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Nichtverfassungsorgane
(9)
(Was machen eigentlich die Nichtverfassungsorgane?)

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil B (allgemein): Bestandsaufnahmen und Analysen
(14. März 2012)

Gliederung

1. Der Vorältestenrat
2. Der Ältestenrat
3. Gremien, die die Sondierungsgespräche führe n
4. Gremien die Koalitionsverhandlungen führen
4.1 Die Koordinierungsgruppe für die Koalitionsverhandlungen
4.2 Die Arbeitsgruppen, die die Koalitionsvereinbarung ausarbeiten
5. Der Koalitionsausschuss
6. Anlage (zu den Koalitionsverträgen und zu den Koalitionsausschüssen)
7. Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
    (, die zu Verbindlichkeiten führen)
8. Eigene Bewertung als freie Meinungsäußerung

 

Ausführungen

1. Der Vorältestenrat

1. Informationen
         Der Vorältestenrat hält die frisch gewählten Abgeordneten so lange hin, bis die Sondierungsgespräche und die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind.
         Die Mitglieder dieses Vorältestenrates sind weitgehend unbekannt.

2. Zitat:
         „Als sich CDU, CSU und SPD darauf einigten, für diese Wahlperiode statt des bisherigen Ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung eines für Gesundheit
         zu schaffen, das Wirtschafts- und Arbeitsministerium zu teilen und eines für Wirtschaft und Technologie und eines für Arbeit und Soziales einzurichten, zog der
         Bundestag mit dem Zuschnitt seiner Ausschüssen nach. []
         Auf diese Weise verständigt sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf die Bildung von 22 ständigen Ausschüssen.“
        
(Quelle: „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber:      Deutscher Bundestag; Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007; Seite 3)

3. Weitere Informationen
         Der Ältestenrat entscheidet über Anzahl und Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
         Alle Abgeordneten gehorchen dem Vorältestenrat.
         Das ist ein Gremium, das sehr viel Macht besitzen muss.

4. Zitat:
         „Der Vorältestenrat bringt wichtige Dinge in Gang, bevor sich der Ältestenrat für die neue Wahlperiode konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen
         Bundestages eingerichtet sind.“
        
(Quelle: „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag; Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007; Seite 3)

5. Weitere Informationen
         Aber kaum ein Bürger kennt diesen Vorältestenrat; manche kennen nicht einmal den Ältestenrat.
         Es ist weitestgehend unbekannt, wie sich der Vorältestenrat zusammensetzt, wie und wer die Mitglieder bestimmt und auf welcher Rechtsgrundlage er arbeitet.

6. Die Kritikpunkte:
        
Er ist kein Verfassungsorgan.
         Er hat weder für seine Existenz und schon gar nicht für seine Funktion eine gesetzliche Grundlage.
         Da aber nur Parteien, die die Mehrheit im Parlament haben werden, so etwas tun und alle Parteien dies schon mal so gemacht haben, wird wohl keine Partei diese
         Sachverhalte anprangern.
         Gesetze werden nun mal mit Mehrheit beschlossen.
         Der Vorältestenrat hat keine Legitimation.
         o Er ist nicht von den Wählern direkt legitimiert worden.
                     (Er hat also keine primäre Legitimation.)
         o Er ist auch nicht von den Abgeordneten beauftragt worden.
                     (Er hat also euch keine sekundäre Legitimation.)
         o Unser Grundgesetz kennt diesen Vorältestenrat nicht.
                     (Es kennt nicht einmal den Ältestenrat).
         o Der Vorältestenrat ist kein Verfassungsorgan.

 

2. Der Ältestenrat

1. Informationen
         Auch der Ältestenrat ist kein Verfassungsorgan.
         Das Grundgesetz kennt diesen Ältestenrat nicht.
         Trotzdem hat er viel Macht und lenkt ein Verfassungsorgan, den Deutschen Bundestag.

2. Zitat:
         „Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs- und Koordinierungsgremium des Bundestages und unterstützt in dieser Eigenschaft den Bundestagspräsidenten bei
         der Führung der Geschäfte. Der Bundestagspräsident ist zugleich Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen. Auch seine Stellvertreter gehören dem
         Ältestenrat an. Weitere Mitglieder entsenden die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke. Sie achten darauf, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer, die in ihren
         Treffen die Plenarsitzungen vorbereiten, ebenfalls im Ältestenrat sitzen und Empfehlungen zur Festsetzung der Tagesordnung und der Redezeit geben können.
         Neben der Besetzung der Vorsitze in den Ausschüssen zu Beginn der Wahlperiode kommt dem Ältestenrat immer wieder eine Rolle als Schlichtungsinstrument zu.“
        
(Quelle: „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag; Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007 Seite 3)

3. Die Kritikpunkte:
         Er ist kein Verfassungsorgan.
         Er hat weder für seine Existenz und schon gar nicht für seine Funktion eine gesetzliche Grundlage.
         Da aber nur Parteien, die die Mehrheit im Parlament haben werden, so etwas tun und alle Parteien dies schon mal so gemacht haben, wird wohl keine Partei diese
         Sachverhalte anprangern.
         Gesetze werden nun mal mit Mehrheit beschlossen.

4. Weitere Informationen
         Später berät er den Präsidenten oder das Präsidium des Deutschen Bundetages
         Die Mitglieder dieses Ältestenrates sind weitgehend unbekannt.

 

3. Gremien, die die Sondierungsgespräche führen

1. Informationen
         Die Vorsitzenden der Parteien sehen sich das Wahlergebnis genau an.
         Sie überlegen, mit welcher anderen „Partei“ rein rechnerisch eine Mehrheit zustande kommen könnte.
         Sie prüfen, mit welcher anderen „Partei“ die meisten Gemeinsamkeiten („Schnittmengen“) bestehen und wo unüberwindliche Hindernisse und Festlegungen
         bestehen.
 
        Die höchsten Spitzen der erfolgreichen Parteien führen, wenn sie sich rein rechnerisch Mehrheit im deutschen Bundestag ausrechnen können, Sondierungsspräche mit
         einander.
         Sie setzen Schwerpunkte der zukünftigen „Regierungsarbeit“ und loten so genannte Schnittmengen aus, versuchen sich gegeneinander in ihrer Kompromissbereitschaft
         auszuloten.
         Die Mitglieder dieses Gremiums, das die Sondierungsgespräche führt, sind weitgehend unbekannt.

         Dann werden diese Fragen erörtert. Es finden Sondierungsgespräche statt.
         Bei den Sondierungsgesprächen sucht man also von vornherein Gemeinsamkeiten.
         Wenn es beim Kampf um den Wahlerfolg geht, werden aber Unterschiede zwischen den Parteien stark herausgestellt.
         Die einzige inhaltliche Gemeinsamkeit zwischen allen Parteien ist immer die Macht und die Herrschaft über den Bürger, die Gesellschaft und über die Wirtschaft und
         den Staat!

2. Der Kritikpunkt:
         Die Koalitionsverhandlungen finden ohne Auftrag und ohne jegliche Legitimation statt. Weder der Wähler noch die gewählten Abgeordneten haben einen Auftrag für
         die Koalitionsverhandlungen erteilt.

3. Weitere Informationen
         Es werden Arbeitsgruppen gebildet und ein Gremium, das die Arbeit in den Arbeitsgruppenkoordiniert.
         Diese Arbeitsgruppen und besonders das Koordinierungsgremium werden von beiden Parteien mit hochrangigen Vertretern beschickt.
         Es sind z.B. Ministerpräsidenten, ehemalige Fraktionsvorsitzende usw. 

4. Weitere Kritikpunkte
         Die Koalitionsverhandlungen bewirken, dass sich die Abgeordneten bewusst werden,
         o dass sie nicht das gesamte Spektrum des politischen Geschehens verstehen.
         o dass es andere kompetentere Parteifunktionäre gibt als sie es darstellen.
         Ihre fachliche Kompetenz reicht nicht für alle Fragen aus. Sie kommen sich oft klein vor.

5. Weitere Kritikpunkte
         Die Parteifunktionäre haben auch keinen Auftrag von den frisch gewählten Abgeordneten diese Sondierungsgespräche zu führen. Sie haben auch keinen Legitimation für
         diese Gespräche.

4. Gremien die Koalitionsverhandlungen führen
4.1 Die Koordinierungsgruppe für die Koalitionsverhandlungen

1. Informationen
         Eine mit hochrangigen Spitzenpolitikern besetzte Gruppe, die auch zu den Parteien gehört, die die Sondierungsgespräche abgeschlossen haben, koordiniert die Arbeit
         der Arbeitsgruppen.
         Sie sucht sich entsprechende Experten aus ihren Reihen aus und entsendet diese Experten in die Arbeitsgruppen.
         Die Mitglieder dieser Koordinierungsgruppe sind weitgehend unbekannt.

4.2 Die Arbeitsgruppen, die die Koalitionsvereinbarung ausarbeiten

1. Informationen
     Die Arbeitsgruppen arbeiten das gesamte Regierungsprogramm für die nächste Legislaturperiode – also für die nächsten vier Jahre aus.
     Dabei sind Personen, die nicht für die nächste Legislaturperiode des Deutschen Bundestages gewählt worden sind, sondern z.B. auch Ministerpräsidenten der
     Länder.
     Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen sind weitgehend unbekannt.

2. Weitere Informationen

     Alle Arbeitsgruppen arbeiten an einem Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung.
     Er enthält Zielvorstellungen und sogenannte Eckwerte.
     Die Zielangaben werden oft mit Terminangaben versehen die angeben, wann diese Zielvorstellungen erreicht sein sollen.
     Die so genannten Eckwerte, sind meist  Kompromisse zwischen den zukünftigen Koalitionspartnern.
     Die Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppen werden zu einem Entwurf eines Koalitionsvertrages zusammengefasst.

3. Weitere Informationen
     Zuerst wird der Entwurf des Koalitionsvertrages den höchsten Parteigremien vorgelegt. (Vorstand der Partei, Präsidium, Geschäftsführender Vorstand)
     Dann werden die in der Hierarchie der Parteigremien darunter angesiedelten Gremien um Zustimmung gebeten. (Der Kleine Parteitag, der Kleine Parteirat)
     Zuletzt werden die vom Volke gewählten Abgeordneten, die die Regierung tragen sollen, um Zustimmung gebeten.
     Welcher Abgeordnete der „Regierungsfraktionen“ traut sich dann noch irgendwelche Einwände zu erheben oder zu behaupten, er fühle sich in seiner
     Gewissensentscheidung eingeengt?
     Praktisch steht doch schon die Regierung und die Posten sind verteilt.
 
    o Er würde den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen!
     o Er würde sich bei seinen Parteifürsten, die dem Vertrag ja schon zugestimmt haben, unbeliebt machen.
     o Er würde sich mit seinen Bedenken über die anderen erheben!
     o Er würde vergessen und müsste erst darauf hingewiesen werden, dass Politik die Kunst des Möglichen ist.
     Es war eben nicht möglich, mehr ideale ideologische Vorstellungen durchzusetzen.
     Wegen des anhaltenden starken öffentlichen Drucks und in der Sorge, dass der Zeitplan eingehalten werden soll, wird kaum noch jemand nein sagen!
     Viele Abgeordnete äußern Bedenken und stimmen (trotzdem) zu.
     Dann wird die Koalitionsvereinbarung von den Vorsitzenden der beteiligten Parteien (und manchmal auch noch durch die Vorsitzenden der beteiligten Fraktionen)
     unterschrieben.
     Durch diese Unterschriften wird wohl die Koalitionsvereinbarung zu einem Koalitionsvertrag.

4. Die Kritikpunkte
     Einige Mitglieder dieser höchsten Parteigremien, denen man den Entwurf der Koalitionsvereinbarung zuerst vorlegt, sind die selben, die die Sondierungsgespräche
     geführt haben und oder die die Koalitionsgespräche in den Arbeitsgruppen geleitet haben.
     Sie stimmen also auch Personen über den Entwurf des Koalitionsvertrages ab, an dem sie selbst mitgewirkt haben.

5. Ein weiterer Kritikpunkt:
     Die Abstimmungsprozedur bewirkt, dass sich die Abgeordneten bewusst werden, dass sie nicht diejenigen sind, die die Weichen für Staat und Gesellschaft bestimmen.
     Die Abstimmungsprozedur bewirkt eine Einbindung und eine starke Einschränkung der Freiheit der Abgeordneten der Regierungskoalition.

6. Die weiteren Kritikpunkte
     1. Die zeitliche Abfolge der Zustimmung zum Koalitionsvertrag und die dabei streng beachtete Partei-Hierarchie von oben nach unten zeigt, wie die Abgeordneten
          gefügig gemacht werden sollen.
          Es ist zu fragen:
          Warum wird nicht zuerst die Fraktionsspitze gewählt und diese nimmt die Koalitionsverhandlungen auf?

     2.
Der Koalitionsvertrag ist von einem Gremium ausgehandelt worden, das unser Grundgesetz nicht kennt.
          Es gibt für dieses Gremium keine Rechtsgrundlage im Grundgesetz.
          Es lässt sich nicht einmal ein Bezug zum Grundgesetz herstellen.
          Hier ist also ein Gestaltungsspielraum gesucht und gefunden worden.
          Das Gremium kann sich also nicht auf das Grundgesetz berufen.
          Wenn man sieht, wie man oft manche Sachverhalte, die das Grundgesetz vorgibt, nicht beachtet werden, muss man sich über die Vehemenz, mit der jede Vereinbarung im
          Koalitionsvertrag verteidigt wird, mehr als wundern!
     3. Diesen Koalitionsvertrag haben Politiker beider Seiten ausgehandelt.
          Einige von ihnen haben nicht zur Bundestagswahl kandidiert und sind nicht gewählt worden.

          Sie haben also kein Mandat als Abgeordneter oder Volksvertreter.
          Sie fühlen sich aber offenbar legitimiert, nicht nur im Namen von Abgeordneten zu handeln und zu entscheiden, sondern über die (anderen) Abgeordneten
          bestimmen zu können.
          Die Koalitionsverträge am Grundgesetz vorbei bzw. grundgesetzwidrig zustande gekommen!
          Damit haben Koalitionsverträge keine demokratische Legitimation.
          Sie entsprechen einem Kompromiss ideologischer Vorstellungen von Parteien und sind Willkür von Parteien!
     4. Koalitionsverträge legen die Inhalte der Parlamentsarbeit der nächsten vier Jahre fest.
          Damit schränken sie jeden Freiraum für die Abgeordneten ein.
          Nein, sie unterbinden alles.
          Die Koalitionsverträge sind für Abgeordnete grundgesetzwidrig!
          Die Koalitionsverträge sind für das Volk grundgesetzwidrig!
          Dieses Gremium bewirkt aber gleichzeitig eine Einschränkung der Freiheit der Abgeordneten.
          Der freie unabhängige Abgeordnete wird zum modernen Sklaven, der das tun muss, was andere für ihn entschieden haben!
     5. Die Parteien, die eine Koalition bilden wollen, einigen sich untereinander und mit ihren Abgeordnete zu ihren Gunsten und zu Lasten der Bürger.

5. Der Koalitionsausschuss

1. Informationen
         Da man nicht alle Probleme für die nächsten vier Jahre  vorhersehen kann und es auch immer wieder strittige Fragen gibt, wird gleich in der Koalitionsvereinbarung
         ein Koalitionsausschuss installiert.
         Er entscheidet also über alle unvorhergesehenen Fragen und über alle strittigen Fragen.
         Er setzte sich aus den hochrangigen Parteimitgliedern zusammen, die die Regierung tragen.
         Die Mitglieder dieses Koalitionsausschusses sind weitgehend unbekannt.

2. Weitere
Informationen
         Mit diesem Gremium soll der Zusammenhalt und die Regierungsfähigkeit der Koalitionsparteien möglichst für 4 Jahre garantiert werden.
         Es gibt einen Unterschied in der Behandlung der Abgeordneten:
         Die Abgeordneten der „Regierungskoalition“ werden strenger bevormundet, als die Abgeordneten der Opposition.
         Auch das ist eine der
Konsequenzen aus der Existenz des Koalitionsvertrages.

6. Anlage
zu den Koalitionsverträgen und zu den Koalitionsausschüssen

1. Informationen
       Die Abgeordneten der die Regierung tragenden Fraktionen sind an den Koalitionsvertrag gebunden.
       Die politischen Parteien sorgen dafür, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages an den Koalitionsvertrag gebunden sind.

2. Zitat
       Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der SPD heißt es wörtlich:
      „I. Kooperation der Parteien
            Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen.
            Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.
            Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abzustimmen und zu Verfahrens- und Sach- und Personal-
            fragen Konsens herstellen.
            Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig mindestens einmal monatlich zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch
            eines Koalitionspartners zusammen.
            Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens
            herbei.
            Ihm gehören Kanzler, Vizekanzler, Fraktionsvorsitzende (bei der CDU, CSU-Fraktion auch der erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende) und, soweit darunter nicht
            die Parteivorsitzenden sind, die Parteivorsitzenden.
      II. Kooperation der Fraktionen
            Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der
            vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
            Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen
            auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigem Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionen werden darüber eine Vereinbarung
            treffen.“
       (Quelle: „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“,    Voltmedia GmbH, Paderborn; Stand 11.11.2005, Preis: 2,95 €
                                                        I. Kooperation der Parteien und
                                                        II. Kooperation der Fraktionen, Seite 161)

3. Der Kritikpunkt
       Die Abgeordneten der Regierungskoalition werden also verpflichtet, während der gesamten Legislaturperiode keine Eigeninitiativen zu zeigen.
       (Viel Geld fürs Nichtstun in ihrer eigentlichen Hauptaufgabe, die Anliegen und die Interessen des Volkes zu vertreten!)
       Alles wird einvernehmlich behandelt.
       Alle Sach- und alle Personalfragen werden in gegenseitigem Einvernehmen entschieden.

4. Weitere Informationen
       Im Koalitionsvertrag zwischen der jetzt regierenden Koalition aus CDU/CSU und der FDP heißt es wörtlich:
       „I. Kooperation der Parteien
            Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 17. Wahlperiode.
            Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam
            Verantwortung.
            Die Koalitionspartner CDU, CSU und
FDP werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-
            und Sach- und Personalfragen Konsens herstellen.
            Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig
zu Beginn einer jeden Sitzungswoche zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf
            Wunsch eines Koalitionspartners zusammen.
            Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen
            Konsens herbei.
            Ihm gehören an:
die Parteivorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden, die Generalsekretäre, die 1. Parlamentarischen Geschäftsführer, der Chef des Bundeskanzler-
            amtes, der Bundesfinanzminister und ein weiteres von der FDP zu benennendes Mitglied.

      „II. Kooperation der Fraktionen
            Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der
            vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
            Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen
            auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigem Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionen werden darüber eine Vereinbarung
            treffen.“
       Anmerkung:
            Die rot gedruckten Stellen sind die Unterschiede zwischen den beiden Koalitionsverträgen. Dies habe ich selbst getan, damit die Unterschiede und die Gemein-
            samkeiten deutlicher werden.
            (Wenn Sie das alles nicht alles glauben, es ist die Wahrheit! Lesen Sie nach!)
           
(Quelle: „Wachstumm. Bildung. Zusammenhalt“ Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode,
                                                        Verlag und Druck: Union Betriebs GmbH, Eigermannstraße 2, 53359 Rheinbach, 08/1109; Bestell-Nr. 5283, (Preis: ebenfalls etwa 2,50 €
                                                         I. Kooperation der Parteien und
                                                         II. Kooperation der Fraktionen, Seite 156)

5. Weitere Informationen
       Der Koalitionsausschuss ist eine ständige Einrichtung mit zwei formal festgelegten Aufgaben:
       o Der Koalitionsausschuss entscheidet über alle nicht im Koalitionsvertrag festgelegten Fragen.
            Im Koalitionsvertrag kann man die Entwicklung der nächsten vier Jahre nur schwerlich in allen Entwicklungen vorhersehen und entsprechend berücksichtigen.
       o Der Koalitionsausschuss entscheidet über strittige Fragen während der Wahlperiode.
            Da man praktisch jede Frage zu einer strittigen Frage machen kann, kann der Koalitionsausschuss theoretisch über alles entscheiden.

6. Weitere Informationen über die Mitglieder des Koalitionsausschusses
       Der Koalitionsausschuss wird nur mit besonders ausgesuchten Funktionsträgern beschickt.
       Es sind zunächst die jeweiligen Vorsitzenden der Parteien und weiterhin hochrangige Vertreter aus Regierung und Parlament.
       Wahrscheinlich ist es die jeweilige Parteiführung, die diese vertrauenswürdigen Personen aussucht.

7. Zitat
       Wenn man sich nun die Mühe macht und für dieses Verhalten die relevanten Stellen im der Verfassung sucht, findet man drei Stellen:
       „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
            (Quelle: GG.: Abschnitt III: Der Bundestag, Artikel 38 Wahl, Absatz 1)
            und
       „Ein Abgeordnete darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung , die er im Bundetage oder in einem seiner Ausschüsse getan
       hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.“
       (Quelle: GG.: Abschnitt III: Der Bundestag; Artikel 46, Absatz 1, Satz 1)
       und
       „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
            (Quelle: GG.: Abschnitt II: Der Bund und die Länder; Artikel 21 Absatz 1, Satz 1)

8. Der Kritikpunkt
       1. Diese Verhalten der Vorsitzenden der Parteien und auch der Fraktionen, die gewählten Abgeordneten zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu
            bewegen, ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt!
       2. Es ist leider nicht einmal so, dass sie die Verfassung nicht nur nicht beachten, sondern, dass sie die Verfassung missachten..
       3. Sie machen etwas – und dieses sehr häufig – was der Verfassung zuwider läuft.
       4. Damit erheben sich die Parteien und die Partei-Funktionäre
            o zuerst einmal über die Abgeordneten,
            o über den Wählerwillen und
            o über die Verfassung!
       5. Die Parteien wirken nicht an der politischen Willensbildung mit, sie bestimmen sie!
       6. Dieses Verhalten beschädigt damit das Ansehen unserer höchsten Rechtsordnung – des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!

9. Die ersten offenen Fragen und einige vorläufige Antworten
       Nun werden sich viele Bürger folgende Frage stellen:
       Warum lässt eigentlich dieses ganze Prozedere das Bundesverfassungsgericht zu?
       Die etwas komplizierte Antwort:
            Das Bundesverfassungsgericht wird zwar oft (manchmal sogar von Politkern) als Hüter unsere Verfassung hingestellt. Das ist schlichtweg falsch!
            Das ist nicht nur deshalb falsch, weil wir noch immer keine Verfassung, sondern nur unser „Provisorium“ Grundgesetz haben.
            Es ist falsch, weil sich das Bundesverfassungsgericht sich
            o nicht mit der Realität befassen kann, 
            o nicht mir dem Verhalten von Bürgern oder Politikern und auch nicht
            o mit Verträgen befassen kann.
            Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Fragestellung, ob ein beschlossenes Gesetz dem Grundgesetz entspricht.
            Jedes Gesetz muss also grundgesetzgemäß sein.
            Da jedes staatliche Handeln nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf, haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf die Realität.
            Es gilt das Legalitätsprinzip, nach dem jedwedes staatliche Handeln nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf.
            Andererseits kann die Politik jedes grundgesetzwidrige Gesetz dennoch durchbringen und ihm Geltung verschaffen, wenn es mit den erforderlichen Zweidrittel-
            Mehrheiten im Deutsche Bundestag und im Bundesrat das Grundgesetz vorher entsprechend ändert.
            Wenn man ein eigentlich verfassungswidriges Gesetz ohne Beanstandung durchbringen will, muss man nur unser Grundgesetz vorher entsprechend ändern.
            Dafür sind nur die beiden formalen Hürden einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
            Inhaltliche Anforderungen an unser Grundgesetz, die bei jeder Änderung des Grundgesetzes zu beachten wären, gibt es nicht!
            Ein folgenschwerer Fehler bzw. eine folgenschwere Unterlassung.

10. Das Bundesverfassungsgericht wacht nur darüber, ob die beschlossenen Gesetze mit der aktuellen Fassung unseres Grundgesetzes im Einklang stehen.
            Inhaltliche Vorgaben gibt es bisher nicht.

11. Ein aktuelles Beispiel:
       So hat man das Gesetz über die Jobcenter, das das Bundesverfassungsgericht wegen der Mischverwaltung von Land und Kommune beanstandet hat, einfach
            bestehen lassen und in diesem Fall sogar nachträglich das Grundgesetz entsprechend geändert, so dass dieses Gesetz nun dem Grundgesetz entspricht!

12. Die offenen Fragen  zu den Gesetzen (5)
       1. Sind alle Gesetze, die so zustande gekommen sind, rechtsgültig?
       2. Muss nicht auch geprüft werden; ob die Gesetze in freier Entscheidung der Mehrheit der Abgeordneten zustande gekommen sind und nicht unter Zwang?
       3. Entsprechen alle Gesetze, die so zustande gekommen sind, den Vorstellungen einer Demokratie?
       4. Müssten demnach nicht alle Gesetze, die so entstanden sind, auf den Prüfstand?
       5. Müssten dann nicht alle Entscheidungen der Verwaltungen und alle Gerichtsurteile auf den Prüfstand?

13. Die offenen Fragen zum Bundesverfassungsgericht (5)
       1. Warum kann das Bundesverfassungsgericht nicht einschreiten?
       2. Wo müsste das Bundesverfassungsgericht gegebenenfalls einschreiten?
       3. Kann das Bundesverfassungsgericht nur Gesetze beanstanden, aber nicht das Verhalten von Menschen oder Festlegungen außerhalb von Gesetzen?
       4. Ist das Bundesverfassungsgericht also machtlos?
       5. Aber wer soll sonst der Hüter der Demokratie sein?

14. Die offenen Fragen zu den Parteien (5)
       1. Wie wollen die politischen Parteien dem Volke Demokratie beibringen, wenn sie sich selbst meilenweit von der Idealform der Demokratie entfernt verhalten?
       2. Wie wollen die politischen Parteien dem Volke Demokratie beibringen, wenn sie selbst die einfachsten Regeln der Demokratie missachten?
       3. Gibt es keine andere Form der Machtausübung und der Herrschaft über das Volk als sie hier kurz beschriebene?
       4. Wer könnte den Parteien Einhalt gebieten, sich so zu verhalten?
       5. Müsste das nicht eine sehr hochrangige Regel sein z.B. dass Grundgesetz – aber wer soll die Politiker veranlassen, die notwenigen Änderungen über die Parteien
            zu beschließen?

15. Die offenen Fragen zu den Abgeordneten (5)
       1. Wie ist es überhaupt möglich, dass man die freien Abgeordnete dazu bewegen kann, Koalitionsverträge einzuhalten, an den sie nicht einmal mitgewirkt haben,
            sondern die ihnen für vier Jahre also für die gesamte Legislaturperiode vorgegeben wurden?
       2. Warum sind die freien Abgeordneten, die an keinerlei Aufträge und Weisungen gebunden sind und die nur ihrem Gewissen unterworfen sind, nicht in der Lage,
            sich von diesen Fesseln zu befreien?
       3. Warum stehen nicht alle Abgeordneten auf und sagen, dass das nicht ihr Verständnis von Demokratie ist und sagen einfach, dass sie da nicht mehr mitmachen?
       4. Wie ist es möglich, dass man sich im Voraus für vier Jahre in all seinen Entscheidungen festlegen kann, wenn es doch zum allgemeinen Verständnis des Mensch-
            seins gehört, das man jeden Tag schlauer und einsichtiger werden kann?
       5. Welche Beziehung zur Macht müssen diejenigen haben, die die Abgeordneten knebeln, unser Grundgesetz verbiegen und die Bürger zu Abhängigen machen?

14. Die offenen Fragen als zusammengefasste Fragestellungen (4)
       1. Ist es nicht erstaunlich, dass gerade in der wichtigen Frage der politischen Willensbildung Gremien tätig werden, die das Grundgesetz nicht kennt.
            o Der Vorältestenrat, der die frisch gewählten Abgeordneten auf Eis legt. (zur Untätigkeit verdammt.)
            o Arbeitsgruppen, die den Entwurf zur Koalitionsvereinbarung ausarbeiten,
            o Der Koalitionsausschuss, der im Namen des Parlaments Entscheidungen fällt.
       2. Warum ändert man nicht das Grundgesetz entsprechend und macht diese Gremien zu Verfassungsorganen?
       3. Ist es nicht erstaunlich, dass man Aufträge erteilt, die sowohl Auswirkungen auf Staat, Politik und die Abgeordneten haben als auch auf Gesellschaft, Wirtschaft
            und alle Bürger ohne dafür eine Legitimation zu besitzen.
       4. Kann man ohne rechtliche Beanstandungen die Demokratie so verbiegen, dass nur die Machtfrage und die Herrschaft über das Volk letztendlich eine Rolle
            spielen?

7. Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
(, die zu Verbindlichkeiten führen)

Die Abläufe für die Entscheidung in Gremien sind – gerade wenn es um wichtige Dinge geht – fast immer in hierarchischer Form und nicht basisdemokratisch organisiert.
Zuerst stimmen also die höchstrangigen Gremien ab, dann die nachfolgenden Gremien und zuletzt die niederrangigen Gremien.
Oft sind aber die niederrangigen Gremien, die für eine Entscheidung die eigentlichen legitimierten Gremien.

Hier zu das wohl wichtigste oder bedeutsamste Beispiel:
Man diesen Sachverhalt in jeder Legislaturperiode beobachten und zwar in den ersten vier bis fünf Wochen gleich nach der Wahl.
       1. Zuerst werden die frisch gewählten Abgeordneten auf Eis gelegt.
            Das besorgt ein nicht verfassungskonformes Gremium der Vorältestenrat, den
            kaum jemand kennt und von dem keiner weiß, wie er sich zusammensetzt und auf welche Rechtsgrundlage er arbeitet.
       2. Dann sehen sich die Parteispitzen das Wahlergebnis an und prüfen, mit welcher anderen „Partei“ rein rechnerisch eine Mehrheit zustande kommen
            würde und wo die meisten „Schnittmengen“ liegen.
       3. Dann werden Sondierungsgespräche zwischen den Parteispitzen geführt.
            Das Ergebnis der Sondierungsgespräche wird manchmal von den Präsidien der beteiligten Parteien gebilligt.
       4. Dann finden Koalitionsverhandlungen statt:
            o Dazu werden Arbeitsgruppen eingerichtet und diese mit Parteifunktionären beschickt.
            o Es wird eine Koordinierungsgruppe mit Spitzenpolitkern beider Parteien gebildet.
       5. Diese arbeiten eine Koalitionsvereinbarung aus, die ein Arbeitsprogramm darstellt, das für die ganze Legislaturperiode Gültigkeit haben soll.
       6. Nun geht es um das verbindlich machen der Koalitionsvereinbarung!
            o Zuerst stimmt das Präsidium der Partei darüber ab.
            o Dann stimmt der Vorstand der Partei darüber ab.
            o Dann wird die Koalitionsvereinbarung der Bundesdelegiertenversammlung vorgelegt.
            o Und zum Schluss wird er den gewählten Abgeordneten vorgelegt.
       7. Diese Koalitionsvereinbarungen enthalten bindende Aussagen und Festlegungen für alle Sach- und Personalfragen für die gesamte Legislaturperiode.
       8. Für alle unvorhergesehenen, für alle nicht in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Regelungen und für alle strittigen Fragen wird gleich in der Koalitions
            vereinbarung ein so genannter Koalitionsausschuss festgelegt.
       9. Es wird auch gleich festgelegt, wer die Mitglieder des Koalitionsausschusses sind.
       10. Nachdem die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die später die Regierung tragen sollen, diesem Koalitionsvereinbarung zugestimmt haben, wird diese
            Koalitionsvereinbarung nun medienwirksam im Fernsehen von den Vorsitzenden der beteiligten Parteien und den inzwischen gewählten Fraktionsvorsitzenden
            unterzeichnet und wohl damit zu einem Koalitionsvertrag.
       11. Dieser Koalitionsvertrag bindet die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, also die Mehrheit der Parlaments, für die gesamte Legislaturperiode in allen
            Sach- und Personalfragen.
       12. Die Abgeordneten , die eigentlich frei und unabhängig sind und an keine Aufträge und Weisungen gebunden sein dürfen, werden durch dieses
            Verfahren und durch ihre Entscheidung wie ich meine grundgesetzwidrig an den Koalitionsvertrag gebunden!

 

8. Eigene Bewertung als freie Meinungsäußerung

1. Bei keinem der genannten Nichtverfassungsorgane haben die vom Volke   gewählten Abgeordneten Mitspracherecht.
2. Sie haben diese Nichtverfassungsorgane nicht beantragt (Bei wem sollten sie dies auch tun?).
3. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Arbeit des Koalitionsausschusses und keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die dort gefällt werden.
4. Sie haben die Mitglieder des Koalitionsausschusses nicht gewählt.
5. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Entscheidung, wer Mitglied des Koalitionsausschusses wird.  

       Es stellen sich immer noch viele Fragen.