Die gravierenden Mängel
der staatlichen sozialen Sicherungssysteme
und ihre Beseitigung

Noch nicht verwendete Ideen und Fakten

 

Alle sozialen Sicherungssysteme
und
Sozialversicherungssysteme

 

Gliederung
(grob)

 

Vorbemerkungen

1. Gemeinsamkeiten der staatlichen sozialen Sicherungssysteme

2. Die Suche nach geeigneten Kriterien zur Beurteilung
2.1 Vernetzte Systeme
      (Eine kurze Beschreibung, einige Anmerkungen und Erläuterungen sowie das
       Vorkommen dieser Systeme)
2.2 Unsere Regelsysteme

3. Die Forderungen

 

Gliederung
(ausführlich)

Vorbemerkungen

1. Gemeinsamkeiten der staatlichen sozialen Sicherungssysteme

2. Die Suche nach geeigneten Kriterien zur Beurteilung
2.1 Vernetzte Systeme
      (Eine kurze Beschreibung, einige Anmerkungen und Erläuterungen sowie das
       Vorkommen dieser Systeme)
2.1.1 Vernetzte Systeme in der Natur
2.1.2 Vernetzte Systeme in der Zivilisation
2.1.3. Merkmale von vernetzten Systeme
2.1.4 Auswirkungen von vernetzten Systemen in Politik und Gesellschaft

2.1.5 Forderungen für die vorhandenen vernetzten Systeme

2.2 Unsere Regelsysteme
2.2.1 Unsere Regelsysteme in Politik und Gesellschaft unter der Lupe
2.2.2 Die Willkür und die Regelsysteme

 

Vorbemerkungen

Um diese vorhandene Vielzahl der verschiedenen staatlichen sozialen Sicherungssysteme überhaupt beurteilen zu können, bedarf es leider eine gewissen Vorlaufes:

            (1) Zuerst muss eine Analyse eines jeden staatlichen sozialen Sicherungssystem
                 vorgenommen werden. Dies ist in den vier Teilen der „Sozialsysteme“ bereits
                 geschehen.

            (2) Nach einer Analyse kann versucht werden, Gemeinsamkeiten zufinden und
                  herauszustellen. Dafür sind in den vier Teilen die wesentlichsten Vorarbeiten
                  bereits vorgenommen worden.

            (3) Dann müssen unbedingt Kriterien zur Beurteilung gesucht formuliert werden.

            (4) Erst dann kann einen abschließende Wertung vorgenommen werden.

Damit steht praktisch das Programm dieses fünfte Teil fest!


1. Gemeinsamkeiten der staatlichen sozialen Sicherungssysteme

 

 

 

2. Die Suche nach geeigneten Kriterien zur Beurteilung


2.1 Vernetzte Systeme
      Eine kurze Beschreibung, einige Anmerkungen und Erläuterungen

Vernetzte System sind Regelmechanismen, die sehr komplex auf einander einwirken und sich so gegenseitig beeinflussen.

Vernetzte Systeme gibt es in der Natur aber auch in der von Menschen geschaffenen Zivilisation.
Es gibt einen markanten Unterschied zwischen den vernetzten Systemen in der Natur und den vernetzten Systemen der Zivilisation.

2.1.1 Vernetzte Systeme in der Natur
            Alle vernetzten Systeme der Natur sind durch zwei wesentliche Regelsysteme
            bestimmt und deshalb auch gekennzeichnet:

         (1) Das erste Regelsystem ist der „Ursache-Wirkungs-Mechanismus“!
                        Eine bestimmte Ursache hat immer die selbe Wirkung!
                        Deshalb konnte man ja aus den Wirkungen auf die Ursache schließen!

         (2) Das zweite Regelsystem möchte ich mit dem Begriff „Bedingungs-
              feld“ bezeichnen!

                        Darunter soll verstanden werden, dass etwas Bestimmtes passieren
                        kann (oder fast zwangsläufig passieren muss), wenn die und die
                        Bedingungen erfüllt sind.

                        Ein Beispiel:
                                   Eine Bohne keimt in der Regel, wenn mindestens drei Bedingungen
                                   erfüllt sind:
                                               o Sie muss noch keimfähig sein; also z.B. weder beschädigt
                                                  noch verschimmelt und nicht zu alt sein.
                                               o Sie muss genügend Wasser zur Verfügung haben.
                                               o Die Temperatur muss ausreichend sein.
                                                  (Man spricht sogar von einer Keimtemperatur!)
                                                  Die Temperatur muss also zwischen 10 und 25 Grad Cel-
                                                  sius betragen.
                                   Wenn nun diese Bedingungen mehrere Tage ununterbrochen einge-
                                   halten werden, keimt die Bohne!
                                   Andere Samen haben noch andere Keimbedingungen:
                                               o Hier gibt es so genannte Lichtkeimer!
                                               o Hier gibt es Frostkeimer!
                                                  Hier kann sowohl die Dauer als auch die Temperatur der
                                                  Vorbehandlung des Samenkorns ausschlaggebend sein.
                                               o Außerdem kann die Luftfeuchtigkeit eine Rolle spielen.
                                               o Auch die Temperaturschwankungen während des
                                                  Keimens können für den Keimerfolg eine Rolle spielen!

                                   Dies alles soll unter dem Begriff „Bedingungsfeld“ verstanden
                                   werden!

 

2.1.2 Vernetzte Systeme in der Zivilisation

Für alle vernetzten Systeme in der Zivilisation gibt es einen eindeutigen Trend.
            Dieser Trend ist nicht zustoppen.
            Er wirkt wie eine ansteckende Seuche!
            Er verbreitet sich wie ein Virus über alle Staaten der Erde!
            Er hat sich als bestimmendes Merkmal überall herausgebildet; besonders aber in
            Deutschland! Nun hat uns Amerika (USA) überrundet!

         Es ist die unglaubliche Regelwut - ein Regulierungswahn der Zivilisten:

            Es werden Regel geschaffen!
            Die Regeln werden verändert!
            Neue Regeln entstehen neben den alten Regeln!
            Die Regeln werden den veränderten Bedürfnissen und den sich wandelnden 
            Gegebenheiten angepasst!
            Die Regeldichte wird immer größer!
            Man pfropft den alten Regelsystemen ein neues Regelsystem über!
            Das Ergebnis ist trotz sorgfältigster Arbeit mit Sicherheit nicht ein neues System
            aus einem Guss!
            Man stülpt dem alten System ein neues Regelwerk über!
            Die Folge ist, dass die mit dem neuen Gesetz viele alte Gesetze ändern muss, weil
            sie jeden selben Tatbestand oder Sachverhalt bereits regelten!

            Zwei Beispiele, die wie ich glaube, nicht so bekannt sind:
                        1. Um das Berliner „Landesamt für Verfassungsschutz“ in eine andere
                            Verwaltung nämlich in die Senatsinnenverwaltung einzugliedern,
                             musste man 13 (!) andere Gesetze ändern!

                        2. Ein hier besser passendes Thema ist die Riester-Rente!
                            Die richtige Bezeichnung lautet:
                            „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
                            und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“
                            (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil1 Nr. 31 ab Seite 1310,
                            ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2001)
                                   Die Kurz-Bezeichnung (mit dem Kürzel) lautet:
                                   „Altersvermögensgesetz“ [AvmG]).
                                   Es ist ein wahres Monstrum auf 34 Seiten!
                            Um die Riester-Rente als Gesetz gültig werden zu lassen, musste man
                            sogar 34 (!) andere bereits bestehende Gesetze oder Verordnungen
                            ändern!
                        Es wurden geändert (in der angegebenen richtigen Reihenfolge):
                                   1. Das sechste Sozialgesetzbuch
                                                                      auf fast 3 Seiten
                                   2. Das erste Sozialgesetzbuch
                                                                       auf knapp einer Seite
                                   3. Das dritte Sozialgesetzbuch
                                                                       in nur einem Paragraphen
                                   4. Das vierte Sozialgesetzbuch
                                                                       auf anderthalb Seiten
                                   5. Das siebente Sozialgesetzbuch
                                                                       in nur einem Paragraphen
                                   6. Das Einkommenssteuergesetz
                                                                       auf 10 Seiten,
                                   7. Das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen 
                                                                       auf 4 Seiten
                                   8. Das Steuerberatungsgesetz
                                                                       in einem Paragraphen
                                   9. Das Gesetz zur Verbesserung der betriebliche Altersvorsorge
                                                                       auf fast 5 Seiten
                                   10. Das Versicherungsaufsichtsgesetz
                                                                       auf 4 Seiten
                                   11. Das Bundessozialhilfegesetz
                                                                       auf fast eine Seite
                                   12. Das Gesetz über eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter
                                        bei Erwerbsminderung
                                                                       auf fast 2 Seiten
                                   13. Das Wohngeldgesetz
                                                                       in einem Paragraphen
                                   14. Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
                                                                       in einem Paragraphen
                                   15. Das Anti-D-Hilfegesetz
                                                                       in einem Paragraphen
                                   16. Das Handelsgesetzbuch
                                                                       auf fast einer Seite
                                   17. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
                                                                       auf gut einer Seite
                                   18. Das Gesetz über Steuerstatistiken
                                                                       in 3 Paragraphen
                                   19. Das Körperschaftssteuergesetz
                                                                       in 4 Paragraphen
                                   20. Das Gesetz über die Errichtung eine Bundesaufsichtsamt für
                                         das Versicherungswesen
                                                                       in 2 Paragraphen
                                   21. Die Abgabenordnung
                                                                       in einem Paragraphen
                                   22. Das Finanzverwaltungsgesetz
                                                                       in einem Paragraphen
                                   23. Das Lastenausgleichsgesetz
                                                                       in einem Paragraphen
                                   24. Das Auslandsinvestmentgesetz
                                                                       in 2 Paragraphen
                                   25. Das fünfte Vermögensbildungsgesetz
                                                                       in zwei Paragraphen
                                   26. Die Arbeitslosenhilfe-Verordnung
                                                                       in einem Paragraphen
                                   27. Das Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
                                                                       in einem Paragraphen
                                   28. Die Arbeitslosenentgeltverordnung
                                                                       in einem Paragraphen
                                   29. Die Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs.2 deNr.8 des
                                         Bundessozialhilfegesetzes
                                                                       in einem Paragraphen
                                   30. Die Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
                                                                       in einem Paragraphen
                                   31. Die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
                                                                       in 3 Artikeln
                                   32. Das Gesetz zur Ausgleichszahlung durch die Träger der
                                        gesetzlichen Rentenversicherung an die Krankenkassen
                                        unter Verweis auf das sechste Sozialgesetzbuch
                                                                       in 4 Abschnitten
                                   33. Das Altersvermögensergänzungsgesetz
                                                                       in 3 Abschnitten        
                                   34. Die Neufassung geänderter Gesetze   
                                                                       in einem Satz
                                   (35. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes [])
                                                                       in 8 Abschnitten

            Hier wird doch meines Erachtens die Regeldichte und die Vernetzung nicht nur
            deutlich sondern - wie ich meine - zwingend nachgewiesen!
           
Fazit: Wenn ich das richtig sehe, besteht das Gesetz nur aus der Änderung
         anderer Gesetze und Verordnungen!
 
Bis auf den so genannten letzten Artikel den Artikel 35, der das Inkrafttreten dieses „Altersvermögensgesetz“ [AvmG])regelt, gibt es (außer der Überschrift) keinen einzigen Artikel, Absatz, Paragraphen, der eine einzige eigenständige Aussage zum Riester-Rente beinhaltet!!!
            Es kann höchstens sein, das sich nur den Katalog mit den Änderungen von
            Gesetzen und Verordnungen die durch die Riester-Rente erforderlich geworden
            sind, in den Händen habe!
                                                          

Wenn Sie man irgendwo zu irgendeinem Sachverhalt einen Verbesserungsvorschlag einreichen, werden sie genau auf dieses Problem stoßen!
            o Sie brauchen drei Sätze, um ihren Verbesserungsvorschlag zuformulieren!
            o Sie brauchen aber 15 Seiten um nachvollziehbar und beweiskräftig zu
                        begründen, warum ihr Verbesserungsvorschlag tatsächlich eine
                        Verbesserung darstellt!

 

 

 

Man erkennt natürlich auch, dass man mit Regeln Macht ausüben kann.
            Es gab so einen bekannten klugen Spruch:

                   „Wer die Begriffe beherrscht, bestimmte die Inhalte!“

            Ein viel wichtigerer Spruch müsste lauten:

                   „Wer die Regeln bestimmen kann, der übt die Macht aus!“

                        Die Macht über das Verhalten der anderen Menschen!

            Diese Regeln der Zivilisation – also der Menschen - haben oft nichts mehr und
            in der Tendenz zunehmend weniger mit dem „Ursache-Wirkungs-Mechanismus“
            der Natur zu tun!
            Eine bestimmte Ursache hat in den Regelsystemen nicht immer die selbe
            Wirkung! Es stellt sich manchmal die frage welche Wirkung eigentlich
            beabsichtigt war!
                        Es stellt sich manchmal die Frage, ob eine bestimmte Nebenwirkung
                        oder Sekundärwirkung die eigentlich „Gewollte“ war!
                        Dazu braucht man neuerdings nicht mehr besonders kritisch zu sein!

                        Auch das zweite Regelsystem das in der Natur gilt und mit dem Begriff
                        „Bedingungsfeld“ bezeichnet wurde wird oft missachtet und durch
                        Willkür ersetzt. (Darüber unten mehr!)

            Diese Willkür ist politisch gewollt , staatlich verordnet und gesetzlich festge-
            schrieben!
            Sie sichert die Macht und entlässt die Politiker aus der Verantwortung!
 
           (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“,
                                                           [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)

 

2.1.3. Merkmale von vernetzten Systeme

Für den Grad der Vernetzung gibt es mehrere verschiedene Kriterien:

         (1) Anzahl der Begriffe:
                        Wenn es für einen Sachverhalt sehr viele Begriffe gibt, ist der Grad der
                        Vernetzung mit Sicherheit sehr hoch!
                        Wenn in dem Anhang zum Handbuch über die staatliche Rente (meine
                        Quelle 1) bereits 30 Begriffe stehen und erläutert werden, ist das ein ernst
                        zunehmender Hinweis auf den Grad der Vernetzung.

         (2) Anzahl der Gesetze/Anzahl der Paragraphen
                        Wenn es für einen Sachverhalt sehr viele Gesetze/Paragraphen benötigt
                        werden, so ist der Grad der Vernetzung mit Sicherheit sehr groß.

         (3) Anzahl der Einzelvorschriften
                        Wenn es für einen Sachverhalt sehr viele Einzelvorschriften benötigt
                        werden, so ist der Grad der Vernetzung mit Sicherheit sehr groß.

         (4) Anzahl der Gesetze, die bei einer „Reform“ geändert werden müssen
                        Wenn es für einen Sachverhalt sehr viele alte bestehende Gesetze geändert
                        werden müsse, so ist der Grad der Vernetzung mit Sicherheit sehr groß.

Vorläufiges Fazit:
            Diese vier Kriterien mögen für das erste ausreichen, um vernetzte Systeme zu
            erkennen.

Nun könnte man sich fragen, warum es denn so schrecklich ist, wenn die Systeme die der Mensch geschaffen hat so stark (gemeint ist natürlich: zu stark!) vernetzt sind.
Sind doch - wie zutreffender Weise festgestellt worden ist - , sehr viele Systeme der Natur ebenfalls vernetzt; wenn man nur an die zahlreichen „Bedingungsfelder“ denkt!

Das ist unbestritten richtig!

Jeder weiß - besonders aber Naturforscher. – dass es schwer ist, vernetze Systeme zu erforschen und zu verstehen.
Selbst wenn sich dann viele Forscher über ihre Forschungsergebnisse zweifelsfrei einig sind und sie sicher sind, dass sie ihren erforschten Sachverhalt verstanden haben, treten immer wieder Überraschungen auf.
Greifen z.B. in ein Biotop ein indem sie eine – in ihren Augen - Kleinigkeit verändern, treten fast immer Folgewirkungen ein, die sie nicht vorhergesagt haben!!!
Dafür gibt es viel Beispiele!

Das führt zu der Frage, warum das so ist!

Es gilt und ist unbestritten:

         Je größer der Grad der Vernetzung in einem System ist oder je mehr ein
         System mit anderen Systemen vernetzt ist , desto schwieriger ist es:
                        o Ursache und Wirkungen von einender zu unterscheiden,
                        o die Kausalitätsfrage sicher zu beantworten,
                           (einzelnen Wirkungen bestimmte Ursachen zuzuordnen),
                        o einen Mechanismus zu finden, der die Ursachen für Folgewirkungen
                           aufzeigt,
                        o die Ursachen von Fehlentwicklungen zu erkennen,


Für die Systeme des Menschen in seiner Zivilisation kommen noch bestimmte weitere Erschwernisse hinzu!
Diese werden gleich im Anschluss genannt!

Diese Erschwernisse haben ihre Wurzel in den Besonderheiten des Menschen.
Der wichtigste Grund für diese Erschwernisse ist wohl der folgende:
            Der Mensch kann sich mit seinem Willen über seine Anlagen und
            Konditionierungen hinwegsetzen!

         Je mehr ein System, das von Menschen geschaffen worden ist, mit ande-
         ren Systemen vernetzt ist, desto schwieriger ist es:

                        o das System zu reformieren und damit das gesamte System zu verbessern
                        o das System in seinen Grundzügen zu verändern oder das System den
                           sich verändernden Gegebenheiten anzupassen.
                        o wesentliche Teile des Systems zu verbessern oder auch nur eine Kleinig-
                           keit des Systems zu verbessern,
                        o sowohl das einzelne System selbst zu verbessern als auch die Abhängig-
                           keit von anderen Systemen zu vermindern,
                        o personenbezogene Verantwortung auszumachen,

            Die möglichen Folgen als Alternative:
                        Es geht entweder alles den Bach runter oder alles erblüht!
                        o Wenn es den Bach runtergeht, hat man am Ende nicht mal einen
                           Schuldigen! Aber alle werden quasi in Haftung genommen bis auf
                           diejenigen, die sich rechtzeitig darauf einstellen konnten!
                        o Wenn alles erblüht, kann sich jeder den Sieg zugute halten; aber
                           diejenigen, die rechtzeitig darauf einstellen konnten, verdienen am Sieg
                           am meisten!

 

2.1.4 Auswirkungen von vernetzten Systemen in Politik und Gesellschaft
            o Vernetzte Systeme entziehen sich gern einer Reform; sie sind schwerfällig!
            o Vernetzte Systeme lassen personenbezogene Verantwortung unsichtbar
               werden!
            o Vernetzte Systeme sind schwer zu durchschauen und finden generell beim
               Bürger wenig Akzeptanz!
               (Vernetzte Systeme sind was für Profis aber nicht für das Volk!)
            o Vernetzte Systeme sind schon allein deshalb demokratiefeindlich!

 

2.1.5 Forderungen für die vorhandenen vernetzten Systeme

            1. Vernetzte System sind in der Politik und in der Gesellschaft  abzuschaffen und
                durch andere Systemen zu ersetzen.
            2. Vernetze Systeme sind in der Politik und in der Gesellschaft durch prinzipien-
                basierte Systeme zu ersetzen!
                        Mit wenigen Regeln als Grundprinzip, als Leitidee oder als Kernthese
                        bleibt Raum für Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und sogar im
                        kritischen Falle durch den Richter bei einem Prozess!
            3.Vernetzte Systeme können sehr erfolgreich sein z. B. in der Wissenschaft!
                (Wenn man z.B. ein Ökosystem verstehen will!).

 

2.2 Unsere Regelsysteme

2.2.1 Unsere Regelsysteme in Politik und Gesellschaft unter der Lupe

            o Regelbasierte Systeme sind in ihrer Bewertung für Politik und Gesellschaft den
               vernetzten Systemen gleichrangig.
            o Sie sind dazu immer und ausnahmslos sehr umfangreich.
               (Das ist ihr wesentliches und immer wiederkehrendes Kennzeichen!)
            o Regelbasierte Systeme sind nicht durch hirarchiesierende Kriterien gekenn-
              zeichnet und deshalb verschieden auslegbar.
            o Sie lassen Streit und lange Gerichts-Verfahren zu und begünstigen so ausge-
               buffte Menschen gegenüber einfachen oder den normalen Menschen.
               Sie finden immer einen Satz, auf den sie sich berufen können.
            o Regelbasierte Systeme - und gerade besonders diese - sind niemals frei von
               Willkür! (Darüber unten mehr!)
            o Regelbasierte Systeme sind umfangreich!
               Dazu drei Beispiele:
                - Man benötigt etwa 300 000 Seiten DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
                                      (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“,
                                                                                                                                                                     [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)
              - Die Anzahl der neuen Regeln die die US-Amerikanischen Börsenaufsicht
                      S
EC (=
„Securities and Exchange Commission“) nach den Börsen-
                      skandalen um Enron, Worldcom, Imclone und anderen erlassen hat
                                       beträgt sage und schreibe 3 000 neue Regeln.
                                                                               So äußerte sich der Vorsitzende des Verwaltungsrates von Nestle
                                                                               dahingehend, dass er nicht breit sei etwa 95 % seiner Arbeitszeit für
                                                                               das Studieren der neuen Regeln zu verbringen und deshalb das
                                                                                          Listing in den USA in Frage zustellen sei!
                                                                                                  (Quelle: „Nestle  „Handelsblatt vom
                                  - Allein auf B
undesebne gibt es sage und schreibe
                                                                                                                                2 197 Gesetze             mit 46 000 Einzelvorschriften und
                                                                            3 131 Rechtsvorschriften    mit 39 197 Einzelvorschriften.

                           (Quelle: „Wirtschaft attackiert Regelwut“,
                                                                                  Handelsblatt vom 15.01.2003
                                               nach Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche)
                        o Es sei mir erlaubt darauf hin zuweisen , dass der „Liebe Gott“ mit
                           nur 10 Geboten - bestehend aus 10 Sätzen, die aus 256 (?) Wörtern
                           bestanden - auskam und damit das Verhalten von Millionen Menschen
                           regelte!

 

 

2.2.2 Die Willkür und die Regelsysteme

Die Willkür fängt bereits bei der Festlegung von Zahlen an.

         (1) Willkür durch Zahlen
                        Es gilt und ist unbestritten:
                        Jede festgelegte Zahl ist grundsätzlich willkürlich festgelegt.
                        Außer man einigt sich auf z.B. auf die Hälfte und teilt sich etwas
                        brüderlich!
                        (Oder man einigt sich im gegenseitigen Einvernehmen – wie so häufig in
                        Verträgen!)
                        Jedes Gesetz, das Zahlen enthält, ist aber niemals frei von Willkür - es
                        kann gar nicht frei von Willkür sein!

         Beispiele aus unserem staatliches Rentensystem:
                        Hier wimmelt es gerade zu von Zahlen!
                        Es geht dann z.B. um
                        o die Beitragsätze zu den staatlichen sozialen Sicherungssystemen
                          (z. Z. 19,5 % aber in den letzten Jahren schon 5 mal geändert worden!)
                        o die Beitragsbemessungsgrenze (ArV/AV)
                            (mit 8 700 DM für 2001 im Westen und 7 300 DM im Osten)
                            (mit 4 500 € für 2002 im Westen und 3 750 € im Osten)
                        o die Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft)
 
                           (mit 10 700 DM für 2001 im Westen und 9 000 DM im Osten)
                            (mit   5 500 € für 2002 im Westen und 4 650 € im Osten)
                        o die Geringfügigkeitsgrenze
 
                           (mit 630 DM für 2001 im Westen und ebenso 630 DM im Osten)
                            (mit 325€ für 2002 im Westen und ebenso 325 € im Osten)
                        o die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
                        o die Bezugsgrößen und Rentenwerte von 80 % oder von 75 %.
                           (Quelle 1: Seite 12)
                        o die Beitragswerte
                        o die Durchschnittsentgelte,
                        o die Anerkennungsfristen von Ausfallzeiten,
                        o die Höhe der Pflichtbeiträge von Wehr- und Zivildienstleistenden,
                        o die Pflichtbeiträge von Behinderten.
                        o die Mindestbewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten,
                        o die Stichtage der Kinderberücksichtigungszeiten,
                        o die Höhe der Beiträge von ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen,
                        o die Zeiten der Berücksichtigung von Pflegezeiten,
                        o den Nachweis von Pflichtbeiträgen,
                        o die Nachzahlungen bei der Heiratserstattung
                        o die Höchstaltersgrenze für die Leistungen von Waisenrenten,
                        o die Anrechnung der Höhe von Einkommen bei der Waisenrente,
                        o die Erfüllung von Wartezeiten bei Erwerbsunfähigkeit
                        o die Verbesserung der Rentenbezugszeiten ab einem bestimmten
                           Stichtag
                        o die Anrechnung von Kindererziehungszeiten die Begünstigung von
                           Geburten ab 1992 für den Versicherungsverlauf
                           (Kindererziehungszeiten wurden für die Renten ab 1986 für ein Jahr
                           eingeführt wurden dann ab 1992 für drei Jahre angehoben.
                        o die Höhe der Ost-Renten und ihre Angleichung,
                           (Es geht dann um den Vertrauensschutz bei einem bestimmten Mindestein-
                            kommen. Es geht dann z.B. um die Höhe der Renten von Personen, die dem
                           DDR-System nahe standen.)

            Die Liste ist mit Sicherheit unvollständig!!!

         (2) Willkür durch zu viele Regeln
                        (Willkür durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Rechtsverordnungen)
                  
Willkür entsteht aber auch durch eine (maßlose) Übersteuerung und
                        Regeldichte!
                        So unwahrscheinlich es klingen mag, wenn die Regeldichte ein (schwierig
                        zu bestimmendes)  Maß überschritten hat, entsteht fast zwangläufig
                        Willkür!

            Man findet dann schon eine Regel auf die man sich berufen kann!
            Soll der andere doch erst einmal sehen ei er damit zurechtkommt!
            Notfalls zieht man vor Gericht!
            Wer führt schon gern langwierige Prozesse mit ungewissen Ausgang!
            So kann dann das Recht zur Waffe mutieren!


         (3) Willkür durch besondere Gestaltung des Rechts
                  
Man kann aber auch z.B. eine Verordnung so gestalten, das Willkür
                        entsteht!
                        Jeder der sich auf diese Verordnung beruft, kann „sein Recht“ erhalten.
                        Einzige Bedingung ist, dass es im Sinne der Behörde ist, die die
                        Verordnung erlassen hat.
                        Wenn es nicht im Sinne der Behörde ist, kann man selbstverständlich
                        klagen!
                        Wir leben doch schließlich in einem Rechtsstaat!
                        Jegliches staatliche Handeln muss nach dem Legalitätsprinzip af Recht
                        beruhen!

                        Der einzige Haken ist z.B. eine kleine Klausel in einem mehrseitigen
                        Papier:
                        Diese Klausel lautet z.B. :
                        „Die letzte Entscheidung darüber hat die oberste Dienstbehörde!“
                        Kein Gericht kann nun etwas machen!
                        Die Folge:
                                   Wenn die Verwaltung will, kommt der Antragsteller zum Zuge also
                                   „zu seinem Recht“!
                                   Wenn die Verwaltung nicht will - sie braucht dafür nicht einmal
                                   Gründe anzugeben(!) – kommt der Antragsteller nicht zum Zuge!
                        Auch das ist dann Recht!
                        Das Recht als Willkür!
                        Wer hätte das jemals gedacht?
                        Anmerkung:
                                   Der Verfasser dieses Buches ist selbst Betroffener (oder sollte man
                                   besser sagen „Opfer“) von dieser Art der beschriebenen Willkür!
                                   Der gesamte „Vorgang“ dauerte weit mehr als ein Jahr!
                                   Er ist nicht zum Zuge gekommen!
                                   Das war rechtmäßig!
                                   Trotzdem war es Willkür durch Perversion des Rechts!
                                   Das ist nun vier Jahre her und man kann nun in Ruhe und
                                   Gelassenheit die Akten studieren!
                                   Bei über 600 ähnlich gelagerten Fällen hat die oberste Dienstbe-
                                   hörde anders entschieden!
                                   Jeder der aber geklagt hatte, kam nicht zum Zuge!
                                   Schließlich muss in Deutschland Gleichbehandlung und
                                   Rechtssicherheit herrschen!
                                   Wir leben doch nicht in einer „Bananenrepublik“!

Man kann auch hier wieder fragen stellen:
        
Warum ist denn nun Willkür so schlimm?
            Die Hauptsache ist doch, dass es legal zugeht!

         Einige Anmerkungen, warum ich anderer Meinung bin zur Begründung:
                        o Willkür bedeutet die spürbare Macht des anderen!
                        o Willkür besitz keine – oder nur eine geringe –Akzeptanz.
                        o Willkür stößt bei den meisten Menschen  auf Ablehnung.
                        o Willkür bedeutet Fremdbestimmung!
                        o Willkür hat in eine zivilisierten Welt nicht zu suchen und keine
                           Existenzberechtigung
                        o Willkür ist demokratiefeindlich!

 

3. Die übergeordneten Forderungen
(Die einzelnen übergeordneten allgemeinen Forderungen)

Hier nun endlich einige Punkt, die unbedingt berücksichtigt werden müssen:
Es werden hier nur  die übergeordneten allgemeinen Forderungen formuliert, die sich auf die aufgestellten Grundprinzipien , die übergeordneten Begriffe Willkür und vernetzte Systeme beziehen.

Das zumindest auf den ersten Blick erstaunliche ist, dass diese Forderungen nicht nur auf die staatliche Sozialsysteme gelten sondern eigentlich - nein im gleichen Maße - auf die alle staatliche Systeme!!!!

3.1 Alle staatlichen sozialen Sicherungssysteme müssen sich den acht aufge-
         stellten Grundprinzipien unterordnen lassen!
        
(Diese sind im ersten allgemeinen Teil „Die staatlichen Sozialsysteme“ dargestellt
            worden.
            Es handelt sich um die 4 Grundprinzipien des Rechtsstaates und den 2 Grund-
            prinzipien des Sozialstaates und den 2 Grundprinzipien der Marktwirtschaft!)

3.2 Jeder einzelne Regel muss sich zweifelsfrei unterordnen lassen.

3.3 Bestehen irgendwelche Zweifel soll man die Regel fallen lassen!

            Aus einer schlechten Regel wird meist nur eine schlechte Entscheidung!
            Aus einer schlechten Entscheidung wird oft ein Präzedenzfall.
            Ein schlechter Präzedenzfall zieht weitere schlechte Entscheidungen für andere
            Fälle nach sich!
3.1 Willkür:

3.1.1 Es geht darum, das Maß an Willkür so weit es irgend geht, zu
         verdrängen.

3.1.2 Deshalb ist jeder Willkür der Kampf angesagt und von jeden
         Demokraten anzusagen!

3.1.3 Deshalb soll jede Willkür ganz legal durch bessere überzeugendere
         Konzepte beseitigt werden!

3.1.4 Deshalb ist aus meinen Konzepten Willkür so weit es irgend geht
         vermieden worden und sollen andere Konzepte, wenn sie den
         Anspruch erheben, zukunftsfähig und nachhaltig zu sein ebenfalls
         Willkür vermeiden!

3.1.5 Es gibt viel bessere Systeme als die Willkür z.B. die sich selbst
         steuernden Regelsysteme!

 

 

3.2 Vernetze Systeme
        
(Die selben Forderungen gelten – das habe ich versucht oben deutlich
         zu machen - auch für die regelbasierten Systeme)

         Die ersten und wichtigsten allgemeinen Forderung:

3.2.1 Jedes einzelne System der sozialen Sicherung muss für sich selbst
         bestehen können.
            Die Politiker reden zwar sehr häufig von den „Säulen“ der sozialen Sicherung;
            es gibt diese „Säulen“ aber in der Realität nicht!
            Alles Systeme sind mit einander verwoben, vernetzt!
            Am deutlichten wird dies, wenn Politiker der jeweiligen Opposition von einem
            (finanziellen ) Verschiebebahnhof reden!

3.21 Verknüpfungen mit anderen Systemen sind - wo immer es geht -
         zu vermeiden!
            (Das betrifft alle Verflechtungen: rechtliche, finanzielle und personelle
            Verflechtungen.)

3.2.2 Bestehende Verknüpfungen sind so schnell als irgend möglich
         abzubauen und aufzuheben.

 

4. Die sachbezogenen Forderungen
     (Die einzelnen konkreten und trotzdem allgemeinen Forderungen)

Sie sollen trotzdem –wie angekündigt - so allgemein sein, dass sie sich auf alle staatliche sozialen Sicherungssysteme beziehen und dort auch im Sinne von Korrektur und Verbesserung anwenden lassen.

 

4.1 Es darf nicht allein der Faktor „Arbeit“ für die Finanzierung der
      Sozialsysteme belastet werden!

4.2 Es soll in gleicher Weise der Faktor „Kapital“ zur Finanzierung der
      der Sozialsysteme  herangezogen werden!

            Wenn man die beinahe endlos und ideologisch geführten Diskussionen um die
            Stellung der beiden Produktionsfaktoren „Arbeit“ und „Kapital“ zu einer
            gelungen Synthese bringen will, bietet sich hier eine grundlegende fundamentale
            Chance an:
            Man besteuert beides gleich!
            Das könnte z.B. so aussehen:
                        o Der Arbeitnehmer zahlt seinen Beiträge weiterhin wie bisher von seinem
                           Bruttoentgelt in die staatlichen Versicherungssysteme ein.
                           (z.B. runde 10 % für die Rentenversicherung,
                                   runde 10 % für die Krankenversicherung und
                                   runde 5 % für die Arbeitslosenversicherung.)
                        o Der Arbeitgeber behält sie weiterhin ein.
                           (Er verrichtet weiterhin als Außenstelle des Finanzamtes und der
                           staatlichen sozialen Sicherungssysteme Bürodienstleistungen für das
                           Gemeinwesen!)
                        o Der Arbeitgeber legt nicht noch einmal den gleichen Betrag oben drauf!
                           (Er „bezahlt“ diese Beiträge ja sowieso nicht, sondern wälzt seinen
                           Anteil sowieso über die Preise auf die Verbraucher oder auf diejenigen
                           ab, die seine angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.)
                        o Seinen Lohnnebenkosten sinken erheblich!
                        o Seine Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch (besonders im Ausland)
                           erheblich erhöht!
                        o Seine Prise für waren und Dienstleistungen sinken erheblich!
                           Alles wird billiger!

                        o Jetzt schon erkennbarer Nachteil für den Staat:
                        Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind in Zukunft niedriger!
                        Grund: Die Preise sind gefallen also auch die Einnahmen aus der
                                     Mehrwertsteuer!

                        Der anderen Teil, der zunächst den Arbeitgebern auferlegt worden ist, die
                        diesen bekanntlich über ihre Preisgestaltung abwälzen, wird durch
                        Steuern auf alle Kapitalerträge gedeckt.
                        Der selbe Grundfreibetrag wie beim Einkommen aus „nichtselbständiger
                        Arbeit“ wir ebenfalls bei Kapitaleinkünften angewandt.

         Ein Beispiel:
                        Jemand verdient im Jahr 30 000 € aus „nichtselbständiger Arbeit“!
                        Bei 1000 € im Monat, der steuerfrei sein soll, zahlt er dann nur noch für
                        18 000 € Lohn-/Einkommenssteuer.
                        Er bezahlt bei einem feststehenden (und nicht linear ansteigenden und
                        auch nicht progressiv ansteigenden) Steuersatz von 20 % für diesen über
                        dem Grundfreibetrag liegendes Betrag von 18 000 € nur 3 600 € Steuern.
                        Wenn dieser Jemand gleichzeitig ein Kapitalvermögen von 100 000 €
                        besitzt weil er z.B. eine Erbschaft gemacht hat, so erhält er bei einem
                        angenommenen Zinssatz von 4 % genau 4 000 € Zinsen, die - weil sie unter
                        dem Freibetrag von 12 000 € liegen - steuerfrei sind und bleiben.
                        Er würde erst Kapitalertragsteuern bezahlen, wenn er mehr als 12 000 €
                        an Zinsen einnehmen würde.

         Ein wichtige Frage:
                        Wer bezahlt denn nun die andere Hälfte an Beiträgen zur den staatlichen
                        sozialen Sicherungssystemen?
                        Der Staat mit seinen Steuereinnahmen aus den Kapitalerträgen!
                        Dafür sollen nun die folgenden Steuereinnahmen verwandt werden:
                        Steuereinnahmen aus
                                   o den Dividenden,
                                   o den Zinsgutschriften von Guthaben und Anleihen
                                   o den Veräußerungsgewinnen (Spekulationsgewinnen) bei Aktien
                                      und Immobilien und
                                   o den Lebensversicherungen, soweit sie nicht steuerfrei sind.


         Der jährliche Kapitalbedarf für die staatlichen Rentenzahlungen:
                        Für die Zahlung der staatliche Rente ist jährlich ein Betrag von etwa
                        100 Mrd. € erforderlich!
                        (Genauer: Im Jahre 1998 waren für alle Renten nach der staatlichen
                        Rentenversicherung 186,6 Mrd. DM bei einen Renteneintrittsalter von 60
                        Jahren und 205,2 Mrd DM bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren
                        erforderlich! jährlich!
                       
Das ergab eine Berechnung des Chefs des „Instituts für Wirtschafts- und
                        Finanzmathematik“ in Berlin, Friedrich H. Bayer, der untersucht hatte, 
                       
wie viel Kapital in diesen beiden Varianten erforderlich ist, um den
                        Versorgungsbedarf der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Jahr
                        (hier: 1998) darzustellen.
 
                       (Quelle: „Pensionszusage günstiger als Direktversicherung“,
                                                                                              Handelsblatt vom 02.10.2000)
         Die hier entscheidende Frage lautet also:
                        Wie viel Kapital muss also in der Bundesrepublik Deutschland bei
                        Großkapitalisten - damit die Freigrenze nicht stört - vorhanden sein,
                        damit diese Summe darstellbar ist!

                        Um 4 Mrd. € Kapitalerträge zu erwirtschaften, braucht man bei einer
                        angenommenen Verzinsung von 4 % ein Kapital von 100 Mrd. €
                        Um 100 Mrd. € Kapitalerträge (also das 25-fache) zu erwirtschaften,
                        braucht man ein Kapital von 2 500 Mrd. €
                        Bei einem Steuersatz für Kapitalerträge von 20 % (der auch für Einkom-
                        men aus „nichtselbständiger Arbeit“ gelten soll) braucht man einen
                        fünfmal höheren Betrag, um diese Summe von 100 Mrd. € darzustellen.
                        Das ergibt eine Kapital von 12 500 Mrd. €!
                        Ist diese Summe vorhanden?
                        Ergibt die Summe alle Dividendenzahlungen aller Firmen eines Jahres
                        zusammen mit den anderen oben aufgezeigten Positionen diese riesengro-
                        ße Summe?

 

         Außerdem muss noch beachtet werden:
                        1. Die Rente ist nur ein staatliche Sozialsystem.
                            Es ist zugegebener Maßen nicht das billigste!
                            Aber die Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
                            [Krankenkassen] sind auch nicht gerade billig!
                            Im Jahre 200 zahlten die GKV zusammen insgesamt 124,4 Mrd. €.
 
                           (Quelle: Das Gesundheitssystem gerät aus den Fugen“,
                                                                                  Handelsblatt vom 21.11.2002)

                        2. Aus dem Bundeshaushalt fließen jährlich etwa 80 Mrd. € in die
                            Sozialkassen oder in die Rentenkassen (?).
                            (Das soll ein Drittel des Bundeshaushaltes sein!)

                        3. Wenn dies 80 Mrd. € allein also nur  und ausschließlich für die
                            staatliche Rentenversicherung wäre, dann würde (bei einem Bedarf von
                            insgesamt 100 Mrd. € für die gesamten Rentenzahlungen) nur noch
                            20 Mrd. € im Umlageverfahren aufgebracht werden!

                        4. Hier scheint etwas nicht zustimmen!
                            Bundeszuschüsse zu der staatlichen Rentenversicherung gibt es schon
                            seit Jahrzehnten.
                            Machen sie aber den Großteil der Rentenzahlungen insgesamt aus?

3.3.1 Das jetzige Rentensystem ist nicht von hochrangigen Leitideen oder
         von Prinzipien gekennzeichnet.


3.3.1.1 Die Argumentation im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip:

Oft wird im Zusammenhang mit der Rente ein Grundprinzip der Verfassung heran-gezogen und fast genau so häufig als Argument verwendet:
Es ist das Sozialstaatsprinzip oder das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
verankerte Prinzip des Sozialstaates.

Dieses Prinzip greift meiner Ansicht nach bei der Rente nicht!
Für eine Versicherung gelten völlig andere Prinzipien als für den Gedanken des Sozialstaates.
Bei der Rente – auch bei der staatlichen Pflichtrente – handelt es sich um eine Versicherung.
Bei jeder Versicherung handelt es sich um einen durch eigene Beiträge erworbenen Rechtsanspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen.
Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch.
Dieser Rechtsanspruch hängt nicht ab
                        o von der wirtschaftlichen Lage oder
                        o von der wirtschaftlichen Entwicklung.
                        o von der demographischen Entwicklung.
                        o von der Art und Quantität der Zuwanderung.     
Dieser Rechtsanspruch hat einzig und allein etwas zu tun mit der Zahlung der Beiträge zu der Versicherung und dem gesamten Versicherungsverlauf!


Das einzige was an der staatlichen Pflichtversicherung sozial ist, ist das Prinzip der Subsidiarität, das besagt hier für den Einzelnen, dass sich zuerst jeder selber helfen muss, wenn er - und soweit er - dazu in der Lage ist!

Deshalb kann man auch von dem hochrangigen und der verfassungsgemäßen Regel des Sozialstaatsprinzip nicht die einzelnen Bestimmungen des Rentensystems nicht mehr ableiten. Sie haben nicht s damit zu tun!

Fazit:
         Das Sozialstaatsprinzip hat mit der beitragsbezogen Rentenversicherung
         nichts zu tun!
4.3 Das Rentensystem - auch die staatliche Rentenversicherung - muss von
     den Regeln der Versicherungsmathematik gekennzeichnet sein!


3.3.2 Das jetzige Rentensystem ist nicht von den Regeln der Versicherungs-
          mathematik gekennzeichnet.


            o Die Finanzierung über den Generationenvertrag für die Rentenansprüche
               erfolgt aufgrund von Gesetzen, die nur unter Voraussetzungen funktionieren,
                die der Staat selbst nicht garantieren kann!

            o Es gibt keine Rückstellungen für Risiken der Zukunft (auch keine Rücklagen)

            o Die Finanzierung erfolgt paritätische (oder hälftig) vom Arbeitnehmer und
               Arbeitgeber:
                        - Der Arbeitnehmer zahlte 1992 7,75 % von seinem Bruttoverdienst ein;
                        - Der Arbeitgeber legt noch einem den gleichen Betrag drauf!
                        - Es wurden also 1992 zusammen 17,7 % der Bruttolohnsumme eines
                           Unternehmens an die rentenversicherungsträger abgeführt!
                        - Außerdem gibt es Bundeszuschüsse also Steuergelder! Sie betragen bis
                           zum Jahre 2010 etwa 19,2 % der gesamten Rentenausgaben .
                        - Die Beitragssätze

 

 

3.3.3 Es ist teilweise von Willkür beeinflusst!

         1. Das bezieht sich auf die Rentenhöhe:
            Das jetzige Rentenniveau liegt bei etwa 68 % Das ist Willkür!
        


Das jetzige Rentensystem ist nicht
Das jetzige Rentensystem ist nicht der gekennzeichnet
Das jetzige Rentensystem:
            Es gibt eine demographischen Faktor

 

            1. Schwankungsrückstellung:
                        Die Schwankungsrückstellung ist willkürlich festgelegt.

            2. Rentenbeiträge für die Zeit von Arbeitslosigkeit:
                        Diese Beiträge wurden willkürlich in Anbetracht leerer Kassen der
                        Arbeitslosenversicherung gekürzt.
                        (Diese Beträge summieren sich auf 30 Mrd. DM!??????????)
 
            3. Beiträge an die Rentenkassen für und Sozialhilfeempfänger:
                                  
                       

3.3.4 Es fehlt eine Rentensystematik:

            Es gibt viele Fälle, in denen Millionen Personen nie in das System eingezahlt
            haben und trotzdem Rente aus dem System beziehen.
            Das ist keine Rentensystematik, sondern geht einseitig zu Lasten derer, die
            gerade erwerbstätig sind!

            1. Ausfallszeiten:
                        Die Ausfallszeiten gehören nicht auf die Schultern der Erwerbstätigen,
                        sondern müssten vom Steuerzahlern insgesamt bezahlt werden.

            2. Versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten:
                        Die versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten haben nichts
                        mit der Umlagefinanzierung der Erwerbstätigen zu tun!
                        Die Beiträge für diese Zeiten müssen aus Steuergeldern finanziert werden.

            3. Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR:
                        Die Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR, die in
                        dieses System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus Steuergeldern
                        finanziert werden.

            4. Spätaussiedler:
                     Die Bezahlung von Renten für Spätaussiedler z.B. aus der ehemaligen
                        USSR, die in dieses System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus
                        Steuergeldern finanziert werden.


3.3.5 Das jetzige Rentensystem ist nicht vom einem Mechanismus aus gekennzeichnet der aus Ursache und Wirkung besteht.

Die Zahlungen aus der Rentenversicherung werden im Umlageverfahren gezahlt.

Die Zahlungen für Renten und Pensionen werden auch nach 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland im sogenannten Umlageverfahren gezahlt.
Das heißt, das die Erwerbstätigen von jeder verdienten Mark einen Beitrag in die Sozialversicherung /in den Teil der Sozialversicherung einzahlen, der für die Rentenzahlungen aufkommt.
Die Arbeitgeber zahlen für jeden Beschäftigten noch einmal den selben Betrag.

Beispiel:
            Ein Arbeitnehmer verdient 3 000 € brutto.
            Er muss von diesem Bruttoverdienst ca. 10 % also 300  € einzahlen.
            Diese Geld wird dem Arbeitnehmer gleich abgezogen.
            Der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag drauf und die Summe
            von 600  € geht an die Sozialversicherung/ Rentenversicherung in Nürnberg.
            Dort wird das zwangsweise abgeführte Geld gesammelt und an die Rentner
            ausgezahlt.
            Das Einsammeln und das Auszahlen des Geldes geschieht also - wenn man von
            einer geringen Schwankungsrückstellung in der Nürnberger Behöre einmal absieht -
            synchron.
            Das Geld , das der Arbeitnehmer in unserem Beispiel eingezahlt hatte, ist also in
            kürzester Zeit wieder ausgegeben.
            Wenn unser Arbeitnehmer einmal selbst Rentner ist, werden andere Arbeitnehmer
            und evtl. andere Arbeitgeber die Beiträge bezahlen von denen dann seine Rente
            gezahlt werden kann.
            So funktioniert das Modell des Umlageverfahrens. Man nennt es auch häufig den
            sogenannten Generationenvertrag.

Dieses System funktioniert gut, wenn die Einnahmeseite gut bedient wird:

                        o bei stetig wachsender Wirtschaft,
                        o wenn die Arbeitslosenzahlen gering sind,
                        o wenn die Anzahl der Beschäftigten steigt und
                        o wenn die Einkommen allgemein wachsen.

Dann sind nämlich die Beitragszahlungen hoch.

Dieses System funktioniert schlecht, wenn auf der Ausgabenseite hohe Zahlungen erforderlich werden:
                        o wenn viele Rentner durch Zuzug oder durch Eingliederung
                          hinzukommen
                        o wenn die Rentner immer länger leben

Theoretisch kann man drei Fälle unterscheiden:

1. Einnahmen = Ausgaben                               Folge: Das System hält sich über Wasser.
2. Einnahmen > Ausgaben                               Folge: Dem System geht es gut.
3. Einnahmen< Ausgaben                                Folge: Dem System geht es schlecht.

Das sind die Normalfälle!

Schlimm wird es, wenn die Einnahmen sinken und gleichzeitig die Ausgaben steigen!
Dann muss der Staat zuschießen!
Im vergangenen Haushaltsjahr ist schon ein erheblicher Zuschuss gewährt worden.
Er lag bei etwa 70 oder 80 Mrd. €!

Ganz schlimm sieht es aber aus, wenn die Einnahmen schnell wegbrechen z.B. bei hoher Massenarbeitslosigkeit oder bei einer Weltwirtschaftskrise.
Denn: Die Ausgaben lassen sich nicht so schnell senken wie die Einnahmen wegbrechen.

Die Rentenzahlungen erfolgen durch Berechnung für einen vergangenen Zeitraum (Man legt bei der Berechnung etwa das vergangene Einkommen der letzten drei Jahre zu Grunde. (?)

3.3.6 Das jetzige System ist nicht zukunftsfähig
            Alle wissen es!
            Kaum einer macht sich ernsthaft Gedanken!
            Keiner tut das Erforderliche!
            Aber alle schreien nach echten Reformen!
            Dafür jagt eine Rentenreform (eine Rentenreförmchen) die andere!
            Viel Aktionismus, viel Verunsicherung!
            Dafür eine Kommission (Die „Rürup-Kommission“)!
            Sie soll bis zum Herbst 2003 eine Reform vorschlagen!
            Doch bevor die Kommission überhaupt das erste Mal getagt hat, wird schon von
            eben ernannten Mitgliedern der Kommission die Erhöhung des Renteneintritts-
            alter auf 67 bzw. 70 Jahre gefordert!!!

Feststellung:

Das System der Rentenfinanzierung funktioniert nur reibungsfrei, wenn es der Wirtschaft einigermaßen gut geht.
Renten, Pensionen im Umlageverfahren geht nur bei stetigem Aufschwung!
Es wurden gesetzlich verbriefte und damit einklagbare Ansprüche vergeben, ohne dass dafür auch nur eine müde Mark zur Verfügung steht.

Über die gewaltige Höhe dieser Ansprüche soll die hier folgende sehr grobe Berechnung eine Vorstellung geben:

Anzahl der Rentner:                                                            30 Mio
Durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner: 10 Jahre
Monatliche Durchschnittsrente:                                         1000 €

Die Berechnung der jährlichen Zahlungen insgesamt:

            30 Mio (Rentner) x 1000 € mal 12 (Monate) ergibt  360 000 000 000 €/Jahr
            Die Berechnung der Zahlungen insgesamt über einen Zeitraum von 10 Jahren:
            360 000 000 000 €/Jahr mal 10 (Jahre) ergibt 3 600 000 000 000 €.

         Das sind also 3,6 Billionen € an Rentenansprüchen!
        
Zum Vergleich dazu die öffentliche Verschuldung: 1,4 Billionen €.

         Das ergibt zusammen eine gesetzlich verbriefte Geldsumme von sage
         und schreibe etwa 5 Billionen €.

Zusammengefasst:
        
Der Staat hat sich also insgesamt Zahlungsverpflichtungen von etwa 5 Billionen
            € aufgebürdet!

            Während für die zuerst genannte Summe keine Zinsen gezahlt werden müssen,
            weil es sich nicht um Kreditaufnahme handelt, sondern (nur) um gesetzlich
            verbriefte Zahlungsansprüche, muss die zweite Summe mit Zinsen bedient
            werden.

            Legt man mal einen Zinssatz von 5 % zugrund, so ergibt sich eine jährliche
            Zinszahlung der öffentlichen Hand von  6 000 000 000 € also in Worten 6 Mrd. €.

 

 

 

3. Die Kritik am jetzigen staatlichen Pflichtrentensystem

3.1 Die Probleme:

3.1.1 Belastung des Faktors Arbeit

            (1) Lohnnebenkosten:
                        o Der Faktor Arbeit wird durch die Beiträge zur Rentenversicherung
                           innerhalb der Lohnnebenkosten teuer.
                        o Eine Steigerung der Beiträge der Rentenversicherung um 1 % bedeutet
                           eine Steigerung wegen des gleich hohen Arbeitgeberanteil eine Gesamt-
                           belastung des Faktors Arbeit um 2 %!

            (2) Wettbewerbsfähigkeit:
                        o Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Produkte wird durch
                           steigende Beiträge zur Rentenversicherung verschlechtert.

            (3) Verteuerung des Standortes Deutschland
                        o Dadurch werden Arbeitsplätze verteuert.

            (4) Verlagerung von Arbeitsplätzen:
                        o Arbeitsplätze werden ins Ausland verlagert. Dort wo die Lohnneben-
                           kosten geringer sind, siedeln sich deutsche Produktions- und Montage-
                           stätten an.

            (5) Rationalisierungsdruck:
                        o Teurere Produkte erzwingen zur Erhaltung der Wettbewerbstätigkeit
                           nicht nur eine Erhöhung der Produktivität und damit zu entsprechenden
                           Investitionen, sondern auch zu arbeitsplatzvernichtender Rationalisie-
                           rung.

            (6) Sinkende Einnahmen der Rentenversicherungen:
                        o Teurer werdende Produkte führen zu
                                   - einer nachlassenden Nachfrage im Inland,
                                   - geringer werdenden Auslandsaufträgen,
                                               und damit zu
                                   - mehr Arbeitslosigkeit und
                                   - einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland
                                               und damit
                        zu einer sinkenden Zahl von Beitragszahlern in die Rentenkasse,
                                               und damit letztendlich
                        zu geringeren Einnahmen der Rentenversicherung!

 

3.1.2 Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung
       oder: Das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern

            Der Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung sinkt:
            Die Gründe:
                        o Die Zahl der Kinder ist stark reduziert!
                           Das wirkt sich bei dieser Betrachtung zuerst positiv aus!
                           Die finanziellen Belastungen durch die Aufzucht von Kindern ist stark
                           reduziert!
                           In späteren Jahren fehlen sie jedoch als Erwerbstätige und damit als
                           Beitragszahler in die Rentenkasse!

                        o Die Zahl der Frührentner und Frühpensionäre steigt!
                           (Das durchschnittliche Rentenalter beträgt 60 Jahre!) 
                            (Quelle: Reinhard Miegel im Gespräch mit Manfred Schell
                                               im Fernsehsender n-tv
                                               zu den Problemen der Rentenpolitik am 14.12.2002)
                           Das ist besonders schwerwiegend:
                                   - Eben unterstützte er noch das Rentensystem mit seinen Beiträgen!
                                   - Einen Tag später fällt er nicht nur als Beitragszahler weg, sondern
                                      wird noch dazu Empfänger von Rentenzahlungen!

3.1.3 Die steigende Lebenserwartung
            o Die Lebenserwartung steigt beständig!
               (In jedem Kalenderjahr steigt die Lebenserwartung um etwa 3 Monate!
               (Quelle: Reinhard Miegel im Gespräch mit Manfred Schell im Fernsehsender n-tv
                                   zu den Problemen der Rentenpolitik am 14.12.2002)
                        o Damit steigt aber such automatisch die Dauer des Bezugs von Rente und
                           damit die Belastung der Rentenkassen.
                           (Es werden schon heute 88 Mrd € jährlich von Steuergeldern in die
                           Rentenkassen gepumpt! Tendenz steigend!)

 

3.2 Die angeblichen Verbesserungen oder Anpassungen

3.2.1 Die Brutto- oder Netto lohnbezogene Rente
            Um die Rente von der Willkür der Steuern und Abgaben angeblich unabhängiger
            zu gestalten, hat man die Rente umgestellt!
            Aus einer Rente, die sich stets auf den Nettolohn bezog, hat man eine Bruttolohn
            bezogene Rente gemacht.
            Diese Berechnung der Rente für die jetzigen Rentner ist nicht von der Höhe der
            Lohnsteuer und von der Höhe der Beiträge an die Sozialversicherung abhängig.


3.2.2 Der demographische Faktor
            Der ehemalige Sozialminister Norbert Blüm wollte die Beitragszahler über einen
            so genannten „demographischen Faktor“ entlasten.
            Dies sollte über eine geringere Rentenerhöhung als die normale jährliche Renten-
            anpassung erreicht werden.
            Damit wollte er die Rentner an den Kosten der steigenden Lebenserwartung der
            Rentner beteiligen!
            (Quelle: „SPD und Grüne stehen nun mit der Rentenreform vor einer Herkules-
                                                                                  Aufgabe“ , Handelsblatt vom 14.12.2000)
            [Kritische Anmerkung:
                        Das klingt doch relativ vernünftig!]


3.2.3 Erhöhung des Renteneintrittalter
            Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist natürlich genauso schwerwiegend wie
            die Frühverrentung:
                        Während bei der Frühverrentung auf einem Schlag aus Beitragszahlern
                        Beitragsempfänger werden, wirkt die Erhöhung des Renteneintrittsalters 
                        genau umgekehrt:
                                   Hier wird die Erwerbstätigkeit verlängert!
                                   Statt Zahlungen aus der Rentenkasse fließen Beiträge in die
                                   Rentenkasse!

            Die Rentenversicherungsträger selbst haben vorgeschlagen ab 2010 das Renten-
            eintrittsalter langsam anzuheben.
                        o Dazu soll die Anhebung des Renteneintrittsalter einen Monat für jeden
                           Geburtsjahrgang betragen.
                        o Andererseits soll jeder, der dann üblicherweise mit 65 in Rente geht, für
                           jeden früheren Monat seines Renteneintritt 0,3 Prozentpunkte weniger
                           Rente bekommen.
                        o Wem eine solche Rente zu niedrig ist, der kann diese Lücke mit einigen
                           Monaten längeren Arbeitens schließen.
            (Quelle: „SPD und Grüne stehen nun mit der Rentenreform vor einer Herkules-
                                                           Aufgabe“ , Handelsblatt vom 14.12.2000)
            [Kritische Anmerkungen:
                        Wenn das reale Renteneintrittsalter zur Zeit bei 60 Jahre liegt, kann man
                        nicht einfach als neuen Fixpunkt das 65. Lebensjahr festlegen; selbst wenn
                        es erst im Jahre 2010 soweit sein soll!
                        Weiterhin ungelöst erscheint mir außerdem die Frage des krankheits-
                        bedingten Vorruhestandes!]

 

3.2.4 Die versicherungsfreien Zeiten
3.2.4.1 Anrechnung von Kindererziehungszeiten
            Im Jahre 19986 wurde eine Kindererziehungszeit für die Rente eingeführt.
            Bis zum Jahre 1992 wurde für den Frauen für jedes Kind 1 Jahr pro Kind als so
            genannte versicherungsfrei Zeit für ihre Rente angerechnet!
            Später (also nach 1992) wurden dann den Müttern sogar drei Jahre pro Kind als
            versicherungsfrei Zeit für ihre Rente angerechnet!
            Da die Mütter nicht erwerbstätig waren und deshalb auch keine Beiträge in die
            Rentenkassen flossen, nannte man diese Zeit versicherungsfreie Zeiten!

3.2.4.2 Alle Rentner der ehemaligen DDR
            Alle Bürger der ehemaligen DDR erhalten nach den Regularien der
            Bundesrepublik Deutschland Rente, auch wenn sie keinen einzigen Pfennig in die
            Rentenkasse gezahlt hatten.
            Da in der ehemaligen DDR die Frauen mehr und länger berufstätig waren als
            Frauen in der Bundesrepublik, haben auch mehr Frauen aus der ehemaligen
            DDR Anspruch auf Rente und erhalten auch eine höhere Rente!
            Es sollen bisher fast 500 Mrd. € an Rentenzahlungen aus den alten Bundes-
            ländern in die neuen Bundesländer der ehemalige DDR geflossen sein!

3.2.4.3 Spätaussiedler
            Alle Spätaussiedler z.B. aus der ehemaligen UDSSR erhalten, wenn sie 65 Jahre
            alt sind, in Deutschland Rente, obwohl sie nie einen Pfennig in die Rentenkasse
            gezahlt haben. Das ist der Generationenvertrag mit dem Umlageverfahren!
            Die jetzt aktiver Erwerbstätigen müssen dies mit ihren Beiträgen bezahlen!

 

3.2.5 Die versicherungsfremden Leistungen
            Darunter versteht man Leistungen aus der Rentenkasse für die keine Beiträge
            gezahlt wurden!
            Es handelt sich wohl in erster Linie um Witwenrenten.
            Der Mann arbeitete und bezahlte Rentenbeiträge.
            Seine Frau versorgte den Haushalt und ging keiner Erwerbstätigkeit nach und
            zahlte demzufolge auch keine Beiträge in die Rentenkasse.
            Der Man verstirbt.
            Die Frau hat aus eigen Beiträgen keinen Anspruch aus der Rentenkasse!
            Sie erhält eine Teil der Rente, den ihr Mann erhalten hatte weiterhin.

 

3.3 Bewertung des jetzigen Rentensystems

Der Verfassungsrichter beim Bundesverfassungsgericht Herr Hans-Jürgen Papier (heute: Nachfolger von Jutta Limbach und damit Präsident des Bundesverfassungs-gericht) hat vor gar nicht langer Zeit erklärt , dass der durchschnittliche Rentner nur etwa 16 % mehr erhält als überhaupt eingezahlt worden ist.
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand komme fast einer Enteignung gleich.
            oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand schramme haarscharf an einer Enteignung vorbei.
            oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand beschädige fast die Garantie des Eigentums.
(Quelle: Handelblatt )

 

3.3.1 Das jetzige Rentensystem ist nicht von hochrangigen Leitideen oder
         von Prinzipien gekennzeichnet.


3.3.1.1 Die Argumentation im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip:

Oft wird im Zusammenhang mit der Rente ein Grundprinzip der Verfassung heran-gezogen und fast genau so häufig als Argument verwendet:
Es ist das Sozialstaatsprinzip oder das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
verankerte Prinzip des Sozialstaates.

Dieses Prinzip greift meiner Ansicht nach bei der Rente nicht!
Für eine Versicherung gelten völlig andere Prinzipien als für den Gedanken des Sozialstaates.
Bei der Rente – auch bei der staatlichen Pflichtrente – handelt es sich um eine Versicherung.
Bei jeder Versicherung handelt es sich um einen durch eigene Beiträge erworbenen Rechtsanspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen.
Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch.
Dieser Rechtsanspruch hängt nicht ab
                        o von der wirtschaftlichen Lage oder
                        o von der wirtschaftlichen Entwicklung.
                        o von der demographischen Entwicklung.
                        o von der Art und Quantität der Zuwanderung.     
Dieser Rechtsanspruch hat einzig und allein etwas zu tun mit der Zahlung derBeiträge zu der Versicherung und dem gesamten Versicherungsverlauf!


Das einzige was an der staatlichen Pflichtversicherung sozial ist, ist das Prinzip der Subsidiarität, das besagt hier für den Einzelnen, dass sich zuerst jeder selber helfen muss, wenn er - und soweit er - dazu in der Lage ist!

Deshalb kann man auch von dem hochrangigen und der verfassungsgemäßen Regel des Sozialstaatsprinzip nicht die einzelnen Bestimmungen des Rentensystems nicht mehr ableiten. Sie haben nicht s damit zu tun!

Fazit:
         Das Sozialstaatsprinzip hat mit der beitragsbezogen Rentenversicherung
         nichts zu tun!

3.3.2 Das jetzige Rentensystem ist nicht von den Regeln der Versicherungs-
          mathematik gekennzeichnet.


            o Die Finanzierung über den Generationenvertrag für die Rentenansprüche
               erfolgt aufgrund von Gesetzen, die nur unter Voraussetzungen funktionieren,
                die der Staat selbst nicht garantieren kann!

            o Es gibt keine Rückstellungen für Risiken der Zukunft (auch keine Rücklagen)

            o Die Finanzierung erfolgt paritätische (oder hälftig) vom Arbeitnehmer und
               Arbeitgeber:
                        - Der Arbeitnehmer zahlte 1992 7,75 % von seinem Bruttoverdienst ein;
                        - Der Arbeitgeber legt noch einem den gleichen Betrag drauf!
                        - Es wurden also 1992 zusammen 17,7 % der Bruttolohnsumme eines
                           Unternehmens an die rentenversicherungsträger abgeführt!
                        - Außerdem gibt es Bundeszuschüsse also Steuergelder! Sie betragen bis
                           zum Jahre 2010 etwa 19,2 % der gesamten Rentenausgaben .
                        - Die Beitragssätze

 

 

3.3.3 Es ist teilweise von Willkür beeinflusst!

         1. Das bezieht sich auf die Rentenhöhe:
            Das jetzige Rentenniveau liegt bei etwa 68 % Das ist Willkür!
        


Das jetzige Rentensystem ist nicht
Das jetzige Rentensystem ist nicht der gekennzeichnet
Das jetzige Rentensystem:
            Es gibt eine demographischen Faktor

 

            1. Schwankungsrückstellung:
                        Die Schwankungsrückstellung ist willkürlich festgelegt.

            2. Rentenbeiträge für die Zeit von Arbeitslosigkeit:
                        Diese Beiträge wurden willkürlich in Anbetracht leerer Kassen der
                        Arbeitslosenversicherung gekürzt.
                        (Diese Beträge summieren sich auf 30 Mrd. DM!??????????)
 
            3. Beiträge an die Rentenkassen für und Sozialhilfeempfänger:
                                  
                       

3.3.4 Es fehlt eine Rentensystematik:

            Es gibt viele Fälle, in denen Millionen Personen nie in das System eingezahlt
            haben und trotzdem Rente aus dem System beziehen.
            Das ist keine Rentensystematik, sondern geht einseitig zu Lasten derer, die
            gerade erwerbstätig sind!

            1. Ausfallszeiten:
                        Die Ausfallszeiten gehören nicht auf die Schultern der Erwerbstätigen,
                        sondern müssten vom Steuerzahlern insgesamt bezahlt werden.

            2. Versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten:
                        Die versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten haben nichts
                        mit der Umlagefinanzierung der Erwerbstätigen zu tun!
                        Die Beiträge für diese Zeiten müssen aus Steuergeldern finanziert werden.

            3. Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR:
                        Die Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR, die in
                        dieses System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus Steuergeldern
                        finanziert werden.

            4. Spätaussiedler:
                     Die Bezahlung von Renten für Spätaussiedler z.B. aus der ehemaligen
                        USSR, die in dieses System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus
                        Steuergeldern finanziert werden.


3.3.5 Das jetzige Rentensystem ist nicht vom einem Mechanismus aus gekennzeichnet der aus Ursache und Wirkung besteht.

Die Zahlungen aus der Rentenversicherung werden im Umlageverfahren gezahlt.

Die Zahlungen für Renten und Pensionen werden auch nach 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland im sogenannten Umlageverfahren gezahlt.
Das heißt, das die Erwerbstätigen von jeder verdienten Mark einen Beitrag in die Sozialversicherung /in den Teil der Sozialversicherung einzahlen, der für die Rentenzahlungen aufkommt.
Die Arbeitgeber zahlen für jeden Beschäftigten noch einmal den selben Betrag.

Beispiel:
            Ein Arbeitnehmer verdient 3 000 € brutto.
            Er muss von diesem Bruttoverdienst ca. 10 % also 300  € einzahlen.
            Diese Geld wird dem Arbeitnehmer gleich abgezogen.
            Der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag drauf und die Summe
            von 600  € geht an die Sozialversicherung/ Rentenversicherung in Nürnberg.
            Dort wird das zwangsweise abgeführte Geld gesammelt und an die Rentner
            ausgezahlt.
            Das Einsammeln und das Auszahlen des Geldes geschieht also - wenn man von
            einer geringen Schwankungsrückstellung in der Nürnberger Behöre einmal absieht -
            synchron.
            Das Geld , das der Arbeitnehmer in unserem Beispiel eingezahlt hatte, ist also in
            kürzester Zeit wieder ausgegeben.
            Wenn unser Arbeitnehmer einmal selbst Rentner ist, werden andere Arbeitnehmer
            und evtl. andere Arbeitgeber die Beiträge bezahlen von denen dann seine Rente
            gezahlt werden kann.
            So funktioniert das Modell des Umlageverfahrens. Man nennt es auch häufig den
            sogenannten Generationenvertrag.

Dieses System funktioniert gut, wenn die Einnahmeseite gut bedient wird:

                        o bei stetig wachsender Wirtschaft,
                        o wenn die Arbeitslosenzahlen gering sind,
                        o wenn die Anzahl der Beschäftigten steigt und
                        o wenn die Einkommen allgemein wachsen.

Dann sind nämlich die Beitragszahlungen hoch.

Dieses System funktioniert schlecht, wenn auf der Ausgabenseite hohe Zahlungen erforderlich werden:
                        o wenn viele Rentner durch Zuzug oder durch Eingliederung
                          hinzukommen
                        o wenn die Rentner immer länger leben

Theoretisch kann man drei Fälle unterscheiden:

1. Einnahmen = Ausgaben                               Folge: Das System hält sich über Wasser.
2. Einnahmen > Ausgaben                               Folge: Dem System geht es gut.
3. Einnahmen< Ausgaben                                Folge: Dem System geht es schlecht.

Das sind die Normalfälle!

Schlimm wird es, wenn die Einnahmen sinken und gleichzeitig die Ausgaben steigen!
Dann muss der Staat zuschießen!
Im vergangenen Haushaltsjahr ist schon ein erheblicher Zuschuss gewährt worden.
Er lag bei etwa 70 oder 80 Mrd. €!

Ganz schlimm sieht es aber aus, wenn die Einnahmen schnell wegbrechen z.B. bei hoher Massenarbeitslosigkeit oder bei einer Weltwirtschaftskrise.
Denn: Die Ausgaben lassen sich nicht so schnell senken wie die Einnahmen wegbrechen.

Die Rentenzahlungen erfolgen durch Berechnung für einen vergangenen Zeitraum (Man legt bei der Berechnung etwa das vergangene Einkommen der letzten drei Jahre zu Grunde. (?)

3.3.6 Das jetzige System ist nicht zukunftsfähig
            Alle wissen es!
            Kaum einer macht sich ernsthaft Gedanken!
            Keiner tut das Erforderliche!
            Aber alle schreien nach echten Reformen!
            Dafür jagt eine Rentenreform (eine Rentenreförmchen) die andere!
            Viel Aktionismus, viel Verunsicherung!
            Dafür eine Kommission (Die „Rürup-Kommission“)!
            Sie soll bis zum Herbst 2003 eine Reform vorschlagen!
            Doch bevor die Kommission überhaupt das erste Mal getagt hat, wird schon von
            eben ernannten Mitgliedern der Kommission die Erhöhung des Renteneintritts-
            alter auf 67 bzw. 70 Jahre gefordert!!!

Feststellung:

Das System der Rentenfinanzierung funktioniert nur reibungsfrei, wenn es der Wirtschaft einigermaßen gut geht.
Renten, Pensionen im Umlageverfahren geht nur bei stetigem Aufschwung!
Es wurden gesetzlich verbriefte und damit einklagbare Ansprüche vergeben, ohne dass dafür auch nur eine müde Mark zur Verfügung steht.

Über die gewaltige Höhe dieser Ansprüche soll die hier folgende sehr grobe Berechnung eine Vorstellung geben:

Anzahl der Rentner:                                                            30 Mio
Durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner: 10 Jahre
Monatliche Durchschnittsrente:                                         1000 €

Die Berechnung der jährlichen Zahlungen insgesamt:

            30 Mio (Rentner) x 1000 € mal 12 (Monate) ergibt  360 000 000 000 €/Jahr
            Die Berechnung der Zahlungen insgesamt über einen Zeitraum von 10 Jahren:
            360 000 000 000 €/Jahr mal 10 (Jahre) ergibt 3 600 000 000 000 €.

         Das sind also 3,6 Billionen € an Rentenansprüchen!
        
Zum Vergleich dazu die öffentliche Verschuldung: 1,4 Billionen €.

         Das ergibt zusammen eine gesetzlich verbriefte Geldsumme von sage
         und schreibe etwa 5 Billionen €.

Zusammengefasst:
        
Der Staat hat sich also insgesamt Zahlungsverpflichtungen von etwa 5 Billionen
            € aufgebürdet!

            Während für die zuerst genannte Summe keine Zinsen gezahlt werden müssen,
            weil es sich nicht um Kreditaufnahme handelt, sondern (nur) um gesetzlich
            verbriefte Zahlungsansprüche, muss die zweite Summe mit Zinsen bedient
            werden.

            Legt man mal einen Zinssatz von 5 % zugrund, so ergibt sich eine jährliche
            Zinszahlung der öffentlichen Hand von  6 000 000 000 € also in Worten 6 Mrd. €.

 

 

 

Schrott

 

1. Gesundheit
         1.1 Krankenversicherung
                        (Warum wurde die Bemessungsgrundlage für die staatlichen
                        (?) Zuschüsse der Arbeitslosenversicherung an das
                        Bundesamt für Arbeit gesenkt?
                        Damit fehlten etwa 5 Mrd DM.
                        Nun soll eine angebliche Kostenexplosion im Gesundheits-
                        wesen zu einer Beitragserhöhung führen.
         1.2 Pflegeversicherung,
                        1. Warum musste der Staat einen Kredit bei der Pflegeversicherung
                           aufnehmen?
                          (Er hat ihn nach Zeitungsberichten wieder zurückgezahlt.)

2. Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
         3.1 Die staatliche Rentenversicherung (Pflichtrente)
         3.2 Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrenten:
         3.2.1 die „Pensionszusage“ des Unernehmens
         3.2.2 die „Direktversicherung“ des Unternehmens
            3.3 Die Riester-Rente
         3.4 Die private Kapitalrente
         3.4.1 mit Kapitalverzehr
         3.4.2 ohne Kapitalverzehr

3. Arbeitslosigkeit
         2.1 Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
                        - Besondere Programme und Maßnahmen:
                                   Wiedereingliederungsbeihilfen,
                                   Arbeitslose werden Existenzgründer,
                                   Job-Aqtiv-Gesetz,
                                   Kombi-Lohn,
                                   Umschulungsmaßnahmen,
         2.2 Berufsunfähigkeit
         2.3 Erwerbsunfähigkeit

4. Sozialhilfe

 

35. Beschäftigte bei LVA und BfA
            Es gibt zwar nur 16 Bundesländer aber 23 Landesversicherungsanstalten (LVA)!
            Außerdem gibt es eine Bundesversicherungsanstalt für Angestellte(BfA) in
            Berlin! Die BfA hat Standorte z.B. in Gera und Stralsund!

            Beide (LVA und BfA) haben zusammen ein Verwaltungskosten von 6,2 Mrd DM
                        Die BfA hat 22 000 Arbeitsplätze!
                        Riester hat den Erhalt von 16 000 Arbeitsplätzen zugesichert!

(Quelle: „Länder gehen bei Verwaltungsreform der Rentenversicherung auf den Bund zu“,
                                                                                                                                                                     Handelsblatt vom 15.09.2002

 

 

 

 

3. Die tabellarische Übersicht:

 

Lfd. Lebens-             Einkommen              Rentenvers.  Zins-    Zinsen    Dauer    Zinsbetrag Kapital
Nr.    alter             monatl.  jährl.       Summe Prozent Summe     satz     1 Jahr      in J.                          + Zinsen
__________________________________________________________________________________________

1.   20 – 30           1 000     12 000   120 000   10 %   12 000      5 %       300      45           13 500        25 500

2.   20 bis 40        1 500     18 000   180 000   10 %   18 000      5 %       450      35           15 750        33 750

3.   40 bis 50        2 000     24 000   240 000   10 %   24 000      5 %       600      25           15 000        39 000

4.   50 bis 60        2 500     30 000   300 000   10 %   30 000      5 %       750      15           11 250        41 250

5.   60 bis 65        3 000     36 000   180 000   10 %   18 000      5 %       450        5             2 250        20 250

__________________________________________________________________________________________

                                                                                              102 000                                                57 750   159 750


 

Vorwort

Vorbemerkungen:

A Unsere sozialen Sicherungssysteme
     (Bestandsaufnahme und Beschreibung der Realität der Sicherungssysteme
            Gesundheit:                                       (Krankenkassen),
            Arbeitslosigkeit                                (Arbeitslosenversicherung),
            finanzielle Alterssicherung               (staatliches Rentensystem) und
            finanzielle Grundsicherung               (Arbeitslosen – bzw. Sozialhilfe).

B Grundprinzipien der sozialen Sicherungssysteme
    (Die Grundprinzipien des Rechstaates, des Sozialstaates und der Marktwirtschaft)

C Konzepte für die sozialen Sicherungssysteme
    (Grundprinzipien und davon abgeleitete Prinzipien für die Krankenkassen.)

D Die Unterschiede zwischen der Realität und meinem Konzept
    (Widersprüche und Unstimmigkeiten im realen System,
    Verstöße gegen Grundprinzipien; Verstöße gegen Prinzipien, usw.)

E Die Folgen der Verstöße
     (Die Folgen der Verstöße gegen die Grundprinzipien sind meist untereinander
     verknüpft und wirken vernetzt. Man kann wohl trotz der Interdependenzen einige
     Tendenzen der Auswirkungen ausmachen, unterscheiden benennen und auch
     beschreiben: Es gibt juristische Folgen, politische Folgen, gesellschaftliche Folgen
     und auch wirtschaftliche Folgen!)

F Die Umsetzung des neunen Konzepts
     (Es gibt Akzeptanzprobleme bei den verschiedenartigen Gruppierungen und richtige
      Barrieren.)