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Die schwerwiegendsten Fehler
(allgemein und thesenartig)
(5)

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil B (allgemein): Bestandsaufnahmen und Analysen
(12. März 2012)
(3. Oktober 2012)

 

Gliederung

1. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie            (8)
2. Gesetzgebung im Rahmen der Möglichkeiten                                     (4)
3. Gesetzgebung ohne stabile Vorgaben                                                   
(6)
4. Die Realität der Gesetzgebung                                                              (6)
5. Regelsetzung ohne Kompetenzzuweisung und ohne Rangigkeit         (4)
6. Änderung der Vorgaben, an die man selbst gebunden ist                  (3)
7. Selbstregulierung                                                                                 
 (4
+ 9)

 

Einleitung

Die Grundlagen:
       Ich verwende viele Quellen und benutze Vernunft und Logik.
Mein Apell:
       Ich appelliere an Ihren Drang zur Erkenntnisgewinnung und an Ihre Einsichtsfähigkeit.
Meine feste Überzeugung:
       Wenn alle diese Fehler beseitigt sind, werden zwei wichtige Ziele erreicht:
       o Der Wohlstand und der Zusammenhalt der Gesellschaft werden zunehmen.
       o Die Kriminalität und die Politikverdrossenheit werden abnehmen.
Meine Ansprüche:
       Alles ist nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben.
       Alles soll fehlerfrei sein.
       Nichts soll aufgebauscht oder einseitig dargestellt werden.
       Es geht nicht um Polemik und auch nicht Schuldzuweisungen.
       Es geht um die sachliche Beschreibung der Fehler.
Der Sinn dieser Ausarbeitung:
       Damit soll sich die Chance für die Beseitigung der Fehler ergeben.
       Das soll eine wichtige – vielleicht die wichtigste Grundlage – für grundlegende Verbesserungen sein.

 

 

Ausführungen

1. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie (8)
    1. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede Demokratie werden nicht ausreichend beachtetet und nicht konsequent eingehalten.
    2. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede Demokratie werden stattdessen umgangen, aufgeweicht und manchmal einfach beiseite
        geschoben und nicht mehr beachtet.
    3. Es gibt nur fünf Grundvoraussetzungen für jede Demokratie, die in jedem Fall eingehalten werden müssen, was aber leider nicht passiert:
        (1) Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
        (2) Die Einhaltung der Legalität und der Legitimierung
        (3) Die sauberen Mehrheitsentscheidungen in Gremien
        (4) Die Beachtung der Prinzipien des Rechts
        (5) Die Beachtung alter oft vergessener Weisheiten
    4. Die Trennung der drei staatlichen Gewalten wird nicht strikt, konsequent und ausnahmslos eingehalten, sondern personell vermischt und aufge-
        weicht.
    5. Die Legalität staatlichen Handelns, also aller Entscheidungen und Maßnahmen, wird nicht immer eingehalten und erst recht nicht die Legitimierung
        der Personen und Gremien, die im staatlichen Auftrag handeln.
    6. Nicht in allen Gremien, die im staatlichen Auftrag handeln oder auf den Staat einwirken, wird das Mehrheitsprinzip sauber eingehalten.
    7. Die Prinzipien des Rechts dürften eigentlich kein Schattendasein führen, sondern stattdessen zur Grundlage staatlichen Handelns gemacht werden,
        was leider nicht der Fall ist.
    8. Die alten oft vergessenen Weisheiten müssten eigentlich beachtet werden, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen Betrach-
        tung stand hält; aber daran hält man sich nicht.

2. Gesetzgebung im Rahmen der Möglichkeiten (4)
     Es geht hierbei immer um diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.
    1. Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen zunächst die einzige Vorgabe für die Gesetzgebung – unser Grundgesetz –
        selbst interpretieren, auslegen; aber sie nutzen diese Vorgabe nicht nur eigenmächtig, sondern auch zum eigenen Vorteil.
    2. Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen auch die Lücken (oder die weißen Flecke) in diesen Vorgaben, selber – also
        nach eigenem Ermessen – ausfüllen und nutzen, aber sie nutzen sie nicht nur eigenmächtig, sondern zum eigenen Vorteil.
    3. Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, denken gar nicht daran, von ihrem Recht der Änderung der Vorgaben Gebrauch zu
        machen und die Lücken sinnvoll auszufüllen.
          So gibt es statt des sinnvollen Ausfüllens dieser Lücken immer wieder Änderungen, vor allem in drei Bereichen:
        o bei den Wahlgesetzen.
                 Wir haben mehr als 30 Wahlgesetze. Alle Wahlgesetze wurden oft geändert.
        o bei den Gremien der Parteien.
                 Mal wird abgespeckt, mal wird erweitert. Viele hochrangige Politiker kommen in die wichtigsten Gremien kraft Satzung der Partei und brauchen nicht für
                 diese Gremien gewählt zu werden.
        o und beim Föderalismus.
                 Es gibt die meisten Änderungen des Grundgesetzes in den beiden wichtigsten Bereichen – in der Gesetzgebung und bei den Finanzen.
                 Die häufigsten Änderungen unseres Grundgesetzes gab es bei der konkurrieren Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Ländern.
                 Es gibt fast jedes Jahr ein Gerangel um die Aufteilung der Gemeinschaftssteuern und um den Länderfinanzausgleich.
    4. Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, können sich nicht darüber einigen, wer in dem föderalen System welche
        Kompetenzen über die Gesetzgebung und über die einzelnen Steuerarten haben soll.

3. Gesetzgebung ohne stabile Vorgaben (6)
    1. Alle Gesetze werden beraten und beschlossen, ohne dass es stabile Vorgaben für Gesetze gibt.
          Es gibt nur Vorgaben in Koalitionsvereinbarungen und so genannte Eckwerte.
    2. Es gibt keine einzige allgemeine sachbezogene Anforderung, die bei jedem Gesetz eingehalten werden muss.
    3. Es gibt keine einzige substanzielle Anforderung an die Gesetze bis auf die, dass alle Gesetze verfassungsgemäß sein müssen.
    4. Da man unser Grundgesetz jederzeit ändern kann und man von diesem Änderungsrecht ausgiebig Gebrauch gemacht hat, ist die einzige Vorgabe
        auch in der Praxis veränderbar.
    5. Man kann jedem eigentlich verfassungswidrigen Gesetz dennoch Gesetzeskraft verleihen, wenn man das Grundgesetz vorher entsprechend ändert.
    6. Es gibt auch keinen Anforderungskatalog, den man bei einer Änderung unsers Grundgesetzes beachten müsste. Es gibt für die Änderung unseres
        Grundgesetzes nicht eine einzige sachbezogene Vorgabe.

4. Die Realität der Gesetzgebung
(6)
     Es geht auch hierbei immer um diejenigen, die die Regeln (Gesetze) für Staat und Gesellschaft bestimmen.
    1. Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen für ihre Entscheidungen jedwede Informationen, jedwede Hilfe oder
        jedwede Vorgabe beachten und nutzen, aber ebenso auch außer acht lassen.
          Sie sind „beratungsresistent“. Sie sind frei und nur ihrem Gewissen unterworfen.
    2. Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen sogar Gesetze beschließen, die das Bundesverfassungsgericht für
        verfassungswidrig erklärt, ohne das dies für sie persönliche Konsequenzen hätte.
    3. Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen die Regeln so gestalten, dass sie von ihren eigenen Regeln nicht
        betroffen sind.
       
Das gilt vorwiegend für Regeln, die unangenehm sind.
          Man muss nur dafür sorgen, dass die Gesetze allgemein formuliert, aber trotzdem „adressenbezogen“ sind.
    4. Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen auch die Gesetze beschließen, die ihnen selbst sofort Vorteile bringen.
    5. Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen sogar die zeitlichen Grenzen ihrer Legitimation überschreiten, ohne dass
        das jemand beanstandet.
          Sie beschließen Gesetze, die weit über die Legislaturperiode hinausgehen oder sogar erst wirksam werden, wenn ihre Legislaturperiode längst abgelaufen ist.
    6. Diejenigen, die über die Finanzen des Staates bestimmen, beschließen solche Gesetze, die bewirken, dass sie mit den Einnahmen nicht auskommen,
        so dass die öffentliche Verschuldung immer weiter ansteigt.
          Die beschlossenen Ausgaben sind fast immer höher als die Einnahmen.
          Das gilt nicht nur für einen Bundes-Etat, sondern sogar innerhalb der vollen Legislaturperiode von vier Jahren.

5. Regelsetzung ohne Kompetenzzuweisung und ohne Rangigkeit
(4)
    1. Man kann wichtige Dinge auch in anderen Regelarten festlegen als in Gesetzen, ohne dass das jemand beanstandet.
          Damit kann den eigentlichen Gesetzgeber umgehen.
          Damit kann man die Rechtsprechung umgehen.
    2. Man muss dafür bloß eine der nachfolgenden Regelarten verwenden.
          In Frage kommen folgende Regelarten:
          Rundschreiben, Richtlinie, Novelle, Protokoll, Erlass, Dekret, Vertrag, Bericht oder gar die des Buches.
    3. Man hat schlicht und einfach bisher „vergessen“ Folgendes festzulegen:
        o Wer darf welche Regelart benutzen?
        o Welche Anforderungen muss jede Regelart erfüllen?
        o Welche Rangigkeit soll jede Regelart zu anderen Regelarten haben?
    4. Deshalb kann man theoretisch alles festlegen oder beschließen und alles wieder außer Kraft setzen.
          Wichtig ist bloß, wer die erste Idee hat, um sie dann entsprechend seinen Möglichkeiten und mit Verwendung einer ihm sinnvoll erscheinenden der Regelarten
          umsetzt.

6. Änderung der Vorgaben, an die man selbst gebunden ist (3)
    1. Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen die Vorgaben, an die sie gebunden sind, selber ändern.
    2. Sie könnten sogar die einzige formale Vorgabe, die Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat selbst, also aus eigener Macht-
        vollkommenheit, ändern. Dazu bedarf es nur eines Gesetzes.
    3. Ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes kann also die einzige Vorgabe, die für alle anderen Gesetze gilt, ändern.

7. Selbstregulierung (4 +
9)
    1. Verbesserungen sind kaum erreichbar.
    2. Für Verbesserungen gibt es eigentlich nur vier Möglichkeiten:
        (1) Verbesserungen können darin bestehen, die vorhandenen Stärken weiter auszubauen.
                 Das macht fast jeder Mensch.
        (2) Verbesserungen können darin bestehen, die vorhandenen Schwächen in Zukunft zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen.
                 Das ist meist schmerzhaft und stößt bei vielen Menschen auf Widerwillen.
        (3) Verbesserungen können darin bestehen, erfolgreiche Ideen anderer, die sich auch in der Praxis bewährt haben, zu übernehmen und auf die
             eigenen Bedingungen zu übertragen.
   
            Dieses Abkupfern ist meist zulässig, aber mit dem Eingeständnis verbunden, dass Andere eben besser sind.      
        (4) Verbesserungen können auch dadurch erreicht werden, dass man sich neue Ideen einfallen lässt tun, diese überdenkt und in einem begrenzten
             Rahmen erprobt und gegebenenfalls optimiert.
   
            Das erfordert ein großes Maß an Kreativität, die im Alltagsstress gerade von hochrangigen Personen kaum erreicht werden kann. Das ist auch ein Grund dafür, dass es
                 so viele „Denkfabriken“ („Think Tanks“) gibt.

    3. Es ist für mich nicht erkennbar, dass diese Möglichkeiten überhaupt und alle angewendet werden, bis auf die erste der vier genannten Möglichkeiten.
          Aber auch hier macht man Fehler:
          o Man strebt nach Perfektion, man optimiert.
          o Es wird immer komplizierter.
          o Das eigentliche und ursprüngliche Ziel gerät immer mehr in den Hintergrund.

    4. Eine fast überall sonst wirksame Selbstregulierung ist gerade in der Politik fast vollständig verschwunden.
        (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben kaum jemals eine Chance, im Sinne von Selbstregulierung tätig zu werden.
             a) Die Ideen, die 600 Abgeordneten haben könnten, werden durch eine Koalitionsvereinbarung und durch ein Nichtverfassungsorgan, dem
                 Koalitionsausschuss, unterdrückt.
                     Jeder Abgeordnete, der zu einer Fraktionen gehört, die die Regierung trägt, darf ja nicht einmal eine Anfrage, einen Antrag oder eine Gesetzesinitiative
                     starten.
             b) Die Abgeordneten werden dazu missbraucht, die Regeln, die Andere ausgearbeitet haben, zu geltendem Recht zu machen.
                     Etwa 95 % der Gesetzesvorlagen kommen nicht aus dem Parlament oder aus einem seiner Ausschüsse.

        (2) Die Bürger haben durch ihre Wahlen kaum jemals eine Chance, im Sinne von Selbstregulierung tätig zu werden.
             a) Man gibt dem Wähler zwar zwei Stimmen und erweckt damit den Anschein, dass er zwischen vielen Kandidaten und zwischen vielen
                 Parteien auswählen könne.
                     Aber wer gewählt wird, bestimmen letztendlich die Delegierten des Wahlkreises und besonders die Delegierten des Landes.
             b) Damit ist es fast bedeutungslos, wer vom mündigen Bürger gewählt und damit legitimiert wird, (angeblich) seine Interessen zu vertreten.

        (3) Selbst nach einem Regierungswechsel bleibt alles beim Alten.
             a) Es werden nur die Personen, die etwas zu sagen haben, ausgetauscht.
                     Die Macher und Jasager werden zu Kritikern.
                     Einige der eben noch als Kritiker tätigen, werden zu Machern, die anderen werden zu Ja-Sagern.
             b) Der größte gemeinsame Nenner oder die „größte gemeinsame Schnittmenge“ ist und bleibt das Streben nach Macht – oder etwas
                     genauer – die Herrschaft über Staat und Gesellschaft und besonders über die Bürger.

        (4) Eine neue Partei bringt kaum etwas Anderes oder etwas Besseres.
             a) Das ist gerade dann der Fall, wenn sie erfolgreich ist und in den Deutschen Bundestag einzieht.
                     Das ist besonders dann der Fall, wenn sie dort sogar das Zünglein für die Mehrheit für eine Regierungsbildung darstellt.
             b) Sie ist fast gezwungen, die Strukturen mit ihren jeweiligen Kompetenzen und die Regelmechanismen der anderen Parteien zu übernehmen.
                     Nur so kann sie glaubwürdig mit anderen Parteien verhandeln.
             c) Eine neue Partei, die auf Anhieb die absolute Mehrheit erreicht, hätte alle Möglichkeiten eines politischen Neuanfangs.
                     Doch das ist in höchstem Maße unwahrscheinlich, so dass ich daran nicht glaube.

        (5) Eine friedliche Bürgerbewegung, ein Generalstreik oder ein Volksaufstand hat keine Chance, grundlegende Verbesserungen herbei zuführen.
             a) Bürgerbewegungen sind fast immer auf einen konkreten fassbaren Sachverhalt gerichtet, nie aber auf allgemein gültige Veränderungen.
                     Es geht z.B. um Bauvorhaben, um Abrisse oder um Neubauten
             b) Ein Generalstreik betrifft fast immer nur die Erwerbstätigen.
                     Es geht um Entlassungen, um Tarifverträge und um Arbeitsbedingungen.
                
c) Ein Volksaufstand könnte grundlegende Verbesserungen bringen.
                     Ein Volksaufstand ist aber in den Augen wohl aller Politiker und aller Parteien nur in anderen Ländern begrüßenswert.
                     Ein Volksaufstand setzt eine erhebliche, allgemeine und langfristige andauernde Unzufriedenheit voraus, die auf normalem Wege nicht zu beseitigen
                     oder abzumildern ist.
                     Ein Widerstandsrecht ist sogar seit 1968 im unseren Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
                     Das bezieht sich aber nur auf diejenigen, die es unternehmen, diese Ordnung zu beseitigen.
                     Hier hat jeder Bürger das Recht zum Widerstand.
                     Dem Bürger wird das Recht zum Widerstand eingeräumt, wenn jemand diese Ordnung – wie immer sie sein mag – versucht zu beseitigen.
                     Offen bleibt die Frage, welches Recht jemand hat, der die Schwächen und Mängel unserer Demokratie beseitigen und das demokratische System ins-
                          gesamt verbessern will.