei (bestenfalls dem Deutschen Bundestag) aufgehalst.
                     Was sie dann machen, ist offizielle deren Sache.
                     Ich jedenfalls habe damit nichts (mehr) zu tun.
                     In dieser Angelegenheit ist wichtig, dass überhaupt etwas passiert; dann sehen die Leute wenigstens, dass wir und ihrer Sorgen und Nöte annehmen.
                     Wenn Politiker sagen, dass sie dies oder jenes auf den Weg gebracht haben, so wollen sie deutlich machen, dass etwas seinen geregelten Weg
                     gehen wird.
                     Gleichzeitig bringen sie damit zum Ausdruck, dass sie mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst werden wollen und sich von sich aus auch nicht
                     weiter damit befassen werden.

 

Werte
       „Unsere gemeinsamen Werte!“
                     (z.B. George W. Bush)
                     Wie oft wurden diese „gemeinsamen Werte“ schon beschworen.
                     Man verwendet dabei immer sehr hochrangige Begriffe wie „Freiheit“, „Demokratie“ oder Gerechtigkeit“.
                     Man sagt nie wo die Grenzen der „Freiheit“ sind.
                     Man sagt nie, welche Spielart der „Demokratie“ man meint: Repräsentative Demokratie, Parteiendemokratie, Volksdemokratie, eine Demokratie
                     wie das Vereinige Königreich, eine Demokratie wie in der Schweiz, eine Demokratie wie in ...

                     Man hat bloß immer vergessen zu sagen was man darunter versteht.
                     So bleiben es fast inhaltsleere Worthülsen mit Symbolhaften Charakter, hinter denen sich jeder wiederfinden kann.
                     Sie sollen etwas Gemeinsamens und Erstrebenswertes darstellen.
                     Eigentlich will man Opfer einfordern.
                     Es gilt die Regel: Je höher die Ziele, desto größer die Opfer.
                     Für mehr Ausgaben in der Bildung kann man schon mal an die Goldreserven ran.
                     Für die Verteidigung der Freiheit kann man schon etliche Regimenter in eine Schlacht schicken.
                     Für die Befreiung von einer Diktatur kann man schon mal ein paar tausend Menschen umbringen und weitere tausend foltern.


 

 

3. Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung


1. Politiker verwenden oft die selben Begriffe wie die Bürger.

2. Diese Begriffe haben oft bei den Politikern andere Inhalte als beim Bürger.
   Beispiel: Sparen
         o Sparen bedeutet beim Bürger vorhandenes Geld auch unter Verzicht auf Konsum und auch unter großen Mühen und Einschränkungen beiseite legen.
         o Sparen bedeutet beim Politiker das Geld für geplante überhaupt noch nicht finanzierte Vorhaben aus einer Liste zu streichen und die gestrichene Summe
                     als Einsparung zu deklarieren.


3. Die wahrscheinlichen Gründe für diese Diskrepanz

3.1 Alle Politiker sollen und müssen die Zukunft gestalten.
    Deshalb orientieren sie sich am Sein-Sollenden und nicht am Seienden.
    Sie sind also zukunftsorientiert.

   Hier bestehen immer mindestens zwei Gefahren:
       o Politiker werden beim Verlassen des Bodens der Realität schlicht und einfach realitätsfremd.
                     Sie spielen Sozialingenieure. Sie schreiben den Menschen vor, wie sich zu verhalten haben. Sie wollen möglichst alles steuern und regeln!
                     Dabei können sie selbst keine Fahrkarte lösen oder einen Computer bedienen.

       o Politiker lassen sich beim Verlassen des Bodens der Realität auf zukunftsbezogene Ideologien ein.
                 Oder sie vermischen ihre Zukunftsvisionen mit diesen Ideologien.
                     Sie entwickeln oder benutzen bestimmte Vorstellungen vom Menschen, bauen diese in ihre Regeln ein und wundern sich dann, wenn diese
                     Menschen dann Verhaltensweisen entwickeln, um diesen Vorgaben auszuweichen.


3.2 Politiker suchen nach Lösungen für Probleme, ohne das Problem analysiert zu haben!
    (Jedes Problem muss möglichst schnell einer Lösung zugeführt werden.)
    o Sie haben es in der Regel versäumt, zuerst eine Bestandsaufnahme zu machen!
    o Sie hätten nach dieser Bestandsaufnahme die wichtigen Fakten, Tendenzen und Vorschriften sortieren, gewichten und gegenüberstellen müssen.
         (Dabei muss man automatisch und notgedrungner Weise klare Kriterien entwickeln!)
    o Sie haben es in der Regel versäumt, die Wirkungsmechanismen innerhalb des Problems aufzuspüren; deshalb können sie diese gar nicht berücksichtigen.
    o Sie haben es in aller Regel versäumt, die Bedingungen unter denen das Problem entstanden ist, zu erkennen. Sie müssten sich dann fragen, wie man diese
         Bedingungen verändern kann.
    o Stattdessen bekommt ein Ministerialbeamter von seinem Staatsekretär den Auftrag, einen Gesetzentwurf vorzubereiten!!!

   Dazu zwei aktuelle Beispiele:
       1. Die Ausgaben von Hartz IV
                     Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II nach von Hartz IV sind etwa doppelt so hoch wie geplant. Es geht um mehr als 10 Milliarden Euro jährlich!
                     Genauer: Im Etat fest eingeplante Ausgaben: 14,6 Mrd Euro, voraussichtliche Ausgaben wahrscheinlich 26 Mrd Euro.
                     (Quelle: „Missbrauch treibt Hartz IV-Kosten hoch“, Handelsblatt vom 20.10.2005)
                     Politiker nennen diese krasse Fehlleistung dann „handwerkliche Fehler“.
                     Sie stellen sich damit auf die selber Stufe wie Handwerker!
                     (Gleichzeitig beschimpfen sie damit indirekt alle Handwerker.)
                     Politiker werden aber mindestens zehn mal besser bezahlt als Handwerker!
                     Die Bürger wollen aber nicht nur Handwerker in der Politik, sondern Politiker, die ihnen ihre Sorgen wenigstens zum Teil abnehmen.
                     Die außergewöhnliche Erhöhung der Kosten ist nicht nur auf Betrügereien zurückzuführen, sondern auf normale Anpassungsstrategien
                     der Menschen.
                     Wenn ich bei meiner Freundin polizeilich gemeldet bin, muss diese für mich aufkommen. Also melde ich mich bei meiner Oma an, die eine niedrige
                     Rente bezieht. Ich kann ja schließlich eine Freundin oft besuchen und auch dort mal übernachten!

       2. Die Gründung von Ich-AGs
                     Die Gründung von Ich-AGs wurde beschlossen, als man sich vor Augen führte, dass jede Neugründung eines Unternehmens bisher etwa 3 neue
                     Arbeitsplätze schaffte.
                     Aus Arbeitslosen sollten Unternehmer werden!
                     Damit sollten zunächst einmal Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung selbst zu Beitragszahlern in die
                     Arbeitslosenversicherung werden. Der Finanzbedarf des Staates beträgt für jeden Gründer einer Ich-AG genau 14 4000 Euro.
                     Mit den zusätzlichen eingeplanten Einstellungen von drei Mitarbeitern klappte es nicht so recht.
                     Es wurden immer mehr Ich-AG gegründet als vorhergesehen und eingeplant.
                     Die Kosten schnellten in die Höhe!
                     Es stellte sich dann heraus, dass das die einzige Möglichkeit war, um für drei Jahre ein gesichertes Einkommen zu beziehen.
                     Die Banken geben einem Arbeitslosen kaum einen Kredit!
                     Nun hat man versucht, diese handwerklichen Fehler von vorn herein auszuschalten und verlangt von allen neuen Ich-AG-Gründern ein
                     Unternehmenskonzept, das dann geprüft wird!
                     Die Frage, ob jemand überhaupt besonders förderungswürdig ist, der auf dem ersten Arbeitsmarkt gescheitert ist, hat sich offensichtlich niemand so
                     ernsthaft gestellt.

   Kurz und gut:
       Politiker wollen die Zukunft gestalten und kennen oft die Realität nicht!
         (Sie sollen und müssen sogar die Zukunft gestalten – wer denn sonst!)


3.3 Das Seiende wird oft nur als Anlass genommen, das Sein-Sollende in die Tat umzusetzen.
    (Hierbei befasst man sich wenigstens noch ansatzweise mit der harten Realität und mit allen unerfreulichen Schattenseiten dieser Realität.)
    Hier tummeln sich Ideologen und verkünden das Paradies auf Erden.
    Sie versprechen alles.
    Sie fragen nicht nach den negativen Auswirkungen einer Entscheidung oder Maßnahme.
    Sie wollen den Bürger „begleiten“ und vergessen dabei zu fragen,
         o ob der Bürger mit der Begleitung überhaupt einverstanden ist.
         o was diese Begleitung kostet,
         o was er anderen, die der Hilfe noch nicht bedürfen, wegnehmen muss, um überhaupt helfen zu können,
         o wie viele derer, die der Hilfe noch nicht bedurften, durch die Wegnahme nun ihrerseits zu hilfebedürftigen werden.


3.4 Politiker wollen bei ihren Parteifreunden und in der Öffentlichkeit gut dastehen.
    o Sie „schönen“ ihre Erfolge.
    o Sie ändern die Definitionen für bestimmte Begriffe und verändern damit die Inhalte der Begriffe.
         Beispiele: Arbeitslosenstatistik, Staatsquote, Staatsverschuldung
    o Politiker fälschen mit den veränderten Begriffen ihre eigenen Statistiken.

   Beispiele: Arbeitslose
         Es gibt Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen aber dennoch nicht als Arbeitslose zählen!

 
  Beispiele: Staatsquote
         o Wenn der Staat für sich kostenlose Hilfsdienste von anderen verrichten lässt, ohne  diese zu bezahlen, kann er zwar seinen offizielle Staatsquote senken,
                     aber den Betroffenen geht es dadurch nicht besser sondern schlechter. (besonders der gewerblicher Mittelstand)
         o Wenn manche Aufgaben des Staates direkt von anderen – also am offiziellen Haushalt vorbei – finanziert werden, vermindert das zwar die Staatsquote,
                     aber den Betroffenen geht es dadurch nicht besser sondern schlechter.
                     (Banken und Versicherungen)
         o Wenn etliche Stadtwerke die Mehrwertsteuer beim Bürger kassieren, aber nicht an den Staat weiterleiten verändert auch dies die offizielle Staatsquote.
                     (Entsorgungsunternehmen)

 
  Beispiele: Staatsverschuldung
         Wenn der Staat seine finanziellen Verpflichtungen in die Zukunft verschiebt, (alle Pensionsansprüche, alle Rentenansprüche und alle VBL-Ansprüche) so
         weist er seine Verschuldung erheblich niedriger aus als sie tatsächlich ist.
         Die offizielle Verschuldung beträgt etwa 1 400 Mrd Euro.
         Die eigentliche Verschuldung beträgt etwa 5 400 Mrd Euro. 
       Alle Zahlungsverpflichtungen des Staates betragen zusammengenommen etwa  2,6 des BIP.“ [Das BIP beträgt etwa 2 100 Mrd Euro.]
         (Quelle: „Zitat des Tages“, [von Prof. Raffelhüschen] im
                                                                                            Handelsblatt vom 14.08.2003)

3.5 Politiker verschleiern und verschleppen Probleme, um ja nicht Kompetenzen abgeben zu müssen.
   Ein Beispiel:
         Die Geburtenzahlen sind für jedes Jahr bekannt. Seit Jahren ist bekannt, wie hoch die Quote der Studienanfänger eines Jahrganges ist.
         Wenn wir nun im Jahre 2004 genau 368 000 Studienanfänger hatten, werden es im Jahre 2012 etwa 450 000 Studienanfänger sein.
         Diese Zahl soll auch bis zum Jahre 2020 in etwa konstant bleiben.
         Die Schulabgänger, die 2012 als Studienanfänger in Frage kommen, sind vor mindestens 18 Jahren geboren worden also etwa 1988 oder 19989.
         Nun sind die um etwa 40 % höheren Studienanfänger eine finanzielle Belastung der Länder. Wenn sie aber das Geld für den Ausbau der Universitäten und
         eine Massenuniversität vermeiden wollen, brauchen sie Geld vom Bund.
         Wer aber Geld gibt, will mehr Einfluss haben.
         Die Vergrößerung des Einflusses des Bundes fürchten aber die Kultusminister der Länder und pochen auf ihre Kulturhoheit.
         Also hat man das Problem in der Schublade gehalten und ist wohl erst gestern damit an die Öffentlichkeit getreten.
         (Quelle: „Kultusminister hielten brisante Zahlen geheim“,
                                                                                                       Tagesspiegel vom 22.10.2005
         und: „Die Nöte der Studenten: Wenn die Politik Maulwurf spielt“,
                                                                                                       Tagesspiegel vom 22.10.2005)
         Bei einer durchschnittlichen Studiendauer von 7 Jahren werden sieben Jahre lang wird es jedes Jahr etwa 90 000 mehr Studienanfänger geben als 2004.
         Das macht insgesamt etwa 560 000 mehr Studenten als heute.


3.6 Politiker wollen den Bürgern ihre geplanten Entscheidungen und Maßnahmen schmackhaft machen.
   Politiker verwenden entsprechende Begriffe wie:
       o Konsolidierung des Haushalts:
                     Das klingt eher nach solider Finanzierung aller Aufgaben des Staates und nicht nach neuen Schulden.
                     Das klingt schon gar nicht nach einem Abgeleiten des Staates in die Schuldenfalle.
       o Modernisierung des Sozialstaates:
                     Das klingt nicht nach radikalen oder schmerzlichen Einschnitten bei den sozialen Sicherungssystemen.
                     Das klingt nicht nach Kürzungen von staatlichen Leistungen.
                     Das klingt eher wie: „Wir müssen den Staat zukunftsfähig machen!“
       o Soziale Gerechtigkeit:
                     Alle Politiker reden von der sozialen Gerechtigkeit aber keiner sagt, was er darunter konkret versteht.
                     Sie erklären den Begriff nur mit neuem Worthülsen.
                     Sie sagen z.B. „Starke Schultern müssen stärker belastet werden als schwache Schultern“!
                     Sie konkretisieren das nicht mal allgemein.
                     Sie wollen sich nicht einmal allgemein festlegen, ob z.B. die starken Schultern mit 30 % besteuert werden und die schwachen nur mit 10 % ihres
                     Einkommens.
                     Sie wollen sich nicht einmal festlegen welchen Steuertarif sie meinen:
                                 o einen feststehenden Steuertarif (wie bei anderen Steuerarten),
                                 o einen linearen Steuertarif,
                                 o einen progressiven Steuertarif oder
                                 o ein Steuerstufen-Modell.
                     Zuletzt sah es nach einem Steuerstufen-Modell aus. Aber jede Partei legte ein anderes Modell vor!

   Anmerkung:
         Von einer Reform der /des XYZ redet kaum jemand, obwohl Reformen auf fast allen Gebieten unumgänglich sind.
         Der Begriff „Reform“ ist überstrapaziert worden, bezeichnete man doch jede kleine Änderung als „Reform“.
         Der Begriff „Reform“ ist missbraucht worden, brachte doch jede kleine Reform für den Bürger meist nur Nachteile.



Die Thesen zusammengefasst im Überblick

1. Politiker verwenden oft die selben Begriffe wie die Bürger.
2. Diese Begriffe haben oft bei den Politikern andere Inhalte als beim Bürger.
3. Die wahrscheinlichen Gründe für diese Diskrepanz
3.1 Alle Politiker sollen und müssen die Zukunft gestalten.
3.2 Politiker suchen nach Lösungen für Probleme, ohne das Problem analysiert zu haben!

3.3 Das Seiende wird oft nur als Anlass genommen, das Sein-Sollende in die Tat umzusetzen.
3.4 Politiker wollen bei ihren Parteifreunden und in der Öffentlichkeit gut dastehen.
3.5 Politiker verschleiern und verschleppen Probleme, um ja nicht Kompetenzen abgeben zu müssen.
3.6 Politiker wollen den Bürgern ihre geplanten Entscheidungen und Maßnahmen schmackhaft machen.