Qualitätssicherung

 

1. Allgemein

Ein weiterer Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)

1. Die aktuelle Situation:
Die Forderungen nach Qualität und nach Qualitätssicherung ist nicht neu – nimmt aber nach meiner Wahrnehmung zu.
Die Forderungen der Politiker nach Qualitätssicherung schießen in allen Bereichen nahezu wie Pilze aus dem Boden. Nach BSE-Krise und Tierfutterskandalen wurde zuerst eine Qualitätssicherung in landwirtschaftlichen Produkten verstärkt.

2. Informationen:
2.1 Das Gütesiegel der CMA – das Prüfsiegel „SQ“
        Schon seit langem gibt es das Gütesiegel der CMA (Abk. für „Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft“)
        Sie vergibt das neue Prüfsiegel „SQ“. (Das steht für Sicherheit und Qualität in der konventionellen Lebensmittelproduktion; vom Bauernhof bis zur
        Ladentheke.)
        Es gilt zunächst nur für Fleisch und Wurstwaren.
        Voraussetzungen:
            Zertifizierung von Futtermitteln, BSE-Test bei Rinder, Offenlegung der Rezepturen und Einhaltung des Verbots leistungssteigernder
            Antibiotika.
        Unabhängige Institute sollen prüfen, ob die Vorgaben erfüllt sind.
        Ein Sanktionsbeirat soll bei Verstößen über die notwendigen Strafen entscheiden.
        Auch die Importeure sollen sich an die Vorgaben des Siegels halten.
        Keine Einigung gibt es bei:
            Tierschutz, Tiertransport, für die Viehhaltung, die Einbeziehung von Geflügel, die Einbeziehung auf die Milchwirtschaft, sowie von Obst und
            Gemüseanbau..
        Nun hat (in 2000) unsere oberste Reglementierungsbehörde – die EU-Kommission – eine Klage beim Europäischen Gerichthof eingereicht, mit
        der Begründung, dass das (sehr bedeutungsvolle Siegel) CMA-Gütesiegel mit dem freien Warenverkehr unvereinbar sei!
        Das Urteil: Dieses Gütesiegel „Markenqualität aus deutschen Landen“ verstößt gegen den EG-Vertrag. (Az.: C-325/00)

2.2 Das „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“
        Es gibt neuerdings ein „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“. Diese Institut war in der Gesundheitsreform
        vorgesehen.
        Leiter soll der Mediziner und Gründer des Kölner Instituts für evidenzbasierte Medizin Peter Sawicki werden.
        Es soll diagnostische , medizinische und operative Verfahren nach ihrem Nutzen für Kranke bewerten und Ärzten und Patienten entsprechende
        Informationen zur Verfügung stellen. Dadurch soll auch die Verordnung teurer Medikamenten vermieden werden, für die es preiswerte
        Alternativen gibt.
        Träger ist nicht der Staat sondern eine Stiftung, die aus Vertretern der Kassen, der Ärzte und den Krankenhäuser geführt wird. Im fünfköpfigen
        Stiftungsvorstand ist die Regierung durch den Staatssekretär Theo Schröder vertreten.
        (Quelle: „ Institut für Qualität nimmt Arbeit auf“, Handelsblatt vom 23.07.2004)

        Es gibt bereits eine Zulassungsstelle für Medikamente. Es ist das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Kurt-Georg-
        Kiesinger-Allee 3 “ in Bonn mit insgesamt über 1 000 Stellen. Das ist die größte Behörde ihrer Art in Europa.
        (Quelle: Pharma-Agentur will schneller genehmigen“, Welt am Sonntag, Nr. 37 vom 12.09.2004)
        (Was viele nicht wissen: Der Bundesrechnungshof darf die Wirtschaftlichkeit der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht überprüfen; und
        wahrscheinlich auch nicht die Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.)


2.3 Die US-Amerikanische FDA
        Fast jedes Land hat Institutionen oder Behörden für Qualitätskontrollen.
        Die USA haben die FDA.
(Abk. für “Food and Drug Administration“. Das ist die US-Gesundheitsbehörde. Sie ist für die Zulassung von
        Medikamenten zuständig.)
       
Die FDA stellte z.B. Mängel bei der Fertigung des Medikaments „Clarinex“ von Schering-Plough (USA) fest. (genauer: Qualitätsmängel bei
        den Fertigungsanlagen)
        Das Medikament war aber in Deutschland bereits auf dem Markt.

2.4 Zulassungsinstitute in der Europäischen Union
     
Insgesamt gibt es in der Europäischen Union sage und schreibe 42 Zulassungsinstitute
        (Quelle: Pharma-Agentur will schneller genehmigen“, Welt am Sonntag, Nr. 37 vom 12.09.2004)

3. Eigene Bewertung:
     1. Jede Qualitätskontrolle (Qualitätssiegel) ist an und für sich etwas Positives und dient der Orientierung der Verbraucher.
     2. Jede Qualitätskontrolle (Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) verteuern – unabhängig davon, wer diese Maßnahmen zuerst bezahlen muss – immer
         den (End-) Preis einer Ware oder einer Dienstleistung.
     3. Die Qualitätskontrollen (Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) erhöht die Kompetenz des Staates gegenüber dem Hersteller und erhöhen die
         Kompetenz des Staates gegenüber dem Verbraucher.
         Die Qualitätskontrollen vermindern die Freiheit des Verbrauchers; sie haben eine Lenkungsfunktion und machen den Bürger vom Staat weiter abhängig.
    
4. Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung sind nicht vorrangig vom Ziel der Qualitätsverbesserung geprägt, sondern oft – wie hier im
         Gesundheitswesen – eher vom Ziel der Kostenersparnis.
     5. Wenn man Kosten sparen will, so ist zu hinterfragen, warum man nicht den Bundesrechnungshof an die fast 200 Gesetzlichen Krankenkassen
         (GKV) heranlässt.
     6. Die Tendenz, alles mit Qualitätskontrollen zu überprüfen wird zunehmen.
         Man wird bald jede Schule mit einem Qualitätssiegel belegen, jede Arztpraxis und später vielleicht auch jedes Anwaltsbüro.

4. Ziele und Maßnahmen für eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:

    1. Qualitätskontrollen des Staates können entfallen – ebenso die Qualitäts- oder Prüfsiegel.

    2. Selbst in einem so hochsensiblen Bereich wie bei den Medikamenten ist eine Qualitätskontrolle nichterforderlich.
         (1) Mit der Zulassung eines Medikaments ist bereits eine Qualitätskontrolle erfolgt.
         (2) Eine weitere Überprüfung durch ein anderes Institut ist überflüssig.
         (3) Eine begleitende Studie über Langzeitwirkungen kann vom Pharmaunternehmen verlangt werden.
         4. Pharmaunternehmen haften sowieso nach dem Verursacherprinzip.

 

 

2. Die Qualitätssicherung in den Schulen

Ein weiterer Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)

1. Die aktuelle Situation:
Schulprogramme, Schulprofile und Qualitätssicherung haben auch in den Schulen ihren Eingang gefunden.
Nach dem neuen Schulgesetz in Berlin soll sich jede Schule ein eigenes Schulprogramm  als Schulprofil geben. Außerdem sollen zur Qualitätssicherung der Schulen etliche Maßnahmen durchgeführt werden.

2. Informationen:
Nach dem neuen Schulgesetz in Berlin soll sich jede Schule ein eigenes Schulprogramm (§ 8 Schulprogramm) als Schulprofil geben.
Auch die Sicherung der Qualität und die Erneuerung (§ 9 Qualitätssicherung und Evaluation) sind vorgesehen.
Das klingt gut – aber leider nur auf den ersten Blick!
Es klingt nach mehr Qualität, nach mehr Individualisierung, nach mehr Flexibilisierung der Schullandschaft, nach mehr Freiheit für die einzelnen Schulen.
Die Höhe der Abweichung steht zwar nicht direkt im Schulgesetz; aber dort wird prinzi-piell die Möglichkeit eröffnet. (§ 9 und § 14 Abs. 4 des Schulgesetzes)
(Quelle: „Schulgesetz von Berlin“ vom 26 Januar 2004)
In einer Verordnung, die auf der juristischen Grundlage des neuen Schulgesetz erlassen worden ist, darf jede Schulen sogar bis zu einem Viertel der Stundetafel in eigener Regie je nach ihrem Profil abändern. So sind beispielsweise mehr Sport, mehr Kunst und mehr Mathematik durchaus möglich.
Außerdem sind vorgeschrieben:
     o Die Anzahl der Klassenarbeiten wird reduziert.
     o Diktate sind nicht mehr Pflicht.
(Quelle: „Prüfungsfrage an Böger“, Der Tagesspiegel vom 21.08.2004)

Nun will das Land Berlin die Qualität der Bildungseinrichtungen überprüfen.
Es wurde ein Kriterienkatalog entwickelt (vom Präsidenten der Freien Universität Berlin Dieter Lenzen).
Zu den Kriterien gehört die Effizienz des Unterrichts.
Deshalb wurde von den Schule erfragt,
     o wie viele Sitzenbleiber und Abbrecher sie produzieren,
     o ob die Lehrer den klassenübergreifend den Wissenstand der Schüler erfassen,
     o ob sie gegenseitig im Unterricht hospitieren und
     o ob sie externe Fachleute  zur Beurteilung heranziehen und
     o ob die Lehrer regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Es wird erfragt, ob die Schule außerhalb des Unterrichts Aktivitäten anbietet wie:
     Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerbsteilnahmen, Schulsportfahrten, Seminare für Schüler und Exkursionen.
Hat die Schule Außenkontakte zu Firmen, Verbänden, anderen Schulen oder Universitäten?
Sogar Schul-Inspektionen sollen alle 3 Jahre durchgeführt werden!
Auch Vergleichsarbeiten sollen herangezogen werden, die seit 2 Jahren in allen Bundesländern geschrieben werden.
(Quelle: „Schulen schulen“, Der Tagesspiegel vom 15.Januar 2005)

Außerdem entwickelt die Kultusministerkonferenz bundesweit einheitliche Bildungsstandards, die bundesweit Grundlage für die Rahmenpläne der Schulen sein sollen.
(Quelle: „Schulen schulen“, Der Tagesspiegel vom 15.Januar 2005)

3. Bewertung aus meiner Sicht:
Aber es gibt erhebliche Schattenseiten:
3.1 Stundentafel
     1. Die Erhöhung der Wochenstunden in einem Unterrichtsfach gelingt nur zu Lasten eines anderen Faches!
     2. Jede Schule muss grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften auskommen.
         Sie erhält nicht mehr Lehrkräfte als vorher. Wenn eine Schule also einen Überschuss an Lehrern in einen Fach hat, wird sie diese Chance
         nutzen, diesem Unterrichtfach einen erhöhten Stellenwert einzuräumen.
         Welche Chancen hat sie den sonst?   
              Fachfremder Lehrereinsatz oder Austausch von Lehrern mit anderen Schulen?
     3. Die Schulverwaltung, die für eine fachsspezifische Unterrichtsbedarfdeckung zuständig war, was für ganz Berlin insgesamt und sogar für jede
         einzelne Schule galt, ist aus ihrer Verantwortung entlassen. (Das geschieht nun auf der Grundlage einer Verordnung, die auf Grund eines
         Gesetzes erlassen worden ist - also ganz legal.)

3.2 Abschaffung der Diktate und Verringerung der Anzahl der Klassenarbeiten
     1. Wenn man Diktate abschafft und die Anzahl der Klassenarbeiten verringert, hat die Schule mehr Flexibilität auch bei der Veränderung der
         Stundentafel.
         Ob dies den Lernerfolg begünstigt sei dahingestellt!

3.3 Schul-Inspektionen oder Schulrevisionen
     1. Vor mehr als 20 Jahren wurde jeder Lehrer alle 5 Jahre durch die Schulaufsicht bewertet. Diese Beurteilung durch die Schulaufsicht gibt es
         nicht mehr!
         Die entsprechende Vorschrift gibt es nicht mehr Ihre Gültigkeit ist nach 5 Jahren ausgelaufen.
     2. So genannte Schulrevisionen (von ganzen Schulen) finden seit mehr als 30 Jahren nicht mehr statt.

3.4 Sitzenbleiber und Abbrecher
     1. Die Anzahl der Sitzenbleiber und die der Abbrecher als Kriterium für die Leistung oder die Qualität einer Schule heranzuziehen, grenzt schon
         an Volksverdummung.
         Hat man doch durch verschiedene Entscheidungen und Maßnahmen die Anforderungen im Laufe von Jahrzehnten immer weiter gesenkt:
              a) Die Schulverwaltung hat die inhaltliche Festlegung der Zensuren verändert, so dass ein Schüler für immer schlechtere Leistungen immer
                    besseren Noten erhielt.
              b) Die Schulverwaltung hat die Versetzungsordnung mehrmals geändert, so dass ein Schüler mit immer schlechteren Noten versetzt wurde.
              c) Die Schulverwaltung hat eine Ausgleichregelung eingeführt, mit der ein Schüler trotz schlechter Noten noch versetzt werden konnten
              d) Die Schulverwaltung hat die Einführung einer neuen siebten Note geduldet (die vier minus), die dazu führte, dass flächendeckend immer
                    mehr Schüler mit nicht ausreichenden Leistungen in oft vielen Fächern versetzt wurden.
              e) Die Schulverwaltung hat eine Nachversetzungsregelung eingeführt, die zu zwei Tendenzen führte:
                    o Immer weniger Lehrer gaben die Note „mangelhaft“ und
                    o immer mehr Schüler, die das Klassenziel nicht erreicht hatten, wurden durch eine besondere Prüfung dennoch versetzt.
    Fazit:
         1. Die Schulverwaltung hat über einen Zeitraum von mehren Jahrzehnten dafür gesorgt, dass Schüler mit immer schlechteren Leistungen
              versetzt werden konnten und eine „glatte“ Laufbahn absolvierten.
         2. Wenn die Sitzenbleiberzahl dennoch in etwa konstant geblieben ist, so lassen sich ganz andere Schlüsse daraus ziehen, als ein über
              Jahrzehnte konstantes Leistungsniveau der Schüler.
         3. Man kann nicht die Rahmenbedingungen ändern und hinterher die Anwendung der Rahmenbedingungen als inhaltlichen Erfolg ausgeben!


4. Ziele und Maßnahmen für eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:

    1. Das so genannte dreigliederige Schulsystem“ muss wieder zum Leben erweckt werden, damit es diesen Namen auch verdient.

    1.1 Für jede Schulart müssen schulspezifische Rahmenpläne entwickelt und angewendet werden.
           Es ist weitestgehend unbekannt, dass alle Schüler aller Klassen (von 1 bis 10) in allen Schulen unabhängig vom Schulzweig nach der selben
           Lehrplänen unterrichtet werden. (Es gibt Zusatzstoffe.)
           Das läuft unter dem schulpolitischen Vokabel der „Harmonisierung der Rahmenpläne“!

    1.2 Für jede Schulart müssen schulzeigspezifische Stundentafeln gelten.
           Es ist weitestgehend unbekannt, dass alle Schüler aller Klassen (von 1 bis 10) in allen Schulen unabhängig vom Schulzweig nach der selben
           Stundentafel unterrichtet werden. (Es gibt Ausnahmen wie z.B. Arbeitslehre in der Hauptschule und die Fremdsprachen auf der Realschule
           und besonders auf dem Gymnasium.)
           Das läuft unter dem schulpolitischen Vokabel der „Harmonisierung der Stundentafeln“!


    1.3 Die Abschlüsse müssen schulspezifisch sein.
           (1) Ein Abschluss an einer Hauptschule ist eben etwas anderes ein Realschul-Abschluss.
           (2) Der Abschluss am Gymnasium ist eben das Abitur.

 
   2. Abschlüsse müssen an den Schulen erreicht und erteilt werden, die dieser schulspezifischen Schulart entsprechen.
           (1) Die so genannte Gleichwertigkeit von Abschlüssen für Abgänger aus „höherrangigen“ Schulzweigen für„niederrangige“ Schulzweige
                  müssen an den betreffenden Schulen dort festgestellt werden.
                  Das kann durch entsprechende Prüfungen vor Ort geschehen.
           (2) Die Umrechnung von Noten und die Frage, welche Leistungen berücksichtigt werden und welche nicht, ist ein bürokratischer Akt und hat
                  mit den schulspezifischen Anforderungen der jeweiligen Schulart nichts zu tun.
           (3) Die Berufschulen dürfen nicht dazu missbraucht werden, Abschlüsse allgemeinbildender Schulen nachzuholen.
           (4) Einen Berufsschule, die mehr Schüler hat, die an berufsbefähigende Lehrgängen teilnehmen um damit ihren wie auch immer gearteten
                  Abschluss nachzuholen, hat schon heute die Bezeichnung Berufsschule nicht verdient.
           (5) Die Lehrer sind für solche Aufgaben überhaupt nicht ausgebildet.
                  Hier braucht man Hauptschullehrer, Realschullehrer aber keinen Berufsschullehrer!
           (6) Die allgemeinen Forderung der Schulverwaltung nach verstärkter Weiterbildung greift hier überhaupt nicht.
                  Die Ausbildung eines Berufschullehrers ist völlig anders als die eines Hauptschullehrers.
                  Die Schulverwaltung trifft politisch (oder ideologisch) motivierte Entscheidungen und der Bürger (hier der Berufsschullehrer) muss das
                  auslöffeln.
           (7) Weiterbildung bedeutet auf etwas Vorhandenem aufbauen; dies ist hier kaum der Fall!
                  Man sollte dann besser Umschulung sagen; aber dann könnte man ja messerscharf schließen, dass die Schüler an der falschen Schule
                  sind und dicht die Lehrer!

    3. Es müssen flächendeckend Untersuchungen über besondere Anlagen, Begabungen und Talente vorgenommen werden.
         (1) Das ist sowohl im alten Schulgesetz als auch im neuen Schulgesetz (jeweils gleich in Paragraph 1) vorgesehen, wurde aber seit 50 Jahren
               nie in Angriff genommen.
               Ist der Staat nicht verpflichtet, Gesetze, die er selbst verabschiedet hat, nicht nur zu beachten sondern sogar umzusetzen?
         (2) Die flächendeckend Untersuchungen über besondere Anlagen, Begabungen und Talente ist die Voraussetzung für einen gesetzlich
               vorgeschriebenen Förderung aller Schüler entsprechend ihren besonderen Anlagen, Begabungen und Talenten.
         (3) Wer die Voraussetzungen nicht schafft, braucht offensichtlich die vorgeschriebenen Konsequenzen nicht einzuhalten.

 

 

3. Qualitätssicherung und Macht

Ein weiterer Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)

1. Die aktuelle Situation:
Die Forderungen nach Qualität und nach Qualitätssicherung ist nicht neu – nimmt aber nach meiner Wahrnehmung zu.
Die Forderungen der Politiker nach Qualitätssicherung schießen in allen Bereichen nahezu wie Pilze aus dem Boden.
Politiker haben offensichtlicherkannt, dass man damit etwas anfangen kann.
Die Tendenz, alles mit Qualitätskontrollen zu überprüfen wird zunehmen.
Man wird bald jede Schule mit einem Qualitätssiegel belegen, jede Arztpraxis und später vielleicht auch jedes Anwaltsbüro.

2. Informationen:
2.1 Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Qualitätssicherung gibt es nicht nur in der Landwirtschaft mit den entsprechenden Qualitäts- und Gütesiegeln. Hier gibt es schon seit langem das Gütesiegel der CMA der „Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft“, die das Prüfsiegel „SQ“ vergibt. (Das „SQ“ steht für Sicherheit und Qualität in der konventionellen Lebensmittelproduktion; vom Bauernhof bis zur Ladentheke.)
2.2 Gesundheitspolitik
Qualitätssicherung gibt es nun auch im Bereich der Gesundheitspolitik, genauer bei den Medikamenten. Dazu wurde eigens ein neues Institut gegründet – das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“. Dieses Institut war in dem Gesetz zur Gesundheitsreform vorgesehen.
Durch diese Qualitätssicherung soll auch die Verordnung teurer Medikamenten vermieden werden, für die es preiswerte Alternativen gibt.
2.3 Bildung
Im Bereich Bildung hat man in Berlin über das neue Schulgesetz Schulprogramme, Schulprofile und Qualitätssicherung ermöglicht und vorgeschrieben, so dass auch hier die Qualitätssicherung Eingang gefunden hat.
Nach dem neuen Schulgesetz in Berlin soll sich jede Schule ein eigenes Schulprogramm  als Schulprofil geben. Außerdem sollen zur Qualitätssicherung der Schulen etliche Maßnahmen durchgeführt werden.

3. Allgemeines:
Die Kontrollen zur Qualitätsüberprüfung und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Vergabe von Prüf- oder Qualitätssiegeln hat der Staat an sich gezogen.
Jeder, der so etwas macht, übt automatisch Macht aus.
Um diese Macht ausüben zu können wird der Begriff „Qualität“ verwendet, der ein von allen akzeptierter Begriff ist und allgemein hoch angesehen ist.

4. Bewertung aus meiner Sicht:
4.1 Allgemeine Bewertung:
     1. Jede Qualitätskontrolle und die Vergabe von Qualitäts- oder Prüfsiegeln ist an und für sich etwas Positives und kann der besseren und
         leichteren Orientierung besonders der Verbraucher dienen.
     2. Jede Qualitätskontrolle (Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) verteuern – unabhängig davon, wer diese Maßnahmen zuerst bezahlen muss – immer
         den (End-) Preis einer Ware oder einer Dienstleistung.
     3. Die Qualitätskontrollen (Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) erweitern die Kompetenz des Staates gegenüber dem Hersteller.
     4. Die Kriterien der Qualitätskontrollen sind kaum bekannt und noch weniger die Kriterien der Vergabe der Qualitäts- oder Prüfsiegel. Deshalb
         dient beides nicht der Transparenz.
     5. Alle Kriterien können – fast beliebig – geändert werden und vermindern so die Transparenz weiter.

4.2 Bewertung aus der Sicht des Staates.
         Mit Qualitätskontrollen und der Qualitätssicherung werden bestimmte Wirkungen erzielt, die sich immer gleichzeitig auf beide Seiten
         beziehen:
    
4.2.1 Auswirkungen auf den Verbraucher und Konsumenten:
              o bessere und leichtere Orientierung besonders der Verbraucher,
              o Schutz des Verbrauchers vor schlechten Produkten oder Angeboten im Dienstleistungssektor,
              o Steuerung des Verhaltens der Verbraucher und Konsumenten,
              o Erhöhung des Preises einer Waren oder einer Dienstleistung,
              o Verminderung der Freiheit des Bürgers für eigene Entscheidungen,
              o eine gewisse Zunahme an Abhängigkeit von staatlichen Entscheidungen,
4.2.2 Auswirkungen auf den Staat selbst:
              o Ausweitung der staatlichen Aufgabenbereiche,
              o Gründung, Einrichtung und Unterhalt neuer Behörden (Aufsichtsämter, Institute und Gremien),
              o Ausweitung der Zahl der öffentlich Bediensteten,
              o Erhöhung der Steuern und Abgaben und die damit verbundene Erhöhung der Staatsquote.
              o Ausübung und Erweiterung von staatlicher Macht,
              o Ermöglichung von Willkür durch Festlegung von Kriterien und bei der Festlegung von Grenzwerten für die Vergabe von Qualitäts- und
                  Prüfsiegeln,
              o kostenlose Ausweitung staatlicher Befugnisse für die direkt betroffenen staatlichen Bereiche und Abwälzung der Kosten an andere nicht
                  direkt betroffene staatliche Bereiche Finanzen und Personal, (Die Bundesgesundheitsministerein Ulla Schmidt hat eine neue Behörde
                  bezahlen muss sie der Bundesfinanzminister Hans Eichel.)
4.2.3 Ziele des Staates
      
Mit diesen Qualitätskontrollen und der Qualitätssicherung lassen sich die genann-
         ten Wirkungen auch bewusst als Ziele des Staates einsetzen.
         1. Der Bürger:
              Der Bürger wird gelenkt. Der Bürger wird abhängig. Er verliert an Freiheit.                
         2. Der Staat:
              Die Macht des Staates breitet sich immer weiter auf neue Bereiche aus.
              Es bieten sich grundsätzlich alle Bereiche an, denn alle Bereiche sind komplex, kompliziert und dadurch übersichtlich geworden.
              Der Mechanismus ist gut vergleichbar mit den staatlichen Angebotenen zur Beratung für sehr viele Lebenslagen:
              (Erst schafft der Staat komplizierte und unüberschaubare Regelsysteme, dann bietet er den Bürgern praktisch für alle Lebenslagen Beratungen an. Der
                  Bürger hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf mindestes 15 verschiedene Beratungen.
              (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)

         Schließlich muss der Bürger als Steuerzahler diesen Verlust an Freiheit auch noch bezahlen, was seine Freiheit wiederum weiter einschränkt.
 


5. Ziele und Maßnahmen für eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:

    1. Nicht der Staat überprüft die Qualität von Waren oder Dienstleistungen, sondern zunächst der Hersteller der Ware oder der
       Anbieter der Dienstleistung.
    2. Die entsprechende Standes-Vertretung des Herstellers einer Ware oder des Anbieters einer Dienstleistung kann
       Qualitätsstandards entwickeln und mit ihren Mitgliedern vereinbaren.
    3. Erst bei sich häufenden Beanstandungen durch Konsumenten und Verbrauchern und nachdem sowohl der Hersteller oder
       Anbieter und dann auch die Standes-Vertretung keine Abhilfe zu schaffen in der Lage war, ritt eine staatliche Aufsichtsbehörde
       in Aktion.
    4. Die Tendenz, alles mit Qualitätskontrollen zu überprüfen wird zunehmen.
         Man wird bald jede Schule mit einem Qualitätssiegel belegen, jede Arztpraxis und später vielleicht auch jedes Anwaltsbüro.

 

 

4. Die Dienstrechtsreform für Beamte

Ein weiterer Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)

1. Die aktuelle Situation:
Man möchte gerne leistungsmotivierte Beamte in allen Verwaltungen haben.
Die Modernisierung des Beamtenrechts hat als Kern die Reform des Dienstrechtes.
Ziel dieser Dienstrechtsreform ist eine neue Bezahlstruktur, di sich stärker als bisher an Leistungskriterien orientiert. Damit will man junges gut qualifiziertes Personal für den Staatsdienst attraktiver machen.
Um dies zu erreichen, will man den Bundesländern ermöglichen, in einer Bandbreite von plus 5 % bis minus 5% eigene Gestaltungsspielräume bei der Besoldungshöhe zu nutzen. Bisher ist das nur beim Urlaubsgeld und beim Weihnachtsgeld und bei der Arbeitszeit möglich.
(Quelle: „Bayern unterstützt Schily bei Beamtenreform“, Handelsblatt vom 11.01.2005)

2. Informationen:
2.1 Das preußische Finanzministerium
        Das preußische Finanzministerium hatte einstmals nur 20 Mitarbeiter einschließlich Pförtner und Kopisten.
       
(Quelle : „Verwaltung 2000“ von Wolfram Engels in seinen einseitigen Betrachtungen in der Wirtschaftswoche Nr. 5 vom 26.01.1995)
        Heute sind in allen Finanzämtern zusammen rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigt.

2.2 Beschäftigte beim Staat
     
Vor etwa 100 Jahren beschäftigte der Staat rund 5 % der Erwerbstätigen, heute sind es rund 16 %.
        Seit der Währungsreform 1949 ist der öffentliche Dienst fünfmal so schnell gewachsen wie die Bevölkerung.
       
(Quelle : „Verwaltung 2000“ von Wolfram Engels in seinen einseitigen Betrachtungen in der Wirtschaftswoche Nr. 5 vom 26.01.1995)

2.3 Ein weiteres Beispiel aus der Berliner Verwaltung:
        In Berlin hat man auch einen Versuch der Motivation von öffentlich Bediensteten unternommen.
        Die hier angewandte Maßnahme, die als Wundermittel zur dauerhaften Motivation der Mitarbeiter wirken sollte, hieß nicht etwa befristete
        Leistungszulagen
, sondern schlicht und einfach Beförderung.
       
Man kombinierte diese Maßnahme mit einer zweiten Idee – der Idee der Multiplikatoren durch die vorhandenen Leistungsträger. Hört sich
        doch gut an oder?

        Die Ergebnisse dieses Handelns:
        1. Die Zahl der lukrativen B-Besoldung für Beamte hat sich in den Senatsverwaltungen von 25 (im Jahre 1962) auf 228 (im Jahre 1993) etwas
              mehr als verneunfacht.
              Die gesamte Zahl der Mitarbeiter in den Senatsverwaltungen hat sich im gleichen Zeitraum nur um knapp 80 % erhöht!
        2. Die Zahl der höheren Angestellten stieg im gleichen Zeitraum um das 5,5fache an.
        3. Das Abgeordnetenhaus selbst ging mit ihrer Verwaltung mit einem schlechten
              Beispiel voran:
              In der ersten Wahlperiode lag die Zahl der Mitarbeiter bei                        25.
              Kurz nach dem Mauerbau lag die Zahl der Mitarbeiter bei                       38.
              Im Jahre 1971 lag die Zahl der Mitarbeiter bei                                           64.
              Im Jahr der Maueröffnung lag die Zahl der Mitarbeiter bei                     113.
              Im Jahre 1993 lag die Zahl der Mitarbeiter bei                                         174.
              Im Jahre 1997 lag die Zahl der Mitarbeiter bei                                         178,5.

              Die Zahl der Mitarbeiter hat sich also insgesamt mehr als versiebenfacht.
              (Quelle: „Die Verwaltung wuchert wie ein tropischer Urwald“, Tagespiegel vom 03.01.1997)
              Neuere Zahlen legen mir nicht vor!

2.4 Nun gibt es einen neuen Anlauf für eine Dienstrechtsreform
     
Die Föderalismuskommission unter Vorsitz von SPD-Chef Franz Müntefering und Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatten
        noch einen viel radikaleren Ansatz vorgeschlagen. Danach sollten die Länder die komplette Regelungshoheit über das Dienst- und
        Besoldungsrecht erhalten.
        Dazu ist allerdings als rechtliche Voraussetzung eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Diese Änderung des Grundgesetzes ist nur mit
        einer verfassungsändernden Mehrheit von 2/3 aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag und der Bundesländer im Bundesrat möglich.
        Inhaltlich geht es um die Änderung des Artikel 33, Absatz 5 indem die das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der
        hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist.
        Hier gibt es Streit unter Juristen, ob das Dienstrecht nicht nu zu regeln ist sondern auch fortzuentwickeln ist.
        Bayern (Kurt Faltlhauser, Finanzminister) unterstützt Schilys Vorschläge.
        Der Deutsche Beamtenbund (DBB) (Chef: Peter Heesen) unterstützt Schilys Vorschläge.
        Schleswig –Holsten (Ministerpräsidentin Heide Simonis) will den rechtlichen Status der Beamten näher an den der 2,6 Millionen Arbeitnehmer
        des öffentlich Dienstes   annähern.
        (Quelle: „Bayern unterstützt Schily bei Beamtenreform“, Handelsblatt vom 11.01.2005)
        Nordrhein-Westfahlen (Ministerpräsident Peer Steinbrück) will unter Berufung auf eine NRW-Reformkommission praktisch den
        Beamtenstatus ganz abschaffen.
        Berlin (Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit) will ebenfalls unter Berufung auf die NRW-Reformkommission faktisch den
        Beamtenstatus ganz abschaffen.
        Der Staat beschäftigt rund 1,7 Millionen Beamte.
        (Quelle: „Bayern unterstützt Schily bei Beamtenreform“, Handelsblatt vom 11.01.2005)
        (Quelle: „Schilys Beamten-Reform greift Ländern zu kurz“, Handelsblatt vom 10.01.2005)

3. Zusammenfassung:
     1. Es gab schon mindest ein halbes Dutzend, die alle im Sande verlaufen sind.
     2. Die Verwaltung bläht sich immer mehr auf.
     3. Die Verwaltung hat immer mehr „Häuptlinge“.
         Die zu erwartenden normalen Folgen:
         o Das (Zahlen-)Verhältnis von niedrig bezahlten Mitarbeitern zu den hochbezahlten Mitarbeitern wird immer schlechter.
         o Die Stimmung und die Leistungsbereitschaft der niedrig bezahlten Mitarbeiter wird immer schlechter. (Wer hat schon gleichzeitig mehrere
              Vorgesetzte.)
         o Die Motivation zur Leistung der Beförderten ist nach relativ kurzer Zeit verpflogen. (Man hat sich allmählich an den neuen Zustand gewöhnt,
              eine erneute Beförderung ist nicht in Sicht.)
         o Die Verwaltungswege werden immer komplizierter und die Bearbeitungszeiten dauern immer länger.


4. Bewertung:

    1. Die Verwaltung wird immer ineffizienter, kostet mehr Geld als vorher und die Mitarbeiter werden immer unzufriedener.
       Ein Teufelskreis und einen verfehlte Personalpolitik dazu.

    2. Das Beamtentum galt früher als kompetent, unbestechlich und effizient.

    3. Die Grundideen der modernen Staatsverwaltung waren lebenslange Beschäftigung, Unkündbarkeit, Bezahlung nach Lebensalter
       und ein gutes Ruhegehalt.
         Diese Prinzipien hemmen zwar unzweifelhaft z.B. Dynamik und Kreativität; aber darauf kommt es in der Verwaltung nicht an.
         Hier zählen Gleichmäßigkeit und Vorhersehbarkeit des Verwaltungshandeln.

    4. Der Konstruktionsfehler des Beamtentums:
         Die Bezahlung eines Beamten richtet sich nicht nach seiner Arbeit, er hat ja seine ganze Leistungskraft  sowieso dem Staat zur Verfügung
         zustellen.
         Der Staat andererseits hat nach der Alimentationstheorie für einen standesgemäßen Unterhalt zusorgen.
         Da man den Stand, also auch die Bedeutung eines Beamten, aber nur nach der Anzahl seiner Untergebenen und der Höhe seines Etats, den er
         verwaltet, ablesen kann, war jeder Staatsdiener bestrebt, möglicht viel Geld und möglichst viele Mitarbeiter zu bekommen.
         Daraus ergab sich das Parkinsonsche Gesetz.
         Dieser Fehler wirke sich aber nicht aus, solange der Apparat überschaubar blieb.
         Als das preußische Finanzministerium noch 20 Mitarbeiter hatte (einschließlich Pförtner und Kopisten), da konnte der Minister die Leistung
         seiner Leute noch selbst beurteilen
         (Heute sind in allen Finanzämtern zusammen rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigt.)
         (Quelle : „Verwaltung 2000“ von Wolfram Engels in seinen einseitigen Betrachtungen in der Wirtschaftswoche Nr. 5 vom 26.01.1995)


5. Ziele und Maßnahmen für eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:

    1. In der öffentlichen Verwaltung gibt es heute fünf bewährte und sinnvolle Prinzipien: Transparenz, Gleichmäßigkeit,
       Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Neutralität.
         (Früher waren es außerdem noch Effizienz, Kompetenz und Unbestechlichkeit!)

    2. Schuld an der mangelnden Leistung ist nicht der Beamte an sich, sondern die Organisation und der rechtliche Rahmen des
       öffentlichen Dienstes.
         (1) Würde man die höheren Manager der Wirtschaft zu Beamten machen, würden sich die Manager nach kurzer Zeit wie Beamte verhalten.
         (2) Würde man höhere Beamte in die Wirtschaft stecken und sie Funktionen von höheren Managern wahrnehmen lassen, würden sie sich die
              ehemaligen Beamte nach kurzer Zeit wie Manager verhalten.

    3. Wer die Aufgaben des Staates weiter auf Bereiche ausdehnt, in denen der Staat nichts verloren und nicht zusuchen hat,
       überträgt fast automatisch die hehren Grundsätze des Berufsbeamtentums auf diese Bereiche.
         (1) Eine neue Behörde z.B. ein neues Bundesaufsichtsamt muss nach den selben fünf Prinzipien arbeiten. Sie tut es auch und erledigt danach
              ihre Aufgaben.
         (2) Mit der Ausweitung staatlicher Aufgaben gelten diese Prinzipien auch in Bereichen, in denn sie nicht ihre positiven Wirkungen entfalten
              können, sondern negative Konsequenzen zeitigen müssen.
         (3) Wer diese fünf sinnvollen Prinzipien der öffentlichen Verwaltung auf andere Bereiche ausdehnt, handelt ebenfalls nicht nur grob fahrlässig,
              sondern fügt Staat und Gesellschaft fast irreparablen Schaden zu.
         (4) Der schwer zu korrigierende Fehler besteht darin, dass man die fünf sinnvollen Prinzipien der öffentlichen Verwaltung auf Bereiche
              ausdehnt, für die sie nicht geschaffen sind, für die sie nicht passen, für die sie auch nicht gedacht und auch nicht ohne weiteres anwendbar
              sind.
         (5) Diese fünf Prinzipien eignen sich nicht für Krankenhäuser, Bibliotheken, die Post, die Bahn, Friedhofsgärtnereien, Schulen und
              Universitäten, kommunale Unternehmen (wie Kiesgruben, Entwässerungswerke, Energieversorgungsunternehmen,
              Nahverkehrunternehmen, forstwirtschaftliche Betriebe usw.).
         (6) Hier gelten andere Prinzipien:
              o Kosten- und Leistungsprinzipien,
              o ein interner Wettbewerb mit Belohnungs- und Sanktionsmöglichkeiten und nicht zu vergessen
              o ein Wettbewerb mit Anbietern vergleichbarer Leistungen aus der so genannten „freien Wirtschaft“

        4. Ein weiterer schwer zu korrigierende Fehler kann darin bestehen, dass man die fünf sinnvollen Kriterien der öffentlichen
                 Verwaltung (für ihren eigentlichen Apparat, die Steuerungsebene der Gesellschaft,) durch viel zu viele Gesetze oder durch die
                 sehr häufige Änderung von Gesetzen untergräbt.
                      (1) Wenn man der Verwaltung fortlaufend neue Vorgaben macht, verstößt man gegen die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der
                                  Verlässlichkeit. (Das gilt für den Bürger ebenso wie für die Beamten.)
                      (2) Auch wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung (durch so genannte Verwaltungsverordnungen) fortlaufend ändert, verstößt man
                                  gegen die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der Verlässlichkeit.
                      (3) Wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung fortlaufend ändert, verstößt man gegen das Prinzip der Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit
                                  und der Vorhersehbarkeit, weil heute anders entschieden wird als gestern. (Das gilt besonders für den Bürger!)

        4. Es muss also auch in der Gültigkeit von Vorschriften und Regeln Nachhaltigkeit und Konstanz herrschen und nicht rascher
                 Wechsel, Nachbesserungen und das Ausbügeln handwerklicher Fehler!

        5. Wenn man die Besetzung höherer Posten vom irrelevanten Kriterien wie Vereinszugehörigkeit, Parteibuch oder der Höhe der
                 Spenden an die Partei, abhängig macht, verstößt gegen das Prinzip der Neutralität.

        6. Der erneute Versuch, Leistungsprinzipien in der öffentlichen Verwaltung einzuführen, ist nicht geeignet den oben genannten
                 Prinzipien, mehr Geltung zu verschaffen.
 
                     (Es gab schon mindest ein halbes Dutzend, die alle im Sande verlaufen sind.)

        7. Leistung kann man in der öffentlichen Verwaltung nicht messen.
                      Versucht man es trotzdem, wird man nicht nur scheitern, sondern ein System von Liebesdienerei und Speichelleckerei installieren.
                      (Quelle: „Verwaltung 2000“ [Kommentar von Wolfram Engels] in „Wirtschaftwoche“ Nr. 5 vom 26.01.1995

        8. Alle Bereiche und alle Unternehmen, die nicht zu den staatlichen Aufgaben gehören müssen privatisiert werden.
                
        9. In den verbleibenden Bereichen, in den der Staat „Hoheitliche Aufgaben“ wahrnimmt, müssen zusätzlich zu den genannten fünf
                 Prinzipien drei neue      Prinzipen eingeführt werden:
                           o interner Wettbewerb,
                           o Kostenbewusstsein z.B. durch Kosten- und Leistungsrechnung sowie
                           o Belohnungs- und Sanktionsmöglichkeiten.

3. Zusammenfassende Bewertung:

        Wer diese fünf sinnvollen Kriterien der öffentlichen Verwaltung aushöhlt, verlässt oder gar ganz aufgibt, handelt
        ebenfalls nicht nur grob fahrlässig, sondern fügt ebenfalls Staat und Gesellschaft fast irreparablen Schaden zu.

 

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