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Dieser Begriff wird meist im
Zusammenhang mit Geld verwendet.
„Konsolidierung des Haushalts“,
oder
„Konsolidierung der Staatsfinanzen“!
Hier glaubt jeder das Wort „solide“ zu vernehmen!
Fast jeder glaubt, es handle sich dabei um die Rückführung der Staatsschuld,
also um den Abbau der öffentlichen Verschuldung.
Dieser wird auch häufig genug gefordert!
Es geht aber in Wirklichkeit
nur um die Rückführung der Neuverschuldung auf ein akzeptables Maß!
Das bedeutet,
-
dass die öffentlichen Schulden weiter wachsen,
-
dass die zukünftigen Ausgaben für Zinsen höher werden,
-
dass zukünftige Generationen belastet werden,
-
dass der Staat als Nachfrager von Kapital die Zinshöhe weiter potentiell
nach oben treibt,
-
dass der Staat damit die Konjunktur weiter dämpft.
Der Staat geht dabei von der Annahme aus, dass die Bedienung der
Staatsschulden (durch die erhöhten Zinszahlungen) in den nächsten Jahren mit
einem unterstellten Wirtschaftswachstum gelingen wird, wenn er nur mit
seinem Ausgabenwachstum unter dem Wirtschaftswachstum bleibt.
(Quelle: 1. Peter Czada, Michael Tolksdorf und Alparslan Yenal in:
„Wirtschaftspolitik“
Aktuelle Problemfelder;
Herausgeber: Landeszentrale für
Politische Bildung; 1987 ; Seite 363)
Auch der Brockhaus gibt dieser Interpretation Recht!
Konsolidierung (Definition):
a)
in der Unternehmensfinanzierung: Die Umwandlung von kurzfristigen Schulden in langfristige
Schulden oder gar in Eigenkapital;
b)
beim öffentlichen Kredit (auch unter der Bezeichnung Konsolidation): Die
Umwandlung schwebender Schulden in längerfristige (fundierte) Anleihen sowie
die Zusammenfassung mehrerer älterer
Anleihen mit unterschiedlichem Zins- und Rückzahlungsbedingungen zu einer
einheitlichen Gesamtanleihe mit meist günsti-
geren Bedingungen
(z.B. niedrigerem Zinsfuß);
c)
beim öffentlichen Haushalt als Haushaltskonsolidierung: Alle
finanzpolitischen Maßnahmen zum Abbau eines Defizits durch Veränderungen der
Ausgaben und
Einnahmen in Höhe und Struktur.
(Quelle: „Konsolidierung“ (c)
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001
Konsolidierung
[lateinisch] die, in der Unternehmensfinanzierung die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige Schulden oder Eigenkapital; beim öffentlichen Kredit auch unter der Bezeichnung Konsolidation die Umwandlung schwebender Schulden in längerfristige (fundierte) Anleihen sowie die Zusammenfassung mehrerer älterer Anleihen mit unterschiedlichen Zins- und Rückzahlungsbedingungen zu einer einheitlichen Gesamtanleihe mit meist günstigeren Bedingungen (z.B. niedrigerem Zinsfuß); beim öffentlichen Haushalt als Haushaltskonsolidierung alle finanzpolitischen Maßnahmen zum Abbau eines Defizits durch Veränderungen der Ausgaben und Einnahmen in Höhe und Struktur.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001