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Mängel und Fehler unseres Grundgesetzes
(10)

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil B (allgemein): Bestandsaufnahmen und Analyse
(15. März 2012)

10. Mängel unseres Grundgesetzes und die schwerwiegendsten Fehler unseres Grundgesetzes

Vorbemerkungen

Es geht hier zunächst einmal darum, die Schwächen und Mängel unseres Grundgesetzes aufzuzeigen:
    o Es kann sich um fehlende Zielangaben handeln.
    o Es kann sich darum handeln, dass die Zielangaben zu unverbindlich sind.
    o Es kann sich darum handeln, dass man die Bedingungen nicht festlegen muss, die zum Erreichen eines Zieles erforderlich sind.
    o Es kann sich darum handeln, dass man nicht alle erforderlichen Ausschlüsse und Unvereinbarkeiten ausgeschlossen hat.
    o Es kann sich darum handeln, dass Rangigkeiten nicht festgelegt worden sind oder nicht beachtet werden.
 
Es geht hier dann darum, die Auswirkungen dieser Schwächen und Mängel darzustellen.
    o Es kann sich um unabsichtliche und unvorhergesehene Abweichungen oder Änderungen vom eigentlich angestrebten Ziel handeln.
    o Es kann sich darum handeln, dass man die Maßstäbe verloren hat.
    o Es kann sich um die Nutzung der Lücken in unserem Grundgesetz zum eigenen Vorteil handeln.
    o Es kann sich um die Nutzung der Lücken in unserem Grundgesetz handeln, um befreundeten Organisationen Vorteile zu verschaffen.

Es geht hier dann auch darum, die offensichtlichen Mängel unseres Grundgesetzes zu beseitigen, damit dadurch auch die Auswirkungen dieser Schwächen und Mängel minimiert werden können.
    o Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die die Trennung der drei staatlichen Gewaltenteilung zwingend vorschreiben

Es geht hier dann auch darum, eine Annäherung unseres Grundgesetzes an die Idealform der Demokratie zu installieren und abzusichern.

Es geht hier auch darum, die offensichtlich vorhandene Notwendigkeit der häufigen Änderungen unseres Grundgesetzes zu minimieren.

 

Gliederung

A Die kritischen Bestandaufnahmen und die Ergebnisse von Analysen
      1. Unser Grundgesetz und die Grundlagen der Demokratie
      2. Unser Grundgesetz ohne Anforderungen an das Grundgesetz
      3. Unser Grundgesetz ohne Wächter oder Hüter
      4. Unser Grundgesetz ohne Sanktionen
      5. Unser Grundgesetz und die Wahlgesetze
      6. Unser Grundgesetz und die Volksvertreter
      7. Unser Grundgesetz und die Parteien
      8. Unser Grundgesetz und die Gesetze
      9. Unser Grundgesetz und die Vorteile für nahestehende Gruppierungen
      10. Unser Grundgesetz und seine Widersprüche und Ungereimtheiten
      11. Unser Grundgesetz und der Umgang mit der Natur
      12. Unser Grundgesetz und der Umgang mit dem Bürger
      13. Unser Grundgesetz und die Gebietskörperschaften
      14. Unser Grundgesetz und die Zielsetzungen und die Bedingungen

B Die Folgen und Konsequenzen

      1. Beseitigung der Schwächen und Mängel
      2. Die Annäherung an die Idealform der Demokratie
      3. Schaffung eines Anforderungskatalogs für unser Grundgesetz
      4. Die Absicherung der Idealform

C Die schwerwiegendsten Fehler in unserem Grundgesetz (thesenartig)
      1. Der Bruch der „Verfassung“
      2. Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
      3. Die Änderung des Grundgesetzes
      4. Verfassungswidrige Gesetze
      5. Die Rangigkeiten der Regelarten
      6. Unser Grundgesetz und der Föderalismus
      7. Unser Grundgesetz und die Vielzahl der Gesetze
      8. Unser Grundgesetz und die Gesetzgebung
      9. Unser Grundgesetz und die Staatsverschuldung
      10. Unser Grundgesetz und die Staatsfinanzen
      11. Unser Grundgesetz und die Wahlrechte
      12. Gesetze ohne Anforderungen

 

Ausführungen

1. Unser Grundgesetz und die Grundlagen der Demokratie

1. Die Gewaltenteilung
    Die Gewaltenteilung wird nicht konsequent eingehalten.
    Gerade in den höchsten Staatsämtern und Verfassungsorganen gibt es Vermischungen zwischen Legislative und Exekutive.
     Es geht um den Bundeskanzler, um fast alle Bundesminister, um alle Parlamentarischen Staatssekretäre und um alle Staatsminister.
     Die Mitglieder des Bunderates gehören alle zur Legislative, aber als Landesregierung sind dieselben Personen Exekutive.

2. Legalität und Legitimierung
    Das Legalitätsprinzip wird nicht immer eingehalten.
     Parteifürsten treffen Entscheidungen oder leiten Vorgänge oder Verfahren ein, ohne dafür legitimiert worden zu sein.
    Es werden von Personen und Gremien Aufträge erteilt, ohne dass die Auftraggeber dafür legitimiert worden sind.
    Es fällen Personen Entscheidungen, die oft unterschiedliche Legitimierungsstufen haben.
     Das ist in der Bundesregierung so, in den Landesregierungen, im Bundesrat und besonders in der Bundesversammlung.

3. Das Mehrheitsprinzip
   
Das Mehrheitsprinzip wird nicht immer konsequent eingehalten.
     Das Mehrheitsprinzip wird im Bundesrat und in allen höheren Parteigremien nicht eingehalten:
     Im Bundesrat vertreten manche Mitglieder bis zu 14mal so viele Einwohner wie andere Mitglieder.
     In den höheren Parteigremien gibt es zwei Arten von Mitgliedern:
     o Es gibt Mitglieder, die extra für dieses Gremien gewählt worden sind.
     o Es gibt Mitglieder, die nicht für diese Gremien gewählt worden sind, sondern kraft Satzung der Partei dort Mitglieder sind.

4. Die Rechtprinzipien
     Die Prinzipien des Rechts, die sich vor Jahrzehnten oder vor Jahrhunderten entwickelt haben und die sich seit dieser Zeit bewährt haben, führen ein
    kümmerliches Schattendasein, obwohl man nichts Besseres gefunden hat, das man anwendet.
     Das Prinzip der Subsidiarität findet man nur einmal in unserem Grundgesetz, aber nicht um die Probleme des Föderalismus anzupacken, sondern im Zusammenhang mit
     der EU.    
    Manche Prinzipien werden sogar mit Füßen getreten.
     Vertrauensschutz und Bestandschutz werden gerade in den vier staatlichen sozialen Sicherungssystemen nicht beachtet. Leistungen werden gekürzt und nicht mehr
     finanziert.

5. Alte Weisheiten
    Alte Weisheiten, die sich ebenfalls vor Jahrzehnten oder vor Jahrhunderten entwickelt haben und die sich seit dieser Zeit bewährt haben, führen ein
    kümmerliches Schattendasein, obwohl man nichts Besseres gefunden hat, das man anwendet.
     Fast jeder Abgeordnete verstößt gegen die alte Weisheit, dass man nicht gleichzeitig zwei Herren dienen kann.
     Sie sind dafür gewählt worden dem Volke zu dienen.
     Sie dienen aber auch ihrer Partei.
     Sie dienen Unternehmen und lassen sich von ihnen dafür zusätzlich bezahlen.

 

2. Unser Grundgesetz ohne Anforderungen an das Grundgesetz

Für die Änderung unseres Grundgesetzes gibt es nicht eine einzige inhaltliche sachliche Anforderung.
Unser Grundgesetz kann praktisch nach Belieben jederzeit geändert werden.
Man braucht dafür bloß eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat.

 

3. Unser Grundgesetz ohne Wächter oder Hüter

Es gibt Niemanden, der über das Grundgesetz wacht, obwohl das immer wieder behauptet wird. Wenn es keine einzige Anforderung gibt, woraus sollte dann die Überwachung bestehen?
Immer wieder wird behauptet, das Bundesverfassungsgericht sei der Hüter unserer Verfassung (sprich: unseres Grundgesetzes).
Aber das Bundesverfassungsgericht prüft (nur), ob ein beschlossenes Gesetz unserem Grundgesetz voll entspricht.

 

4. Unsere Grundgesetz ohne Sanktionen

Man kann unser Grundgesetz jederzeit nach eigenem Ermessen auslegen.
Man kann unser Grundgesetz umgehen.
Das kann man sehr einfach erreichen, indem man wichtige Dinge einfach in einer anderen Regelart als in einem Gesetz festschreibt.
Man kann unser Grundgesetz sogar eindeutig und für jedermann ersichtlich brechen, ohne dass es für den Politiker, der unser Grundgesetz bricht, persönliche Konsequenzen hätte.
Unser Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewehrt.

 

5. Unser Grundgesetz und die Wahlgesetze

Alle Wahlgesetze werden von denen beraten und beschlossen, die nach diesen Regeln gewählt werden.
Damit bestimmen diejenigen die Regeln, nach denen sie oder ihre Nachfolger gewählt werden.
Diejenigen, die vom Volke legitimiert worden sind, die Interessen des Volkes zu vertreten, können die Regeln bestimmen, die für sie selbst gelten.

 

6. Unsere Grundgesetz und die Volksvertreter

Nach dem Grundgesetz sind die vom Volke in freien Wahlen gewählten Abgeordneten an keinerlei Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen.
Sie werden aber durch intensive Parteiarbeit dazu gebracht, sich einem Koalitionsvertrag zu unterwerden,
      o den sie nicht gewollt oder in Auftrag gegeben haben,
      o an dem sie nicht mitgewirkt haben,
      o der von Personen ausgearbeitet haben, die sie nicht bestimmt haben.
Damit sind sie für die gesamte Legislaturperiode an die Festlegungen in diesem Koalitionsvertrag gebunden.
Sie werden durch intensive Parteiarbeit dazu gebracht, sich den Entscheidungen eines Koalitionssauschusses zu unterwerfen,
      o den sie nicht gewollt oder in Auftrag gegeben haben,
      o der von Personen beschickt wird, die sie nicht bestimmt haben.
      o der über alle Sach- und Personalfragen verbindliche Entscheidungen treffen kann.

 

7. Unser Grundgesetz, die Parteien und die Volksvertreter

1. Die Parteien bestimmen,
    o wie und womit man die Abgeordneten einbindet.
    o wie man die Abgeordneten zu Marionetten ihrer Parteien macht.
    o welche Rechte der Abgeordneten beschnitten werden.

2. Die Parteien bestimmen,
    o welche Kandidaten aufgestellt werden.
    o welche Kandidaten die besten Wahlchancen haben.
    o wer die Koalitionsverhandlungen führt.
    o welche Ziele, Eckwerte und Schnittmengen in einer Koalitionsvereinbarung festgelegt werden.
    o in welcher Reihenfolge die Abstimmungen über die Koalitionsvereinbarung erfolgen sollen. Die Abgeordneten stimmen natürlich zuletzt ab!
    o wie diese Vorgaben zu verbindlichen Vorgaben für die Abgeordneten gemacht werden.

3. Diejenigen, die vom Volke legitimiert worden sind, die Interessen des Volkes zu vertreten, werden dazu gebracht, die Interessen der erfolgreichen Parteien
    zu vertreten.

 

8. Unser Grundgesetz und die Gesetze

1. Die Anzahl der Gesetzes
    Jeder Sachverhalt kann mit einem einzigen Gesetz, aber auch mit einer Vielzahl von Gesetzen, geregelt werden.
    Die Politik hat sich für die zweite Möglichkeit entschieden.
    Dadurch gibt es Berührungspunkte mit anderen Gesetzen und Verknüpfungen zwischen den Gesetzen.
    Die Rechtslage wird immer unübersichtlicher und für die Bürger immer undurchschaubarer.

2. Grundgesetzwidrige Gesetze werden verfassungsgemäß
    Da man unser Grundgesetz jederzeit ändern kann, ohne irgendeine inhaltliche Vorgabe beachten zu müssen, besteht jederzeit die Möglichkeit, unser Grund-
    gesetz vorher so zu verändern, dass (zumindest theoretisch) jedes eigentlich verfassungswidrige Gesetz dennoch unbeanstandet vom einzigen Kontroll-
    organ dem Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft erhalten kann.

3. Fehlende Rangigkeit von Gesetzen
    Jedes Gesetz muss unserem Grundgesetz entsprechen; aber mit einem Gesetz kann man unser Grundgesetz jederzeit ändern.
    Es fehlt als ganz offensichtlich die Rangigkeit.

2. Die Parteien und die Regeln, die im Staat gelten
    o Sie bestimmen, welche Gesetze beschlossen werden.
    o Sie bestimmen, welche Gesetze wie lange gelten sollen.
    o Sie bestimmen, welche Gesetze wie geändert werden sollen.

3. Die bisher erfolgreichen Parteien und die Konkurrenz neuer Parteien
    o Die bisher erfolgreichen Parteien bestimmen, welche Gesetze für neue Parteien gelten sollen.
    o Die bisher erfolgreichen Parteien bestimmen, wie das Wahlrecht so zu gestalten ist, dass neue Parteien kaum eine Chance haben, in ein Parlament
        einzuziehen.
        Sie können die 5 %-Klausel in ihrem Sinne verändern.
        Sie können die Wahlkampfkostenerstattung in ihrem Sinne verändern.
        Sie können die Werbezeiten im öffentlich-rechtlichen Fernsehen in ihrem Sinne verändern.

4. Der Staat als Beute der Parteien
    Unser Grundgesetz lässt es zu oder ermöglicht es, dass die Parteien sich den Staat zu Beute machen.
    Wenn es unser Grundgesetz nicht ermöglichen würde, könnten es die Parteien es trotzdem schaffen, sich den Staat zu Beute machen.
    o Sie müssten bloß dafür sorgen, dass entsprechende Gesetze beschlossen werden, die dies ermöglichen.
    o Falls einige Artikel unseres Grundgesetzes dem widersprechen und dies nicht zulassen, müssten sie dafür sorgen, dass diese Artikel entsprechend
        geändert werden.

5. Die Parteien als Herrscher über den Bürger
    Unser Grundgesetz lässt es zu oder ermöglicht es, dass die Parteien nicht dem Bürger dienen, sondern sich über den Bürger erheben und über ihn herrschen.
    Parteien bestimmen letztendlich über alles.

 

9. Unser Grundgesetz und die Vorteile für nahestehende Gruppierungen

Unser Grundgesetz lässt es zu oder ermöglicht es, dass Personen, Gruppierungen, Institutionen, Stiftungen und Organisationen und Initiativen Vorteile gewährt werden.

 

10. Unser Grundgesetz und seine Widersprüche und Ungereimtheiten

Unser Grundgesetz lässt es zu oder ermöglicht es, dass die Länder an der Kandare des Bundes gehalten werden.
Einmal sollen die Länder die Gesetze des Bundes als eigene Angelegenheiten ausführen.
„Die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“ (Art. 30; GG)
Einmal muss der Bund sämtliche Kosten übernehmen. wenn die Länder im Auftrag des Bundes tätig werden.
„Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, so trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.“ (Art. 104a, Abs. 2; GG)

 

11. Unser Grundgesetz und der Umgang mit der Natur

Der Staat lässt es zu, dass Bürger, Bauern, Unternehmen der Wirtschaft nicht nachhaltig mit der Natur umgehen.
Es gibt Massentierhaltung mit dem Einsatz von Antibiotika, die zu resistenten Bakterien führt.
Es gibt die Großflächige Abholzung von Regenwäldern, die den Kohlendioxidgehalt in der Luft erhöhen.

 

 

12. Unser Grundgesetz und der Umgang mit dem Bürger

Einerseits gilt: Der Bürger ist der höchste Souverän.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Art. 20, Absatz 2 Satz 1; GG
Doch da bleibt sie nicht.
„Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
(Art. 20, Absatz 2 Satz 2; GG
Andererseits gilt auch und ebenso:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ (Art. 2, Absatz 1; GG

 

13. Unser Grundgesetz und die Gebietskörperschaften

Die Politiker haben es in mehr als 60 Jahren nicht fertig gebracht, die Zuständigkeiten und Kompetenzen über die beiden wichtigsten Fragestellungen in unseren föderalen System der drei Gebietskörperschaften festzulegen:
    o Es geht um die Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Ländern und um die Regelsetzung der Gemeinden.
    o Es geht um die Staatsfinanzen und die Steuergesetze zwischen dem Bund und den Ländern und um die Hebesätze der Gemeinden.

 

14. Unser Grundgesetz und die Zielsetzungen und Bedingungen

Die Politiker verkünden nach wie vor die besten und höchsten Ziele, denen jeder Bürger zustimmen kann.
Die Politiker nennen fast nie die Bedingungen, unter denen diese Ziele erreicht werden können.
Dabei gilt Folgendes:
Wenn man die Bedingungen für ein Ziel schafft und für deren Einhaltung sorgt, stellt sich das Ziel fast von alleine ein.
Es gibt höchstens noch Probleme bei der der Optimierung der Bedingung. 
 

 

B Die Folgen und Konsequenzen

1. Beseitigung der Schwächen und Mängel

1. Es gilt, die offensichtlichen Mängel unseres Grundgesetzes zu minimieren.
    Dazu muss das Grundgesetz selbst verändert (sprich verbessert) werden.
2. Es erscheint außerdem sinnvoll, nicht nur die Schwächen und Mängel unseres Grundgesetzes zu beseitigen, sondern auch Vorkehrungen und Absiche-
    rungsmechanismen einzubauen, damit sich nicht wieder dieselben oder neue Schwächen und Mängel einschleichen können.

 

2. Die Annäherung an die Idealform der Demokratie

1. Daraus ergibt sich nahezu zwangsläufig, unser Grundgesetz an die Idealform der Demokratie anzunähern.

 

3. Schaffung eines Anforderungskatalogs für unser Grundgesetz

1. Dafür erscheint es unverzichtbar, dass zuerst einmal ein Anforderungskatalog für unser Grundgesetz erst erstellt, dann beraten und schließlich beschlossen
    werden muss.
2. Er kann durchaus auch die vorhandenen Stärken weiter ausbauen oder neue Ideen enthalten.
3. Dann muss unser Grundgesetz entsprechend umgestaltet werden.
    Oder es muss vielleicht besser gleich ein neuer Entwurf einer neuen Verfassung erstellt werden.
4. Dieser Entwurf einer neuen Verfassung muss dann vom Volke in einem Volksentscheid legalisiert werden.

 

4. Die Absicherung der Idealform

1. Es ergibt sich nahezu zwangsläufig die Notwendigkeit, diese Idealform der Demokratie in unserem Grundgesetz (in der neuen Verfassung) abzusichern.
2. Dafür erscheint es unverzichtbar, dass unser Grundgesetz (unsere neue Verfassung)
    o nicht mit einem Gesetz geändert werden darf, wenn unser Grundgesetz (unsere neue Verfassung) gleichzeitig weiterhin die Vorgabe für alle
        Gesetze sein soll.
3. Dafür erscheint es außerdem unverzichtbar, dass unser Grundgesetz (unsere neue Verfassung)
    o einen Hüter oder Wächter bekommt, der über unser Grundgesetz (unsere neue Verfassung) wacht.
    Es muss jemand geben, der über unser verbessertes Grundgesetz (unsere neue Verfassung) wacht.
4. Dieser Verfassungsrat muss vom Volke für diese Aufgabe legitimiert werden.
5. Für die Absicherung unseres verbesserten Grundgesetzes (unserer neuen Verfassung) erscheint es unverzichtbar, dass es (sie) nicht von denen geändert
    oder ergänzt werden darf,
    o die sich selbst von der Änderung oder Ergänzung Vorteile verschaffen können oder
    o die mit ihnen befreundete Institutionen, Organisationen, Stiftungen, Gremien oder Initiativen Vorteile verschaffen können
6. Für die Absicherung unseres verbesserten Grundgesetzes (unserer neuen Verfassung) erscheint es unverzichtbar, dass unser Grundgesetz mit Strafe
    bewehrt sein muss.

 

C Die schwerwiegendsten Fehler in unserem Grundgesetz
(thesenartig)

Gliederung

1. Der Bruch der „Verfassung“
2. Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
3. Die Änderung des Grundgesetzes
4. Verfassungswidrige Gesetze
5. Die Rangigkeiten der Regelarten
6. Unser Grundgesetz und der Föderalismus
7. Unser Grundgesetz und die Vielzahl der Gesetze
8. Unser Grundgesetz und die Gesetzgebung
9. Unser Grundgesetz und die Staatsverschuldung
10. Unser Grundgesetz und die Staatsfinanzen
11. Unser Grundgesetz und die Wahlrechte
12. Gesetze ohne Anforderungen

 

Einleitung

Zuerst erfolgt die kurze Beschreibung des beklagenswerten Sachverhalts.
Dann wird die Ursache für den beklagenswerten Sachverhalt genannt.
Alles ist nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben.
Alles soll fehlerfrei sein.
Nichts soll aufgebauscht oder einseitig dargestellt werden.
Es geht nicht um Polemik und auch nicht Schuldzuweisungen.
Es geht um die sachliche Beschreibung der Fehler.
Damit soll sich die Chance für die Beseitigung der Fehler ergeben.
Das soll eine wichtige – vielleicht die wichtigste Grundlage – für grundlegende Verbesserungen sein.
Es ist meine feste Überzeugung:
Wenn alle diese Fehler beseitigt sind, werden zwei wichtige Ziele erreicht:
o Der Wohlstand und der Zusammenhalt der Gesellschaft werden zunehmen.
o Die Kriminalität und die Politikverdrossenheit werden abnehmen.

 

Ausführungen

1. Der Bruch der „Verfassung“
      Man kann unser Grundgesetz eindeutig und jederzeit brechen, ohne dass es für den, der es bricht, irgend welche negative Konsequenzen hätte.
       Die Ursache: Unser Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewehrt.

2. Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
      Man kann die Trennung der drei staatlichen Gewalten brechen, ohne dass dies für diejenigen, die die Trennung nicht einhalten und
      zwei der drei staatlichen Gewalten gleichzeitig wahrnehmen, irgend welche negative Konsequenzen hätte.
       Die Ursache:
       Es gibt nur eine allgemeine Aussage über die drei staatlichen Gewalten, aber keine Vorschrift, die die Trennung der drei staatlichen Gewalten personell oder institutionell
       zwingend vorschreibt.

3. Die Änderung des Grundgesetzes
      Man kann unser Grundgesetz jederzeit ändern, ohne, dass man irgendwelche inhaltlichen substanziellen Anforderungen erfüllen muss.
       Die Ursache:
       Es gibt keinen Anforderungskatalog für unser Grundgesetz, den man bei einer Änderung unseres Grundgesetzes beachten oder erfüllen muss.
       Deshalb braucht man auch keinen Hüter unseres Grundgesetzes.
       Anmerkung:
       Oft wird behauptet, dass das  Bundesverfassungsgericht der Hüter unseres Grundgesetzes sei. Das ist falsch! Das Bundesverfassungsgericht wacht nur darüber, ob ein
       beschlossenes Gesetz der aktuellen Fassung unseres Grundgesetzes entspricht.

4. Verfassungswidrige Gesetze
      Die Politik hat es in der Hand, Gesetze, die eigentlich verfassungswidrig sind, dennoch Gesetzeskraft zu verschaffen und das Bundesverfassungsgericht
      muss machtlos zusehen. Man muss bloß vorher das Grundgesetz vorher entsprechend ändern.
       Die Ursache:
       Es gibt keinen Anforderungskatalog für unser Grundgesetz, den man bei einer Änderung unseres Grundgesetzes beachten oder erfüllen muss.

5. Die Rangigkeiten der Regelarten
      Mit einem Erlass eines Bundesministers kann ein ordentlich beschlossenes Gesetz, das bereits angewendet worden ist und das bereits als Grundlage für
      richterliche Entscheidungen diente, außer Vollzug gesetzt werden. So ergeht es etwa 6 Steuergesetzen jedes Jahr. Der Erlass heißt Nichtanwendungserlass.
       Die Ursache:
       In unserem Grundgesetz fehlen Festlegung der Rangigkeiten und der Kompetenzen über die Regelarten.

6. Unser Grundgesetz und der Föderalismus
      Es gibt dauernd Streit über die Aufgaben und Funktionen der drei Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden), sowohl über die Gesetz-
      gebung bzw. die Regelsetzung als auch über die Finanzierung der Aufgaben und Funktionen.
      Man setzte schon mehrere Föderalismuskommissionen ein, aber man hat es in mehr als 60 Jahren Bundesrepublik Deutschland nicht geschafft, die
      Kompetenzen über die Regelsetzung und über die Staatsfinanzen sachgerecht aufzuteilen.
     
Die Ursachen:
       1. In unserem Grundgesetz fehlen Festlegungen über die Kompetenzen der drei Gebietskörperschaften.
       2. Die Politik hat keine Kraft dieses grundlegende Sachproblem zu lösen, sondern sie verstrickt sich dabei in Machtfragen.

7. Unser Grundgesetz und die Vielzahl der Gesetze
      Bei uns in Deutschland sollen etwa 90 % aller Gesetze gelten, die es überhaupt gibt. Die anderen rund 180 Staaten müssen sich die restlichen 10 %
      teilen. Etwa 56 % der Literatur über das Steuerrecht ist in deutscher Sprache verfasst. Wir sind also sehr stark überreguliert.
     
Die Ursachen:
       1. Es gibt in unserem Grundgesetz die so genannte konkurrierende Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Ländern. Sie führt zu einem Wettlauf über die
            Gesetzgebung. Die Artikel über die so genannte konkurrierende Gesetzgebung sind die am häufigsten geänderten oder ergänzten Artikel unseres Grundgesetzes.
       2. Die Politik möchte möglichst vieles gestalten, dazu braucht sie Gesetze.
       3. Die vielen Gesetze sind Ausdruck des Machtanspruches der Politik und des Strebens nach Herrschaft über Staat und Gesellschaft.
       4. Die vielen Steuergesetze sind ebenfalls ein Ausdruck des Machtanspruches der Politik und ihres Strebens nach Herrschaft über Staat und Gesellschaft.
       5. Über das liebe Geld lässt sich sogar dieser Anspruch und dieses Streben gleich doppelt verwirklichen:
            o Einmal beim Wegnehmen von Geld oder über das Verschaffen der Verfügungsgewalt über das Geld.
            o Und ein zweites mal beim Gewähren von staatlichen finanziellen Zuwendungen, wie immer auch sie genannt werden.

8. Unser Grundgesetz und die Gesetzgebung
      Unser Grundgesetz lässt es zu, dass die Regierung als höchstes Organ der Exekutive die meisten Gesetzesvorlagen (etwa 95 %) in den Gang der
      Gesetzgebung einbringt.
      Die vom Volke gewählten Abgeordneten, die die Interessen des Volkes vertreten und diese zu einem gerechten Ausgleich bringen sollen,
      werden teilweise ihrer Funktion beraubt.
      Mit dem Einbringen der Gesetzesvorlagen durch die Exekutive erübrigt sich weitestgehend auch die Kontrolle des Parlaments über die Exekutive.
     
Die Ursachen:
       Unsere Grundgesetz ist bei der Gesetzgebung nicht hinreichend konsequent.
       In unserem Grundgesetz fehlen sinnvolle Festlegungen über die Kompetenzen bei der Gesetzgebung, beziehungsweise einige Festlegungen müssten geändert werden.

       Damit wird ein wichtiger Regelmechanismus der Demokratie außer Kraft gesetzt bzw. ist nicht wirksam.

9. Unsere Grundgesetz und die Staatsverschuldung
      In unserem Grundgesetz gab es lange Zeit keine Festlegungen über den Umgang mit den Staatsfinanzen.
      Dann schuf man Regelungen, die aber offensichtlich wirkungslos geblieben sind, denn wir haben eine offizielle Staatsverschuldung von über 2 000 Mrd.
      Euro. Dazu kommen finanzielle Verbindlichkeiten von über 5 000 Mrd. Euro für Ansprüche an Renten und Pensionen.
      Auch internationale Vereinbarungen blieben erfolglos wie die Maastricht-Kriterien, das Versailler Abkommen, der Stabilisierungspakt und die
      Rettungsschirme.
     
Die Ursachen:
       In unserem Grundgesetz fehlen Festlegungen über die Kompetenzen bei den Staatsfinanzen der drei Gebietskörperschaften.
       Es geht sowohl um die Einnahmen (also über die Steuer) als auch über die Ausgaben und die Kreditaufnahmen.
       Die Politik hat keine Kraft dieses grundlegende Sachproblem zu lösen, sondern sie verstrickt sich dabei in Machtfragen.
       1. Erst einmal kommen fast alle Einnahmen in einen Topf, dann wird verteilt.
            Doch worum geht es? Um die nächsten Wahlen? Schafft dies Verantwortlichkeit? 
       2. Dann gibt es den Länderfinanzausgleich (LFA).
            Der Länderfinanzausgleich führt zum sorglosen Umgang mit Steuergeld sowohl auf Seiten der Geberländer als auch der der Nehmerländer.
       3. Außerdem gibt es Ergänzungszuweisungen des Bundes.
       4. Außerdem gibt es Schatten – und Nebenhaushalte.

10. Unser Grundgesetz und die Staatsfinanzen
        Die Hoheit über alle Einnahmen und Ausgaben hat nicht mehr allein das Parlament, sondern ist allmählich und immer mehr in die Hände des
        höchsten Organs der Exekutive übergegangen.
        Die Bundesregierung legt den Haushaltsplan vor und nicht der Bundeshaushaltsausschuss oder der Bundeshausfinanzausschuss des Deutschen
        Bundestages.        
       
Die Ursachen:
          Das Parlament entscheidet in eigener Machtvollkommenheit nur über die Erhöhung von Steuern und über Ausgabensenkungen.
          Das Grundgesetz ist ordnungsgemäß (mit Zustimmung von mehr als Zweidritteln der Stimmen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates) entsprechend
          geändert worden.
          Alle Entscheidungen über Steuersenkungen und über Ausgabenerhöhungen bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung - also des höchsten Organs der
          Exekutive.
          Das Parlament hat nur noch über die für die Bürger unangenehmen Dinge zu entscheiden. Entscheidungen über die für die Bürger angenehmen Dinge bedürfen
          der Zustimmung der Bundesregierung.
          Damit wird ein wichtiger Regelmechanismus der Demokratie außer Kraft gesetzt bzw. ist nicht wirksam.

11. Unsere Grundgesetz und die Wahlrechte
        Das Bundeswahlgesetz und die anderen rund 30 Wahlgesetze geben kaum noch dem Volke eine Stimme, sondern verteilen die politische Macht unter
        den erfolgreichen Parteien.
          Die Ursache:
          In unserem Grundgesetz fehlen Festlegung über die beiden Wahlrechtsprinzipien (Verhältniswahlrechtsprinzip und Mehrheitswahlrechtsprinzip). Sie werden nicht
          einmal genannt.

12. Anforderungen an jedes Gesetz
        Es gibt keine einzige substanzielle oder formale Anforderung, die jedes Gesetz erfüllen muss, außer dieser: Jedes Gesetz muss dem Grundgesetz voll
        und ganz entsprechen.
          Die Ursache:
          Das Grundgesetz wurde von Politkern erarbeitet. Politiker werden sich ihren Gestaltungsfreiraum nicht von vorn herein selbst einschränken. Denn Politiker
          wissen, dass jede Regel und jede Festlegung diesen Gestaltungsfreiraum mehr oder weniger stark einschränkt.