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Arbeitslose: Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote
      2. Fassung am 14. Februar 2007

(Das ehemals 13. Kapitel aus der Serie: „Falsche Begriffe und Zahlen“)

Gliederung

1. Die Arbeitslosenzahl
2. Die Arbeitslosenquote
3. Erwerbstätige
3.1 Definition (1) laut Brockhaus
3.2 Definition (2) laut Dudenverlag
3.3 Meine Interpretationen
4. Erwerbsquote
5. Die tatsächlichen Festlegungen (für die Definition) der Arbeitslosen
6. Die tatsächlichen Zahlen über die Arbeitslosen (in Millionen)
7. Die Definitionen der Arbeitslosigkeit
7.1 Die offizielle Definition der Arbeitslosigkeit
7.2 Die saubere Definition der Arbeitslosigkeit
8. Die Arbeitslosenquote
9. Ergebnisse
10. Quellenangaben

 

Ausführungen

Wenn man sich mit der Arbeitslosigkeit befasst, kommt man fast automatisch auf die Frage nach den Gründen für die meist viel zu hohe Arbeitslosigkeit.
Die menschliche Seite wird bei solchen Betrachtungen völlig ausgeblendet.
Als Gründe werden hohe Löhne, geringere Produktionszuwächse, hohe Lohnsteigerungen, die über dem Produktivitätszuwachs liegen, und besonders
die hohen Lohnnebenkosten genannt!
Hier soll es aber nicht um die Ursache der hohen Arbeitslosigkeit gehen. Wir wollen uns hier mit den beiden Begriffen „Arbeitslosenzahl“ und
„Arbeitslosenquote befassen.

 

1. Die Arbeitslosenzahl

Die Anzahl der Arbeitslosen ist - so könnte man glauben - eigentlich eine zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig festlegbare und eindeutig bestimmbare Zahl!
Dem ist leider nicht so!
Zum einen erscheint die Arbeitslosenzahl eine absolute, leicht festzustellende und deshalb leicht zu ermittelbare Zahl!
Hier können doch eigentlich die Probleme nur bei der Definition auftreten und durch die unterschiedlichen Definition Schwierigkeiten auftreten.
Die alles entscheidende Frage lautet also:

Wer zählt zu den Arbeitslosen?
         Sind alle die arbeitslos, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, aber zur Zeit eben nicht – aus welchen Gründen auch immer – erwerbstätig sind?
         Ist der arbeitslos, der eine Arbeit sucht?
         Ist der arbeitslos, der zwar keinen Arbeitsplatz hat, sich aber nicht selbst um eine Stelle bemüht?
         Ist der arbeitslos, der gern arbeiten möchte?
         Ist der arbeitslos, der beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet ist?
         Ist der arbeitslos, der bereits im sogenannten Vorruhestand ist?
         Ist der arbeitslos, der eine Arbeit sucht, sich aber gerade krank gemeldet hat?
         Ist der arbeitslos, der nur einen Teilzeitjob sucht?
         Wie viele Stunden muss jemand arbeiten, damit er dennoch als arbeitslos gelten kann?
         Ist der arbeitslos, der zwar arbeiten möchte, aber gerade an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt?
         Wie viele Wochenstunden muss die Qualifizierungsmaßnahme betragen?
         Ist auch der arbeitslos, der sich selber weiterbildet ohne an einer an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilzunehmen?
         Ist der arbeitslos, der an einer ABM maßnahem teilnimmt?
         Ist der arbeitslos, der ein Studium aufnimmt?
         Muss es ein Vollzeitstudium sein?
         Ist nur der arbeitslos, der Arbeitslosengeld (eine Versicherungsleistung) bezieht?
         Zählt auch der zu den Arbeitslosen, der Arbeitslosehilfe (ursprünglich aus einem Versicherungsanspruch entstanden) erhält?

         Sind alle diejenigen in Zukunft als Arbeitslose zu zählen, die (nach der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) ein so
         genanntes Arbeitslosengeld II beziehen?
         Zählt auch noch der zu den Arbeitslosen, dem man, weil er die Arbeitsaufnahme verweigert hat, das Arbeitslosengeld gekürzt oder ganz gestrichen hat?
         Oder ist einfach nur der ein Arbeitsloser, der sich beim Arbeitsamt  („Arbeitsagentur“) gemeldet hat und zur Vermittlung zur Verfügung steht?
         [Hinweis: Sortierte Fragenstellungen: Siehe Anhang 2]

Sie sehen eine Fülle von Fragen!
Alle Fragen müssen in jedem Einzelfall richtig, das heißt sachgerecht und nach den geltenden Regeln, beantwortet werden!
Sicherlich habe ich noch einige wichtige Fragen vergessen!

Nun will man die Arbeitslosenstatistik erweitern. Das ist nicht ganz einfach.
Die Arbeitslosenstatistik wird auch vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden erstellt.
Die monatlichen Zahlen, die die Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – liefert, sollen um ebenfalls monatliche Erhebungen nach international üblichen Standards erweitert werden. Es handelt sich dabei um die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das wird dazu führen, dass diese Zahlen niedriger sein werden als bisher veröffentlichten Zahlen.
Die Differenz soll etwa 500 000 betragen!
Der wichtigste Unterschied ist wohl der, dass nach ILO-Standard jemand dann nicht mehr als arbeitslos gezählt wird, wenn er eine Stunde in der Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht!
Für die Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – ist aber jemand nicht arbeitslos, wenn jemand mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet.  
Quelle: „Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“, Handelsblatt vom 16./17.01.2004

 

2. Die Arbeitslosenquote

Bei der Arbeitslosenquote kommt noch eine weitere Schwierigkeit hinzu!
Zunächst muss man feststellen, dass die „Arbeitslosenquote“ die Schwierigkeiten und Probleme, die bei der Definition der „Arbeitslosenzahl“ bestehen, auch auf die „Arbeitslosenquote“ übertragen werden.

Kurz:

     (1) Stimmt die Zahl der Arbeitslosen nicht, so kann die Arbeitslosenquote auch nicht stimmen.

     (2) In dem gleichen Maße wie die Zahle der Arbeitslosen z.B. manipuliert worden ist, muss die Arbeitslosenquote ebenfalls falsch sein!“

Es handelt sich eben bei der „Arbeitslosenquote“ um eine abhängige Größe:

           Die „Arbeitslosenquote“ ist von der – wie auch immer – ermittelten „Arbeitslosenzahl“ abhängig!

Die Arbeitslosenquote kann man aber zusätzlich noch verändern:
       Man kann die Bezugszahl der Arbeitslosenquote ändern!
       Man kann also die Zahl, auf die sich die „Arbeitslosenquote“ beziehen soll, verändern oder manipulieren.

Man kann die „Arbeitslosenquote“ beziehen auf verschiedene Größen:
              1. Man kann sie beziehen auf alle Erwerbstätigen.
              2. Man kann sie bezeihen auf die Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze!
              3. Man kann sie beziehen auf die sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen!

Man kommt, wenn man sich mit Arbeitslosigkeit beschäftigt, nicht an den beiden Zwillingsbegriffen Erwerbstätige (ebenfalls eine Zahl wie die Arbeitslosenzahl) und Erwerbsquote (ebenfalls eine Prozentzahl wie die Arbeitslosenquote) vorbei!


 

3. Erwerbstätige

3.1 Definition (1) laut Brockhaus:
         „Erwerbstätige sind Personen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (auch Soldaten, mithelfende Familienangehörende),
         selbständig ein Gewerbe betreiben oder einen freien Beruf ausüben.“
         (Quelle: „Erwerbstätige“, (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001

3.2 Definition (2) laut Dudenverlag
         „Erwerbspersonen“ ist ein Begriff der amtlichen Statistik.
         Er umfasst in der Bundesrepublik alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb
         gerichtete Tätigkeit auszuüben pflegen.
         Die Gruppe der E. setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen (einen Beruf zu Erwerbszwecken Ausübende, sowie mithelfende Familienangehörige) und
         den Erwerbslosen (zeitweilig Arbeitslose und Schulabgänger, die noch keine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben).“
         (Quelle: „Erwerbspersonen“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)

3.3 Meine Interpretationen
        1. Man kann unschwer erkennen, das selbst allgemeine Nachschlagewerke, renommierte Verlage sehr unterschiedliche Definitionen abgeben.
        2. Aus der 2. Definitionen wird deutlich, dass Erwerbspersonen nicht unbedingt diejenigen Personen sind, die tatsächlich arbeiten,
             sondern alle diejenigen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
       3. Wenn alle arbeitslos sind, hat man nach dieser Definition 38 Millionen Erwerbstätige!

 

4. Erwerbsquote

Wie viel einfacher ist gegenüber der hier zu behandelnden „Arbeitslosenquote“ der Begriff „Erwerbsquote“.

         Die „Erwerbsquote“ ist der volkswirtschaftliche Beschäftigungsgrad in der Bevölkerungsstatistik.
         Es ist der Anteil der Erwerbsfähigen (=alle Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren) an der Gesamtbevölkerung.“
         (Quelle: „Erwerbsquote“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)

 

5. Die tatsächlichen offiziellen Festlegungen der Arbeitslosen

1. Vorruhestand
     Wer sich mit 58 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschiedet hat, hat entschieden, dass er nicht mehr als Erwerbstätiger gezählt werden will.
     Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob man ihm seine Entscheidung durch einen relativ hohe Abfindung versüßt hat oder nicht.
         Wer z.B. mit 58 im Vorruhestand ist, zählt nicht als Arbeitsloser!
         Bei der Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – führten sogenannte „verschärfte Prüfungen“ die Abmeldungen
         aus der Arbeitslosenstatistik“ in die offizielle Rubrik „sonstige Nichterwerbstätigkeit“.
         (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
         Einschließlich der Krankmeldungen und Vorruhestand verschwanden im Jahre 2002 etwa 3,04 Millionen aus der Arbeitslosenstatistik.
         Im Jahre 2003 waren es noch 732 300 mehr, so dass 3,77 Millionen aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen wurden.
         (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

2. Unzureichende Bemühungen um einen Arbeitsplatz
     Wer sich – aus welchen Gründen auch immer - nicht ausreichend um eine neue Stelle bemüht, zählt nicht mehr als Arbeitsloser!
     (Quelle: „Größter Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
     Allein im Monat Dezember 2003 verloren dadurch 296 300 Erwerbslose trotz fehlender Jobs auf ihren Status als Arbeitslose.
     Das heißt: Sie fielen aus der Statistik heraus.
     Im Gesamtjahr summierte sich die Zahl nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit – heute Bundesagentur für Arbeit – auf sage und
     schreibe 3,772 Millionen.
     Das waren 732 300 mehr als 2002!
     (Diese Zahl umfasst auch die Vorruhestandsregelung.)
     (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

3. Krankheit:
     Wer sich als Arbeitsloser krank meldet, zählt nicht als Arbeitsloser.
     Er steht für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!
     Bei der Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – führten sogenannte „verschärfte Prüfungen die Abmeldungen aus
     der Arbeitslosenstatistik in die offizielle Rubrik „sonstige Nichterwerbstätigkeit“.
     (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

4. ABM-Maßnahmen und SAM
     Wer als Arbeitsloser an einer ABM-Maßnahme oder einer SAM-Maßnahme teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.
                    
ABM bedeutet „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“
        
            SAM bedeutet „Strukturanpassungsmaßnahmen,
    
Es gibt ca. 170 000 ABM-Stellen die meisten (118 000) in Osten. (Juni 2001)
     Mit ABM-Mitteln werden vor allem Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und in gemeinnützigen Einrichtungen finanziert.
     Es gibt auch (SAM). Das sollen Job-Zulagen sein.
     Dieses System der Job-Zulagen soll nach Wunsch des DGB bundesweit ausgedehnt werden.
     Für ABM und SAM
würden 40 Mrd. DM jährlich ausgegeben.
     Für „Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen“ (SAM OfW) erhalten Unternehmen, die Arbeitslose einstellen,
     maximal ein Jahr lang Zuschüsse bis zu 1 355 DM monatlich.
     Später hat man das allerdings geändert: Diese Zuschüsse gibt nur noch für Jüngere als 25 Jahre alte und ältere über 50 Jahre und für
     Langzeitarbeitslose.
     Immerhin wurden dafür - für maximal 160 000 Jobs - rund 10 Mrd. DM ausgegeben.
     (Quelle: „Arbeitsmarktökonomen attackieren Bundesanstalt für Arbeit“, Handelsblatt vom 23.01.2001)

5. Qualifizierungsmaßnahmen
     Wer als Arbeitsloser an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.

6. Ich-AG
     Wer sich als Arbeitsloser selbständig macht und eine Ich-AG gründet, die vom Staat stark bezuschusst wird, zählt nicht als Arbeitsloser.
     Im Jahre 2002 waren es 152 000 Arbeitslose, die sich mit Überbrückungsgeld und Zuschüssen zu Selbständigen umfunktionieren ließen.
     Im Jahre 2003 waren es 282 000 Arbeitslose, die diesen Weg beschritten haben.
     (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

7. Minijobber
     Wer als Arbeitsloser einen Minijob job hat, zählt nicht als Arbeitsloser. Minijobs sind Erwerbstätige, die mit 400 Euro entlohnt werden.
     Davon gibt es in Deutschland etwa 4,4 Millionen Erwerbstätige, die nur diesen Minijob und keine andere Erwerbstätigkeit haben!
     (Quelle: „Größter Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)

8. Ältere Arbeitslose
     Wer sich als älterer Arbeitsloser nicht mehr vermitteln lässt, zählt nicht als Arbeitsloser.
     Während ihre Zahl im Jahre 2002 noch 291 500 betrug, waren es im Jahre 2003 bereits 356 800, also 65 300 mehr.
     (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“,      Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

9. Kurzarbeiter   
     In Deutschland waren Im Jahresdurchschnitt 195 400 Erwerbstätige in Kurzarbeit beschäftigt.    
    (Quelle: „Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“, Tabelle: Arbeitsmarkt : Deutschland, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

10. PSA-Betreuung (Siehe Anhang 2)
       Wer als Arbeitsloser in einer PSA gemeldet ist, zählt nicht als Arbeitsloser.
         PSA bedeute Personalagentur
         (Quelle: „Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“, Handelsblatt vom 16./17.01.2004)
       Die Kosten für das gesamte Konzept betragen für das Jahr 2003 insgesamt 280 Mio. €
       Es gibt zur Zeit etwa 188 Vermittlungsstellen (PSA).
       Bei allen PSA zusammen sind zur Zeit etwa 6 000 Arbeitslose „angestellt“.
       Im Jahre 2004 sollen es 50 000 Arbeitslose sein!

 

6. Die tatsächlichen Zahlen über die Arbeitslosen (in Millionen)


0. Die offizielle Zahl der Arbeitslosen Ende 2003                                                          4,317
 
    (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

     Zu dieser offiziellen Zahl der Arbeitslosen müssen meines Erachtens hinzu gerechnet werden:
1. Vorruhestand (Siehe auch Positionen 3, 2 und 8                                                                3,772
 
    (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“,      Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

2. Unzureichende Bemühungen um einen Arbeitsplatz                      (3,772)
         (bereits in Position 1 enthalten)
         (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

3. Wegen Krankheit nicht vermittelbar
     (bereits in Position 1 enthalten)
     (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

4. ABM-Maßnahmen und SAM-Maßnahmen                                                                0,170
     Wer als Arbeitsloser an einer ABM-Maßnahme teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.
 
    (Quelle: „Arbeitsmarktökonomen attackieren Bundesanstalt für Arbeit“ Handelsblatt vom 23.01.2001)

5. Qualifizierungsmaßnahmen                                                                                      ???
     Wer als Arbeitsloser an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes
     teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.

6. Ich-AG                                                                                                                  0,282
     (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

7. Minijobber                                            4,4 (davon drei Viertel gerechnet)                3,3 
 
    (Quelle: „Größter Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)

8. Ältere nicht vermittelbare Arbeitslose                                 (0,356)
     (bereits in Position 1 enthalten ?)
         (Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

9. Kurzarbeiter                                0,195 (davon die Hälfte gerechnet)                        0,100
   
(Quelle: „Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“ Tabelle: Arbeitsmarkt : Deutschland,
                                                                    Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

10. PSA-Betreuung                                                                                                     0,05
         (Quelle: „Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“,
                     Handelsblatt vom 16./17.01.2004)
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
       Summe (über die wahrscheinlich eher richtige Zahl der Arbeitslosen)                     11,991

    Wenn man dieser Überlegung und den angegebenen Zahlen folgt, kommt man zu dem Ergebnis,
    dass die wahre Zahl der Arbeitslosen rund 12 Millionen Menschen beträgt!
   
Stand vom 23.01.2004 (und nach besten Wissen und Gewissen berechnet und dargestellt!)

    Danach ist natürlich meine Definition der Arbeitslosigkeit eine andere als die offizielle Definition, die zu den Zahlen
    der offiziellen Arbeitslosenstatistik führt.

 

7. Die Definitionen der Arbeitslosigkeit

7.1 Die offizielle Definition der Arbeitslosigkeit

     Arbeitslos ist nach der offiziellen Arbeitslosenstatistik jeder – oder nur jemand – der in offiziellen Arbeitslosenstatistik
     auftaucht, so könnte man formal und sarkastisch formulieren.
     Wenn man die Kriterien der offiziellen Statistik zusammenfasst, kann man etwa so formulieren:
     (Es gibt eine positive Aussage der Definition.)

              „Arbeitslos ist, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.“

    
Dahinter verbergen sich mehre negative Aussagen, die als Ausschluss von der Arbeitslosenstatistik gelten:
       (1) Jeder, der krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
       (2) Jeder, der im Vorruhestand ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
       (3) Jeder, der (bereits) einen Minijob hat, steht dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
       (4) Jeder, der an einer Qualifizierungsmaßnahme (z.B. des Arbeitsamtes) teilnimmt, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und
             zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
       (5) Jeder, der zur Zeit in Kurzarbeit ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
       (6) Jeder Arbeitslose, der sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht, steht dem Arbeitsmarkt (eigentlich) nicht (mehr) zur
             Verfügung und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.

    
Zu 1:
       So kommt es zu der unterschiedlichen Betrachtung und Bewertung von Erwerbstätigen und Arbeitslosen:
             o Jeder Erwerbstätige, der krank geschrieben ist, zählt weiterhin als Erwerbstätiger, selbst wenn er also nicht arbeitet.
             o Jeder Arbeitslose, der krank geschrieben ist, zählt nicht mehr als Arbeitsloser, selbst wenn arbeiten will oder für ihn zur
                 Zeit kein Arbeitsplatz vorhanden ist.

       Zu 2:
       Jeder, der im Vorruhestand ist, der noch weiterarbeiten kann und auch möchte, steht dem Arbeitsmarkt eigentlich – zumindest
             potentiell – noch zur Verfügung und zählt trotzdem nicht als Arbeitsloser.

       Zu 3:
       Jeder, der einen 400 Euro Minijob hat und gern diesen Job in einen Vollzeit tauschen möchte, steht dem Arbeitsmarkt eigentlich zur Verfügung.
       Er gilt trotzdem nicht als Arbeitssuchender und damit auch nicht als Arbeitsloser.
       Er zählt auch nicht um seinen Anteil, um den er eine Arbeitszeit aufstocken möchte, als Arbeitssuchender und als Arbeitsloser.

       Zu 4:
       Wenn man Qualifizierungsmaßnahmen immer Abends und am Wochenende anbieten würde, stünden die Arbeitslosen auch während
       der Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
       Damit stünden diese Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und gehörten in die Arbeitslosenstatistik

       Zu 5:
       Jeder, der zur Zeit in Kurzarbeit ist, würde gern die Stundenzahl auf eine Vollbeschäftigung erhöhen.
       Er steht also dem Arbeitsmarkt um seine Stundenzahl, die er aufstocken möchte zur Verfügung und gehört um diese Anteil in die Arbeitslosenstatistik.

       Zu 6:
     So kommt es dazu, dass jemand noch ein –eventuell gekürztes – Arbeitslosengeld bezieht und trotzdem nicht mehr als Arbeitsloser zählt.

7.2 Die saubere Definition der Arbeitslosigkeit

       Demgegenüber wäre eine saubere Definition der Arbeitslosenstatistik vonnöten!
       Auch hier gilt :
 
                 
Noch niemals hat es jemand vermocht, auf der Grundlage von falschen Zahlen
              die richtigen und zukunftweisenden Entscheidungen zu treffen; es sei denn durch Zufall!


    
Die saubere Definition der Arbeitslosen würde sich nach meiner Ansicht aus den nachfolgend genannten Kriterien zusammen setzen:

       1. Das erste Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf einen individuellen – aber für alle gleichen - Zeitrahmen:

          Jeder in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren kann als arbeitslos gelten.

                 Mit dem 18. Lebensjahr endet die gesetzliche Schulpflicht.
                 Mit dem 65. Lebensjahr endet die Pflicht zur Erwerbstätigkeit.
                 (Das ist z. noch das gesetzliche Rentenalter).



       2. Das zweite Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf die individuelle Arbeitsfähigkeit:

          Jeder, der grundsätzlich arbeitsfähig ist und nicht arbeitet, kann als arbeitslos gelten.

     3. Das dritte Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf die Pflicht zur Eigenversorgung:  (Die Pflicht sich selbst zu versogen)

          Jeder, der sich nicht selbst ernähren kann und keinen anderen hat, der für ihn sorgen muss, ist arbeitslos.


       4. Das vierte Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf die so genannte Vollerwerbstätigkeit:

          Jeder, der nicht voll arbeitet, kann als teilweise arbeitslos gelten.


     Danach gibt sich zusammengefasst folgende Definition:

          Jeder Bürger zwischen 18 und 65 Jahren, der arbeitsfähig ist und der sich nicht selbst ernähren und versorgen kann
          und keinen anderen hat, der für ihn sorgen muss, ist arbeitslos.

     Jeder Bürger, der die eben genannten Kriterien erfüllt und der einen Job hat, der nicht der tariflichen festgelegten Wochenarbeitszeit entspricht,
       ist teilweise arbeitslos.
       Für eine saubere Arbeitslosenstatistik sind diese Personen auf Vollzeitkräfte umzurechnen.

       Anmerkung:
             Es ärgert mich ein wenig, dass die Definition, die ich für eine saubere Definition halte, länger und komplizierter ist,
             als die Definition der offiziellen Arbeitslosenstatistik.
             Aber wer genau sein will, muss eben genauer differenzieren.

       Nach dieser Definition bleibt trotzdem ein Problem übrig!

7.3 Ein Problem bleibt übrig
    
Der Staat gibt erheblich finanzielle Mittel aus, um etliche Arbeitsplätze dem wirtschaftlichen Wettbewerb anzupassen.
       Oder anders herum formuliert:
       Um unrentable Arbeitsplätze dem wirtschaftlichen Wettbewerb anzupassen, gibt der Staat erheblich finanzielle Mittel aus.
       Es sind SAM-Mittel, ABM–Mittel, aber auch Beihilfen für alle Kumpel im Steinkohlebergbau und für diverse andere Einrichtungen.

       Im Extremfall kann der Staat alle Arbeitslosen finanziell in eine Beschäftigungsagentur eingliedern und sie bezahlen.
       Dann hätte er keinen einzigen Arbeitslosen!
       Aber wäre damit das Problem gelöst?

       Die realistischere Frage lautet:
       Soll der Staat unrentable Arbeitsplätze fördern?
       Soll der Staat dafür Steuergelder oder andere Mittel verwenden?
       Ist er z.B. berechtigt, dafür Versicherungsbeiträge aus der Arbeitslosenversicherung zweckentfremden?

       Hier gibt es mehr Fragen als Antworten!
       Für diese Fragen muss man ein einheitliches Beurteilungskriterium suchen und finden.
       Letztendlich münden sie alle in die Frage, ob es zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates gehört, diese Aufgabe wahrzunehmen.
       Es gehört mit Sicherheit nicht zu den Aufgaben des Staates
             o Statistiken zu fälschen oder zumindest zu schönen,
             o Propaganda für eine Regierung zu gestalten, die gerade an der Macht ist oder
             o Versicherungsbeiträge für andere Aufgaben zu verwenden.

 

8. Die Arbeitslosenquote

Die Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – gibt die durchschnittliche Arbeitsquote für 2003 mir 10,5 % an.
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
Mir ist nicht klar, auf welche Basiszahl sich die Arbeitslosenquote bezieht.

 

9. Ergebnisse:

1. Die offizielle Arbeitslosenzahl beträgt                                                     4, 317 Millionen.
2. Die von mir berechnete Arbeitslosenzahl beträgt                                    11,991 Millionen.
3. Die wahre Arbeitslosenzahl ist also knapp 3 mal so hoch!
    (genau: 2,78 mal so hoch)
4. Die offizielle Arbeitslosenquote beträgt                                                           10,5  %.
 5. Wenn man den selben Faktor anlegt, beträgt die wahre Arbeitslosigkeit           29,19 %!

10. Quellenangaben
     1. „Erwerbstätige“, (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001
    
2. „Erwerbspersonen“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)
     3. „Erwerbsquote“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)
     4. „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
     5. „Arbeitsmarktökonomen attackieren Bundesanstalt für Arbeit“, Handelsblatt vom 23.01.2001)
     6. „Größter Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
     7. „Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“ Tabelle: Arbeitsmarkt : Deutschland, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)

     8. „Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“, Handelsblatt vom 16./17.01.2004)


 

 

Anhang 1: Sortierte Fragen zur Arbeitslosigkeit

    Definition nach Situation:
          o Sind alle die arbeitslos, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, aber zur Zeit eben nicht – aus welchen Gründen auch
              immer - erwerbstätig sind?
          o Ist der arbeitslos, der bereits im sogenannten Vorruhestand ist!
          o Ist der arbeitslos, der an einer ABM maßnahem teilnimmt?
          o Ist nur der arbeitslos, der Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung) bezieht?
          o Zählt auch der zu den Arbeitslosen, der Arbeitslosehilfe (ursprünglich aus einem Versicherungsanspruch entstanden) erhält?
          o Sind alle diejenigen in Zukunft als Arbeitslose zu zählen, die (nach der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe)
              ein so genanntes Arbeitslosengeld II beziehen?

    Bildung, Weiterbildung Qualifizierung:
          o Ist der arbeitslos, der zwar arbeiten möchte, aber gerade an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt?
          o Wie viele Wochenstunden muss die Qualifizierungsmaßnahme betragen?
          o Ist auch der arbeitslos, der sich selber weiterbildet ohne an einer an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilzunehmen?
          o Ist der arbeitslos, der ein Studium aufnimmt?
          o Muss es ein Vollzeitstudium sein?

    Vermittelbarkeit:
          o Ist der arbeitslos, der beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet ist?
          o Ist der arbeitslos, der eine Arbeit sucht, sich aber gerade krank gemeldet hat?
          o Zählt auch noch der zu den Arbeitslosen, dem man, weil er die Arbeitsaufnahme verweigert hat, das Arbeitslosengeld gekürzt
              oder ganz gestrichen hat?
          o Oder ist einfach nur der ein Arbeitsloser, der sich beim Arbeitsamt („Arbeitsagentur“) gemeldet hat und zur Vermittlung zur Verfügung steht?

    Teilzeit
          o Ist der arbeitslos, der nur einen Teilzeitjob sucht?
          o Wie viele Stunden muss jemand arbeiten, damit er dennoch als arbeitslos gelten kann?

    Eigener Wunsch:
          o Ist der arbeitslos, der eine Arbeit sucht?
          o Ist der arbeitslos, der gern arbeiten möchte?
          o Ist der arbeitslos, der zwar keinen Arbeitsplatz hat, sich aber nicht selbst um eine Stelle bemüht?

 

 

 

Anhang 2: Personal-Service-Agenturen (PSA)
1. Allgemeines:
    1. Dieses Konzept der Personal-Service-Agenturen geht auf Herrn Peter Hartz zurück.
         Er war Personalvorstand bei VW in Wolfsburg.
     2. Dieses Konzept der Personal-Service-Agenturen soll eine bessere Vermittlung von Arbeitslosen bewirken:
         o Arbeitslose werden bei einer PSA angestellt.
         o Sie sollen durch die PSA (oft erst in befristete – später) in feste Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.
         o Jede PSA erhält für jeden Arbeitslosen monatlich 1 000 € an staatlichen Zuschüssen. (bis 9 Monate befristet ?)
         o Jede PSA ist finanziell bei der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg angesiedelt.
     3. Arbeitslose, die von einer PSA-Agentur betreut werden, zählen nicht mehr als Arbeitslose.
         Sie sind bei der PSA-Agentur angestellt und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf!

2. Fakten und Beispiele:
    1. In Berlin-Brandenburg sieht es so aus:

                                                      Berlin                  Brandenburg                Summe
        Anzahl der Agenturen:                35                                  20                           55
        betreute Arbeitslose:                797                                354                       1 151
        vermittelte Arbeitslose:                 2                                  12                           14
          (Quelle zu 1: Video-Text RBB Berlin am 26. 08.2003)

    2. Die Kosten für das gesamte Konzept betragen für das Jahr 2003 insgesamt  280 Mio. €
    3. Es gibt zur Zeit etwa 188 Vermittlungsstellen (PSA).
    4. Bei allen PSA zusammen sind zur Zeit etwa 6 000 Arbeitslose „angestellt“.
    5. Im Jahre 2004 sollen es 50 000 Arbeitslose sein!
          (Quelle zu 2,3.,4 und 5: Video-Text ARD am 28. 08.2003)

    6. Es gibt nicht nur PSA der Arbeitsämter; sondern auch große Firmen haben eine firmeneigene PSA.
          o Hier geht es nicht um die Vermittlung von Arbeitslosen, sondern um die Vermittlung von Konzernbeschäftigten mit einem Arbeitsvertrag.
          o Das sind eigene Arbeitsvermittlungsstellen, eine Mischung aus internem Arbeitsamt und Leiharbeitsfirma.
          o Die PSA soll den Firmen helfen, schlanker zu werden und die Personalkosten zu drücken ohne betrieblich bedingte Kündigungen aussprechen zu müssen
.
       
(Quelle zu 6,: Video-Text ARD am 28. 08.2003)

    7. Aufgabe konzerneigener PSA ist es, innerhalb des Unternehmens einen neue Aufgabe zufinden oder aber
        die „Beschäftigten“ nach außen zu vermitteln.

          (Quelle zu 7 Video-Text ARD am 28. 08.2003)

    8. Ein Beispiel: Die PSA der Deutschen Telekom
          o Die Telekom-PSA beschäftigt fast 10 000 Arbeitnehmer, für die es zu Zeit keine Beschäftigung gibt.
          o Bisher hat die Telekom-PSA für nur knapp 300 „Beschäftigte“ einen Arbeitsplatz außerhalb der Telekom gefunden.
                Es waren vorwiegend Auszubildende!
          o Etwa 1 500 haben einen Arbeitsplatz innerhalb der Telekom gefunden.
          o Ursprüngliches Ziel war es bis zum Jahresende etwa 6 000 Leute zu vermitteln.
          o Die Telekom will Tausende von Stellen streichen.
          o Bis zum Jahre 2005 will die Telekom mit Hilfe der PSA 2 Mrd. € einsparen und danach die Personalkosten jährlich um 1,5 Mrd. € reduzieren.
          o In diesem Jahr sollen noch weitere 10 000 Angestellte zu den schon vorhandenen 10 000 in die PSA untergebracht werden.
          o Es wir nach Gründen für das erfolglose Agieren der konzerneignen PSA  gesucht.
                Es ist immerhin die größte Baustelle des Konzerns!
                Als Mängel werden genannt die fehlende Strukturen der PSA und die Prozesse und die Organisationsform.
                Hinzu kommt die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt.
          o Man hat die beiden bisherigen Geschäftsführer ersetzt:
                Nunmehr sind Ditmar Welslau (bisher Leiter des Zentralbereichs „Human Resources Management“ und enger Vertrauter
                von Personalsvorstand der Telekom Heinz Klinkhammer und Martin Walter (bisher Chef des Zentralbereichs „Konzerncontrolling 1“
                als Geschäftsführer.)
          o Bisher wurden alle, deren Stellen gestrichen wurden – egal ob Handwerker oder Beamter - in die PSA versetzt.
          o Es gibt noch viele Angestellte, deren Stellen bis 2005 wegfallen sollen, die aber bis Ende 2004 nicht entlassen werden können,
                weil es eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat vorsieht.
          o Davon gibt es 30 000 Angestellte der T-Com, deren Stellen bis 2005 wegfallen sollen. Dafür gibt es ein Projekt mit dem
                schönen Kürzel „NICE“ (für Net Infrastructure Customer Engineering).
          o Es gibt außerdem 50 000 Beamte, die unkündbar sind. (Das ist immerhin jeder zweite der Festnetzsparte T-Com!)
          o Klinghammer handelte damals mit Rückendeckung vom Übergangschef Helmut Sihler einen Kompromiss mit den
                Gewerkschaften aus, der auf mehr als 60 Seiten festgelegt ist. Er erkaufte ihn mit einem vergleichsweise hohe Tarifabschluss,
                der den Titel „Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung (TV-Ratio)“.
          o Der Gewerkschaftsführer Otmar Dürotin von der Gewerkschaft Verdi ist für die Telekom-PSA zuständig.
          o Das Auswahlverfahren wurde streng schematisiert. Es orientierte sich an Leistung und dem Alter.
                Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter, die man los werden wolle, besser zu bewerten und umgekehrt.
                (Schließlich will kein Chef seine Leistungsträger los werden!)
          o PSA-Leiter Welslau will nun neue Regeln erarbeiten und mit der Gewerkschaft aushandeln.
                (Quelle: „Kein Anschluss unter dieser Nummer“, Handelsblatt vom 13.08.2003)

    9. Ein weiteres Beispiel: die PSA der Deutschen Bundesbahn
          o Die Deutsche Bahn-PSA hat im vergangenen Jahr 4 300 Mitarbeiter  betreut.
          o Für rund 650 wurden „konzerninterne Perspektiven“ gefunden.
          o Weitere 600 seien sozialverträglich ausgeschieden.
          o Die Bahn will bis 2007 etwa 40 000 Arbeitsplätze abbauen.

    10. Ein weiteres Beispiel: Die PSA der BASF
          o Anfang des Jahres 2003 wurde die PSA installiert. (Es sei deshalb noch zu früh, eine Bilanz zu ziehen!)
          o Derzeit seien 311 Mitarbeiter in der PSA beschäftigt.
          o Es konnten bisher nur Einzelfälle vermittelt werden.

   
11. Ein weiteres Beispiel: Die PSA von VW und der Stadt Wolfsburg
          o Die Arbeitslosigkeit in Wolfsburg wurde auf 8,5 % halbiert.
          o Die meisten vermittelten Arbeitslosen kamen bei VW-Zulieferern unter.
                (Torge Brandenburg, Geschäftsbereichsleiter der PSA)

    12. Die PSA der Arbeitsämter:
          o Sie haben rund 670 PSA.
          o Es sind dort 30 000 Stellen für Arbeitslose geschaffen worden.
          o Davon sind aber nur 6 100 besetzt.
          o Das eigentliche Ziel, Arbeitslose über die Zeitarbeit in einen regulären Job zu vermitteln, wurde nur in 117 Fällen erreicht.

 

3. Die offiziellen Kritikpunkte
     1. Volker Enkerts vom „Bundesverband Zeitarbeit“ befürchtet Wettbewerbsverzerrungen und unliebsame Konkurrenz durch die PSA:
         o Einige PSA würden die 1 000 € an monatlichen staatlichen Zuschüssen für jeden Arbeitslosen für Lohndumping missbrauchen.
         o Sie berechnen - so sagt, er ohne Beweise vorlegen zu können - für entliehene Arbeitskräfte teilweise nur 4 € Stundenlohn!
         o Auch die Bundesanstalt für Arbeit hat keinen beweise für flächendeckendes Dumpinglöhne bei den PSA.

     2. Die Wettbewerbsbehörden halten die PSA für unbedenklich. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti genehmigte sie nach ausführlicher Prüfung.
         (Quelle zu 9 bis 17:„Job-Agenturen bleiben weit hinter ihren Zielen zurück“, Handelsblatt vom 13.08.2003