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Beamte und Leistung
oder
Politik und Verwaltung
oder
Die Macht über den Verwaltungsapparat

1. Das Primat der Politik: Die Verwaltung muss der Politik dienen!
       Die Politik muss bestimmen, was die Verwaltung tut – und nicht umgekehrt.

2. Kriterien der Verwaltung (Sie ist an allgemeine Kriterien gebunden)
       Die Verwaltung ist an fünf allgemeine Kriterien gebunden, die sie stets einhalten muss.

 
      Diese fünf sinnvollen Kriterien der öffentlichen Verwaltung sind:
       Transparenz, Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Neutralität.
       Diese fünf Kriterien lassen sich auch leicht in Prinzipien ausdrücken, weil diese bereits in den Begriffen enthalten sind.
 
        Diese fünf sinnvollen Kriterien oder Prinzipien der öffentlichen Verwaltung sind also:
         Transparenz, Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Neutralität.
         (Früher waren es außerdem noch Effizienz, Kompetenz und Unbestechlichkeit!)
 
        (Quelle: „Verwaltung 200“ [Kommentar von Wolfram Engels] in „Wirtschaftwoche“ Nr. 5 vom 26.01.1995

3. Ausdehnung der Kriterien auf andere Bereiche
       Wer zulässt oder gar verlangt,
       dass die allgemeinen Kriterien der öffentlichen Verwaltung auf andere Bereiche ausdehnt werden,
       handelt nicht nur grob fahrlässig,
       sondern fügt auch dem Staat und der Gesellschaft fast irreparablen Schaden zu.

4. Die Ausdehnung der öffentlichen Verwaltung auf andere Bereiche
         1. Der schwer zu korrigierende Fehler kann darin bestehen, dass man die fünf sinnvollen Prinzipien der öffentlichen Verwaltung auf Bereiche
                     ausdehnt, für die sie nicht geschaffen , für die sie nicht passen, für die sie nicht gedacht und auch nicht anwendbar sind.
         2. Eine neue Behörde z.B. ein neues Bundesaufsichtsamt muss nach den selben fünf Prinzipien arbeiten.
         3. Diese fünf Prinzipien eignen sich nicht für Krankenhäuser, Bibliotheken, die Post, die Bahn, Friedhofsgärtnereien, Schulen und Universitäten,
                     kommunale Unternehmen (wie Kiesgruben, Entwässerungswerke, Energieversorgungsunternehmen, Nahverkehrunternehmen, forst-
                     wirtschaftliche Betriebe usw.)
         4. Hier gelten
                     o Kosten- und Leistungsprinzipien,
                     o ein interner Wettbewerb mit Belohnungs- und Sanktionsmöglichkeiten und nicht zu vergessen
                     o ein Wettbewerb mit Anbietern vergleichbarer Leistungen aus der so genannten freien Wirtschaft.

5. Aushöhlung der fünf Kriterien
       Wer diese fünf sinnvollen Kriterien der öffentlichen Verwaltung aushöhlt, verlässt oder gar ganz aufgibt,
       handelt ebenfalls nicht nur grob fahrlässig, sondern fügt ebenfalls Staat und Gesellschaft fast irreparablen Schaden zu.

      
1. Der schwer zu korrigierende Fehler kann einmal darin bestehen, dass man die fünf sinnvollen Kriterien der öffentlichen Verwaltung (für ihren
                     eigentlichen Apparat, die Steuerungsebene der Gesellschaft,) durch viel zu viele Gesetze oder durch die sehr häufige Änderung von Gesetzen
                     untergräbt.

      
2. Wenn man der Verwaltung fortlaufend neue Vorgaben macht, verstößt man gegen die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der Verlässlichkeit.
                     (Das gilt für den Bürger ebenso wie für die Beamten.)
         3. Auch wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung fortlaufend ändert, verstößt man gegen die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der
                     Verlässlichkeit.
         4. Wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung fortlaufend ändert, verstößt man gegen das Prinzip der Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit und
                     der Vorhersehbarkeit, weil heute anders entschieden wird als gestern. (Das gilt besonders für den Bürger!)
         5. Wenn man die Besetzung höherer Posten von irrelevanten Kriterien wie Höhe der Spenden, Vereinszugehörigkeit oder Parteibuch abhängig
                     macht, verstößt gegen das Prinzip der Neutralität.

6. Leistungskriterien in der öffentlichen Verwaltung
         1. In der Wirtschaft gelten leistungsbezogene Kriterien.

       2. In der öffentlichen Verwaltung gelten die fünf o.g. Kriterien.

       3. Der Versuch, die Leistungsprinzipien der freien Wirtschaft auf die öffentliche Verwaltung zu übertragen, ist ein ungeeigneter Versuch, Prinzipien,
                     die überhaupt nicht für die Verwaltung geeignet sind, auf diese zu übertragen.
         4. Leistung kann man in der öffentlichen Verwaltung nicht messen.
         5. Versucht man es trotzdem, wird man nicht nur scheitern, sondern ein System von Liebesdienerei und Speichelleckerei installieren.
                     (Quelle: „Verwaltung 200“ [Kommentar von Wolfram Engels] in „Wirtschaftwoche“ Nr. 5 vom 26.01.1995


7. Aufgaben des Staates, die Beamten und das Leistungsprinzip
 
        
Einige Zahlen über die Größenordnungen:
                
Es gibt etwa 4,9 Mio. öffentlich Bedienstete (ohne Bundeswehr, Bundesbahn und Bundespost)
                     (Quelle: „Weniger Beschäftigte bei Bund und Ländern“, Der Tagesspiegel vom 23.01.2001)

                     Hier die genauen Zahlen: vom Stichtag 30.06.2000:
                     Der Personalbestand betrug                                    4 911 217 Personen.
                     Davon waren                                                            3 701 127 voll- und
                                                                                                       1 210 090 teilzeitbeschäftigt.

                     Davon entfielen auf den Bund                                    502 020
                                 auf die Länder                                              2 274 848
                                 und auf die Gemeinden                                1 503 946
                                 auf die kommunalen Zweckverbände               69 773
                                 auf das Bundes-Eisenbahnvermögen               73 619.

                     Davon entfielen insgesamt                                      1 868 510 auf Beamte, Richter und Soldaten (186 560)
                                                                                                       2 355 803 auf Angestellte und
                                                                                                          686 904 auf Arbeiter.

                     Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Kommission, die Wolfgang Clement seinerzeit als Ministerpräsident von Nordrhein-
                     Westfalen eingesetzt hatte, befassen sich viele Zeitungen mit de Beamtenstatus!
                    
(Quelle: „Beamte ein Auslaufmodell“ „Tagesspiegel vom 19.01.2003)

                     Die größte Gruppe mit etwa 785 000 sind die Lehrer (nicht alle sind beamtet).
                     Professoren sind ebenfalls Beamte (Ihre Anzahl ist mir unbekannt!)
                     Ordnungsdienste:                                                     280 000 Polizisten
                                                                                                         37 000 Grenzschützer
                                                                                                         30 000 Strafvollzugsbeamte

                     Steuer- und Finanzverwaltung sind 260 000 Beamte.
                     Bei den Arbeitsämtern sind etwa 87 000 Beschäftigte (Beamte ?)
                     In den Ministerien und Bundesbehörden sind etwa 25 000 Beamte beschäftigt.
                     (Quelle: „Hoheitlich“, Der Tagesspiegel vom 19.01.2003)

       Das eigentliche Problem:
                     Man kann dies auch unter dem Gesichtspunkt der Arten der Aufgaben des Staates betrachten.
                     Beamte sind eigentlich für die Hoheitlichen Aufgaben des Staates zuständig und nicht für andere Aufgaben, die vielleicht gerade aktuell
                     notwendig sind.
                     Wenn man also den Öffentlichen Dienst (Beamte, Angestellte und Arbeiter) andere Aufgaben als Hoheitliche Aufgaben verrichten lässt,
                     kommen auch die Beamten fast zwangsläufig in die Debatte um Qualität und Leistung!

        
Die Argumentation ist also:
                     Erst lässt man Beamte auch andere als Hoheitliche Aufgaben verrichten.
                     Dann stellt man fest, dass (auch) andere Kriterien und Rechtsprinzipien greifen und angewandt werden müssten.
                     Schon ist man dabei, darüber zu diskutieren oder gar zu fordern, dass alle Beamten auch diejenigen, die Hoheitliche Aufgaben wahrnehmen,
                     nach systemfremden Kriterien bewerten und bezahlen zu wollen!

       Die richtige Alternative:
                     Beamte braucht man nur für Hoheitliche Aufgaben!
                     Andere Aufgaben des Staates können von Angestellten oder Arbeitern des Öffentlichen Dienstes wahrgenommen werden.

       Hinweis:
                     Eigentlich sollte der Staat keine anderen Aufgaben als Hoheitliche Aufgaben wahrnehmen!
                     Das hätte weitreichende Folgen z.B. für den Regelungsbedarf des Staates, für den Finanzbedarf (Steuern, öffentliche Verschuldung usw.)
                     und für die Freiheit der Bürger!
                     Aber das ist ein anderes allerdings sehr wichtiges Thema!