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Anstrengung, Leistung und Erfolg
(eigentlich: Anstrengung, Arbeit, Leistung und Erfolg)

Genauer: Die Rolle von Anstrengung, Arbeit, Leistung und Erfolg und die Voraussetzungen für Macht und Herrschaft

Hier soll der Versuch unternommen werden, Anstrengung, Arbeit, Leistung und Erfolg in das System von Macht und Herrschaft einzuordnen.

Gliederung

1. Allgemeine Aussagen über Macht und Herrschaft (4)

2. Die reine Lehre über Anstrengung, Leistung und Erfolg (5)

3. Die allgemeinen Thesen über Anstrengung, Leistung und Erfolg (17)

4. Der Abbau der Leistungsbereitschaft (53)
4.1 Zwei allgemeine Feststellungen: über den Abbau der Leistungsbereitschaft (2)
4.2 Die Bereiche des Abbaus der Leistungsbereitschaft (20)
4.2.1 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft beginnt bereits beim Kleinkind. (2)
4.2.2 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich im Vorschulalter in der Kita fort. (2)
4.2.3 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich in der Schule und der Schulzeit verstärkt fort. (4)
4.2.4 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft auf den Universitäten (3)
4.2.5 Der Abbau der Leistungsbereitschaft erfolgt auch in der Ausbildung. (2)
4.2.6 Der Abbau der Leistungsbereitschaft im Erwerbsleben (5)
4.2.7 Kurze Zusammenfassung (2)

5. Die Rolle von Leistung und Erfolg im System (8)

6. Leistung und der Wettbewerb in der Wirtschaft (10)
(oder: Die Beseitigung des Wettbewerbs) (40)
6.1 Allgemeine Feststellungen (6)
6.2 Anspruch und Wirklichkeit: Mehrwertsteuer, Zölle und Subventionen (3)
6.3 Anspruch und Wirklichkeit: Gesetze und Steuern und die Haftung (10)
6.4 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf Löhne und Preise (5)
6.5 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf den Arbeitsmarkt. (3)
6.6 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen Unternehmen (6)
6.7 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen den Ländern (1)
6.8 Anspruch und Wirklichkeit: Die Beseitigung des Wettbewerbs zwischen den Krankenversicherungen (1)
6.9 Anspruch und Wirklichkeit: Die Folgewirkungen der Beseitigung des Wettbewerbs (5)


7. Die fast vergebliche Schuldsuche (3)

8. Anpassung und Leben im System (4)

9. Die Wirkungsmechanismen zusammengefasst (6)


10. Die Menschen und die Leistung (4)


 

Ausführungen

1. Allgemeine Aussagen über Macht und Herrschaft (4)
      1. Man kann die wenigen möglichen Elemente oder Bausteine der Macht in unserem System und ihre Mechanismen sehr kurz umreißen.
      2. Es sind nur 4 Bausteine oder Elemente, die in jeder Demokratie wirksam sind.
      3. Hier die Reihenfolge der Behandlung der Elemente:
        1. Das Anstreben von Zielen:
               Jeder soll nur kurzfristige Ziele anstreben und möglichst keinen langfristigen Ziele!
        2. Gedächtnisleistungen:
               Jeder soll über ein gutes Kurzzeitgedächtnis verfügen, aber möglichst kein gutes Langzeitgedächtnis haben.
        3. Selektive Wahrnehmung:
               Jeder soll die Welt möglicht nur selektiv wahrnehmen und nicht nach der Bedeutung der Ereignisse oder der Vorgänge.
               Schauen Sie mal im Internet auf die Nachrichtenseite. Sie haben angesichts der vielen Überschriften und
               Bilder bestimmt schon mal vergessen, weshalb Sie ins Internet gegangen sind.
               Um aus der Fülle der Nachrichten die für Sie wichtigen Nachrichten herauszufiltern, helfen ganz natürlich
               egozentrische Sichtweisen nach dem Motto:
               „Bin ich überhaupt davon betroffen!“ „Was habe ich davon!“ „Was nutzt mir das!“ „Wie vermeide ich Schaden für mich!“
     4. Anstrengung, Leistung und Erfolg:
           Dieser Baustein oder dieses Element der Herrschaft in unserer Demokratie soll hier nun ausführlicher dargestellt werden.
        Diese vier Elemente reichen aus, um ein perfektes System von Herrschaft auch und gerade in einer Demokratie
           zu installieren, auszubauen und unangreifbar zu machen.
           Sie können diese vier Punkte nicht nur dazu verwenden, unser System zu bewerten, sondern auch, um beabsich-
           tigte Entwicklungen, Entscheidungen und Maßnahmen zu prognostizieren und in Zukunft besser einzuschätzen.
           Diese vier Elemente dienen der Herrschaft über den Einzelnen, über Gruppen, ja sogar über ein ganzes Volk.
           Jedes dieser Elemente kann mit den anderen drei Elmenten inhaltlich verbunden werden.
           Jedes Element dient außerdem zur Absicherung der anderen drei Elemente
.

2. Die reine Lehre über Anstrengung, Leistung und Erfolg (5)
      1. Anstrengung, Leistung und Erfolg dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben, sondern müssen sich lohnen.
      2. Schon die Anstrengung eines Kindes muss belohnt werden.
           Eigentlich müsste von früh auf vermittelt werden: Anstrengung und Leistung lohnen sich!
      3. Die Leistungen und Erfolge von Erwachsenen müssen sich lohnen und entsprechend belohnt bzw. bezahlt werden.
      4. Es darf nicht sein, dass sich jemand beim Nichtstun mit staatlicher Hilfe besser steht als jemand, der sich
           anstrengt und etwas leistet.
      5. Der Mensch strengt sich besonders dann an, wenn es um die Befriedigung seiner Grundbedürfnisse geht.
           Deshalb müssen alle Tätigkeiten des Staates unter der Rubrik „Daseinsvorsorge“ besonders kritisch unter die
           Lupe genommen werden.

3. Die Realität in allgemeinen Thesen über Anstrengung, Leistung und Erfolg (17)
      Nicht nur über das Anstreben von Zielen, sondern auch über Gedächtnisleistungen und über die selektive Wahrnehmung,
      besonders auch über Anstrengungen, Leistung und Erfolg lässt sich der Einzelne, lassen sich
      Gruppen von Menschen sogar ein ganzes Volk steuern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
      Diese Voraussetzungen sind:
      1. Möglichst alle Bürger sollen erkennen und erkannt haben, dass sich Anstrengung und Leistung nicht lohnen.
      2. Die Bürger müssen möglichst auch danach handeln und danach leben.
      3. Anstrengungen dürfen keine Garanten für Erfolg sein.
      4. Auch Leistungen müssen sich nicht unbedingt in Erfolgen ausdrücken.
      5. Die Bereitschaft zu Anstrengungen und zu Leistungen müssen schon möglichst früh und rechtzeitig vermieden werden.
      6. Selbst zielbezogene Leistungen eines Einzelnen (oder einer Gruppe) müssen nicht unbedingt zu einem Erfolg führen.
      7. In diesem Bereich muss die staatliche Bildungspolitik einen wichtigen Beitrag leisten.
      8. Was Leistung ist, bestimmen die Herrschenden.
      9. Was Erfolge sind, bestimmen die Herrschenden.

     10. Die beste Idee darf sich nicht in jedem Falle durchsetzen.
     11. Eine Idee darf nur dann eine Chance haben umgesetzt zu werden, wenn sie über die Herrschenden läuft und
           wenn diese der Meinung sind, dass dies dem System (dem System der Herrschenden) nützlich ist.
     12. Die Wahrscheinlichkeit des persönlichen Erfolges soll nur dann groß sein, wenn Anstrengungen und Leistungen
           erbracht wurden, die grundsätzlich dem Herrschaftssystem nützlich sind.
     13. Wer Erfolg hat, bestimmen damit ebenfalls die Herrschenden.
     14. Damit werden auch gleich die richtigen Weichen für später gestellt:
           o Bezahlung nach Leistung bleibt auf der Strecke.
           o Das Lohnabstandsgebot bleibt auf der Strecke.
           o Die Regel: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss nicht mehr eingehalten werden.
           o Frauen dürfen weniger Lohn für gleiche Arbeit bekommen.
     15. In der Konsequenz muss Leistung vom Lohn entkoppelt werden:
           o Das Lohnabstandsgebot muss nicht eingehalten werden.
           o Die Idee des Kombilohns für Sonderfälle von Langzeitarbeitslosen wird nun offenbar für eine Regelung des Normalfalles.
           o Man fordert nun eine finanzielle Grundsicherung von 800 Euro für jeden ohne jede Anstrengung und ohne Leistung.
     16. Dies alles sichert die Herrschaft des Systems (oder die Herrschaft der Herrschenden).
     17. Dies alles hat allerdings negative Auswirkungen auf und für Staat und Gesellschaft:

 

4. Der Abbau der Leistungsbereitschaft (53)
(Die beweisbaren Tatsachen (Maßnahmen und Vorgaben)

4.1 Zwei allgemeine Feststellungen: über den Abbau der Leistungsbereitschaft (2)
      1. Der Abbau der Leistungsbereitschaft vollzieht sich auf fast allen Ebenen und in allen Entwicklungs-
        stufen eines Menschen.
      2. Den gezielten Abbau der Leistungsbereitschaft beginnt man am besten so früh wie möglich und setzt
        sich kontinuierlich weiter fort.

4.2 Die Bereiche des Abbaus der Leistungsbereitschaft (20)
4.2.1 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft beginnt bereits beim Kleinkind. (2)
 
         (1) Der Grundsatz „Anstrengung und Leistung müssen sich lohnen!“ wird schon früh ausgehebelt werden.
                 Es beginnt bereits in der Familie.
           (2) Das Kleinkind wird bei Anstrengung oft nicht belohnt.
                 Die Benutzung von
Pampers erzieht nicht zur Anstrengung des Kleinkindes und gibt der Mutter keine
                 Möglichkeit zu einem Lob, das ereignis- und anstrengungsbezogen ist.

4.2.2 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich im Vorschulalter in der Kita fort. (2)
           (1) Anstrengung und Spaß werden nicht gleichgewichtig vermittelt.
           (2) Die angestrebte Ganztagbetreuung in Kinderkrippen verhindert eine personenbezogene Betreuung und
                 Bezugsperson für Lob und Tadel.

4.2.3 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich in der Schule und der Schulzeit verstärkt fort. (4)
           (1) Den gezielten Abbau der Leistungsbereitschaft setzt man in der Bildungspolitik fort.
           (2) In der Schule werden Regelungen eingeführt, die leistungshemmend wirken.
                 - Das Schulkind erhält gute Noten für Leistungen, die es selbst geringer einschätzt als seine Großeltern.
                 - Eine Klassenarbeit und eine kurze schriftliche Lernerfolgskontrolle darf nur gewertet werden, wenn
                    weniger als ein Drittel der Schüler mit der Note „Ausreichend“ bewertet worden sind.
                 - Es dürfen nicht mehr als eine Klassenarbeit oder als eine kurze schriftliche Lernerfolgskontrolle an einem
                    Tag geschrieben werden.
                 - Die abgefragten Inhalte beziehen sich immer nur auf den gerade behandelten Stoff.
                    (auf die gerade behandelte Unterrichtseinheit)
                 - Die abgefragten Inhalte dürfen keine Wiederholung voraussetzen.
                 - Eine Klassenarbeit und eine kurze schriftliche Lernerfolgskontrolle müssen vorher angekündigt werden.
           (3) Schüler sollen kein Langzeitgedächtnis entwickeln.
                 Anmerkung:
                    Der Beweis ist mühsam zu erbringen, weil er sich auf einen Zeitraum von etwa 50 Jahren erstreckt und ein
                    Rundschreiben in der Regel nur 5 Jahre gilt.
                 Die Folgen für die Schüler:
                     - Sie können schlecht etwas das längere Zeit zurückliegt mit einander vergleichen.
                     - Sie können schlecht etwas das längere Zeit zurückliegt mit etwas Aktuellem vergleichen.
                    - Sie werden geschichtslose Wesen und leicht manipulierbar.
                    - Sie brauchen keine Kriterien für Gegenüberstellungen zu entwickeln.
                    - Sie brauchen keine klare inhaltliche Abgrenzung von Begriffen und keine klaren Definitionen anzustreben.
           (4) Es gibt Regelungen über Nachversetzungen, die leistungsfeindlich sind.
                 - So kann einem Schüler, der den „Aufstieg“ in die nächste Klassenstufen nicht geschafft hat, eine Chance zu
                    einer Nachversetzung eingeräumt werden.
                 - Er kann von der Empfehlung der Lehrerkonferenz, die ihm ein bestimmtes Prüfungsfach vorschlägt, abweichen.
                 - Er muss in der Prüfung bloß die Note „Ausreichend“ erreichen.
                 - Der eigentlich sitzengebliebene Schüler hat mehr Zeit die Anforderungen zu erfüllen, als die bereits versetzten Schüler.
                 - Beim Begriff der Leistung spielt die Zeit aber immer eine Rolle.
                    Wenn jemand sein Abitur erst mit 22 Jahren schafft, hat eben weniger geleistet, als einer der sein Abitur
                    schon mit 18 Jahren abgelegt hat.
 
4.2.4 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft auf den Universitäten (3)
           Der Student wird in seiner Studentenzeit nicht unbedingt zu einer qualitativ hochwertigen Leistungsbereitschaft angehalten:
           (1) Er wird durch mehre Vorgaben für die Studenten zu einer langen Studienzeit gezwungen:
                 - eine im internationalen Vergleich überlange Studienzeit,
                 - eine manchmal unsinnige Studienordnungen,
                    Ein Student muss Dinge lernen, die er nur zu etwa 5 % in seinem späteren Berufsleben benötigt.
                 - teilweise leistungsverhindernden Prüfungsordnungen
                    Wer Sprachen studiert, muss unbedingt seine Prüfung in Linguistik bestehen.
                    Wenn er hier versagt, muss er andere Prüfungen z.B. in Grammatik wiederholen, selbst wenn er diese mit
                    der Note „sehr gut“ bestanden hat.
           (2) So empfindet der Student seine Studienzeit nicht als Übergangszeit, sondern als Zustand.

                 „Ich bin Student!“ und nicht: „Ich studiere!“
           (3) Auf die größte Herausforderung der Zunahme des Wissens wird nicht eingegangen.
                 In allen Fächern verdoppelt sich das sich das Wissen nach einer bestimmten Zeit.
                 In Bionik verdoppelt sich die Wissensmenge so etwa alle 7 Jahre.
                 In Geographie und Geschichte  verdoppelt sich die Wissensmenge nur alle 25 Jahre.
                 Ein Beispiel:
                 Wenn sich die Wissensmenge in Biologie alle 10 Jahre verdoppelt und ein Student braucht 20 Semester bis
                 zum Examen und die Studien- und die Prüfungsordnung waren zum Beginn seines Studiums auf dem neusten
                 Stand, so beherrscht er mit seinem Examen nur die Hälfte des möglichen Wissens.

4.2.5 Der Abbau der Leistungsbereitschaft erfolgt auch in der Ausbildung. (2)
           (1) Auch in der Lehrzeit wird das Leistungsprinzip nicht sehr stark betont
           (2) Der Auszubildende wird mit Regelungen konfrontiert, die seine Bereitschaft, sich anzustrengen und
                 Leistungen zu erbringen, die auch nachgefragt werden, schmälern.

4.2.6 Der Abbau der Leistungsbereitschaft im Erwerbsleben. (5)
           Auch im Erwerbsleben gibt es Regelungen, die den Erwerbstätige mit Regelungen konfrontieren, die seine
           Leistungsbereitschaft schmälern.
          
Der Staat schafft entsprechende Gesetze und Regelungen:
           (1) Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu 100 % des letzten Lohnes begünstigt die Krankschreibungsrate,
                 wenn da nicht die Krankheit ein Kündigungsgrund wäre, den das Arbeitsgericht anerkennt.
           (2) Das Lohnabstandsgebot wird nicht eingehalten.
           (3) Tarifverträge werden flächendeckend nicht eingehalten.
                 Für etwa 50 % aller Erwerbstätigen gibt es keinen Tarifvertrag mehr oder er wird nicht eingehalten.
           (4) Leistung gibt keine Garantie für Erfolg.
           (5) Die Zahl der Hartz IV-Empfänger steigt: Zurzeit beziehen 6,8 Millionen Menschen Unterstützung nach Hartz IV!

4.2.7 Kurze Zusammenfassung (2)
        1. Es gibt eine allgemeine Abkehr von der psychologischen Grund-Regel: „Leistung muss sich lohnen!“
        2. Der Staat trägt eine gehörige Mit-Verantwortung und Mit-Schuld beim Abbau der Leistungsbereitschaft.

5. Rolle von Leistung und Erfolg im System (8)

     1. Auch über den Erfolg lässt sich der Einzelne, lassen sich Gruppen von Menschen sogar ein ganzes Volks steuern.
     2. Erfolge müssen von anderen Dingen abhängig gemacht werden (und schließlich auch sein) als von Leistung.
     3. Die Politik muss bestimmen, was Erfolge sind und was nicht.
     4. Andere Bewertungsinstanzen müssen abgeschafft oder in das System eingebunden werden.
     5. Statt Leistung müssen z.B. Wohlverhalten und systemimmanentes Verhalten belohnt werden.
     6. Erfolge darf man nur haben, wenn man etwas macht, was dem System irgendwie nützt oder dienlich ist.
     7. Das hat verschiedenste und schwerwiegenste Konsequenzen für Staat und Gesellschaft.
     8. Die Wahrscheinlichkeit des persönlichen Erfolges ist nur dann groß, wenn Anstrengungen und
        Leistungen erbracht wurden, die grundsätzlich dem Herrschaftssystem nützlich sind.

6. Leistung und der Wettbewerb in der Wirtschaft (oder: Die Beseitigung des Wettbewerbs) (11)
6.1 Allgemeine Feststellungen (6)
     1. Die Mächtigen haben ein großes Problem mit dem Wettbewerb.
     2. Einerseits müssten sie dafür sorgen, dass überall ein fairer Wettbewerb herrscht.
           Denn nur in einem fairen Wettbewerb in der Wirtschaft sind die höchsten und besten Leistungen zu erzielen.
           Es gilt allgemein als unbestritten, dass ein fairer Wettbewerb die höchsten Ergebnisse für den Einzelnen und
           die gesamte Volkswirtschaft erzielt.
     3. Andererseits würden sie sich binden, wenn sie den Wettbewerb zulassen.
           Sie müssten dann Regeln anerkennen, die sie nicht in der Hand haben, ändern zu können.
          
Die Politiker formulieren aber nicht einmal die Regeln für einen fairen Wettbewerb.
           Die Politiker achten nicht darauf, dass der Staat die Regeln eines fairen Wettbewerbs einhält.
           Es gibt diese Regeln einfach nicht!
           Sie sind dazu nicht in der Lage oder können oder wollen es auch gar nicht.
     4. So verhalten sich Politiker oft etwas schizophren:
           Etliche Politiker predigen den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft und andererseits sorgen sie dafür, dass es
           diese Regeln in Gesetzesform nicht gibt.
           Das wichtigste Gesetz lautet: „Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis!“
           Anderseits beeinflusst die Politik die Preise. Sie bestimmt sogar die Preise.
     5. Wir haben etwa 600 Bundesämter, aber kein Bundesamt für einen fairen Wettbewerb.
           Es gibt etwa 600 Oberste Bundesbehörden (Bundesämter, Bundesaufsichtsämter, Bundesagenturen,
           Bundesinstitute usw.) aber bis heute keine Bundeswettbewerbsbehörde.
        Wir haben nur ein Bundeskartellamt und eine Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
           Diese strampeln sich redlich ab, sind aber an die Gesetze gebunden und deshalb können wenig bewirken, weil
           die Rechtslage eben wenig hergibt.
           Die Regulierungsbehörde und das Bundeskartellamt können sich abmühen wie sie wollen; sie erreichen nur
           wenig. Sie haben keinen Auftrag, die Regeln eines fairen Wettbewerbs anzuwenden und für ihre Einhaltung zu
           sorgen. Diese Regelen gibt es nicht in Gesetzesform!

      6. Die Beeinflussung der Preise durch die Politik erfolgt über die unterschiedlichsten Methoden.

6.2 Anspruch und Wirklichkeit: Mehrwertsteuer, Zölle und Subventionen (3)
     1. Es gibt unterschiedliche Sätze bei der Mehrwertsteuer.
           - Völlig befreit von der Mehrwertsteuer ist die Miete.
           - Aber auch alle Exporte sind von der Mehrwertsteuer befreit.
               (Bei einem Wert aller Exporte von über  600 Mrd Euro entgehen dem Staat jährlich etwa 120 Mrd Euro
               an Steuereinnahmen.)
           - Blumen und Tierfutter werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % belegt.
           - Für Medikamente und Kindernahrung wird der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben.

     2. Es werden Steuern erhoben und gleichzeitig staatliche Subventionen verteilt.
           Bei den Steuern und Subventionen gibt es ein Geben und Nehmen.
           Steuern und Abgaben sollen die Aufgaben des Staates finanzieren und außerdem dem Anspruch der
           Steuergerechtigkeit genüge tun.
           Es soll 418 Subventionen und Ausnahmen von steuerlichen Regelungen geben, die jedoch tatsächlich in
           Richtung Einzelfallgerechtigkeit wirken; doch der damit verbundene Aufwand schafft hohe Kosten, die die
           Allgemeinheit tragen muss.
           Ein Beispiel: Der Tabak
               Der Tabak wird einerseits hoch besteuert andererseits subventioniert.
               Der Anbau von Tabak wird in Deutschland und in der EU mit Steuergeldern subventioniert, aber gleich-
               zeitig werden auf Tabakprodukte nach einem komplizierten System Steuern erhoben:
               - Steuern nach Menge oder Gewicht.
               - Steuern nach Qualität des Tabaks
               - Steuern nach Verwendungszweck (Schnitttabak, Zigaretten, Kautabak)
               - Außerdem wird natürlich die Mehrwertsteuer erhoben.
               Die Tabak-Steuer spült so jedes Jahr etwa 10 Milliarden Euro in die Staatskassen.
               Aber zum Beispiel in Brandenburg und in Griechenland werden die Bauern, die Tabak anbauen, mit
               Steuergeldern subventioniert.
               Die EU zahlt etwa 300 Millionen an Subventionen für den Anbau von Tabak.
               Andererseits besteuert der Staat den Verbrauch von Tabak durch die Tabaksteuer.

     3. Es gibt unterschiedlich hohe Zölle bei importierten Waren.
           Die Politik setzt sich öffentlich und offiziell für den „freien Welthandel“ ein, aber gleichzeitig behindern ihre
           Entscheidungen und Maßnahmen diesen „freien Welthandel“.
           Die Zölle und Subventionen der Länder der OECD betragen im Jahr für landwirtschaftliche Produkte rund
           250 Mrd. Euro.
           Die Entwicklungshilfe beträgt aber nicht einmal 50 Mrd. Euro pro Jahr.

6.3 Anspruch und Wirklichkeit: Gesetze und Steuern und die Haftung (10)
     1. Es gibt merkwürdige Gesetze (auch Steuergesetze) für Unternehmen.

           (1) Die Unternehmen werden gleich mit mehreren Steuerarten belastet.
           (2) Es wird sogar die Substanz besteuert.
           (3) Die Höhe der Steuern hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.
           (4) Durch gesetzliche Änderung der Abschreibungstabellen (AfA) werden die Kosten der Unternehmen durch
               willkürliche Entscheidungen beeinflusst.
           (5) Es gibt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall allein durch den Arbeitgeber ohne Beitragszahlung, die die
               Preise für Waren und Dienstleistungen verteuert.
           (6) Es gibt Rechte für Arbeitnehmer, die die Preise für Waren und Dienstleistungen verteuert.
               (Betriebsverfassungsgesetz, Recht auf Teilzeit usw.)

     2. Es gibt die Zwangsabnahme von Ökostrom zu völlig überhöhten Preisen.
           Ortsansässige Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Ökostrom abzukaufen und in ihre Netze einzuspeisen.
           Ob sie den Strom gerade brauchen oder nicht spielt keine Rolle.
           Die Abnahme des Stroms erfolgt nicht zu Marktbedingungen, sondern zu überhöhten Preisen.
           Der Zwangsabnahmepreis für Strom aus der Sonnenkraft wurde ab Januar 2005 auf 45,7 Cent pro
           Kilowattstunde erhöht.
           (Quelle: „Solaraktien gewinnen an Attraktivität“, Handelsblatt vom 27.11.2003)

        (Zwischenzeitlich wurde er mehrmals reduziert.)
           Die Unternehmen können diesen teuren Preis auf die anderen Stromarten für den Preis, den sie ihren Kunden
           abverlangen, weiterreichen.
           Die Kunden sind also die eigentlichen Opfer.
           Da ein großer Anteil unseres Stroms aus der Kernkraft und aus der Kohle kommt, und man diese Energie-
           träger stark reduzieren wenn nicht gar ganz abschaffen will, fehlt bald der Strom, auf den man den überhöhten
           Strompreis der so genannten Erneuerbaren Energien verteilen kann.
           Eine kräftige Erhöhung der Preise für den Stromkunden ist damit vorprogrammiert.

     3. Politiker lassen andere kostenlos für den Staat arbeiten – also ohne sie dafür zu bezahlen.
           Es geht um die Bürokratiedienste für den Staat, die jedes Unternehmen kostenlos zu erbringen hat.
           Unternehmen müssen kostenlos Bürokratiedienste für den Staat verrichten, die er ihnen nicht bezahlt.
           Aber der Bürger bezahlt sie trotzdem!
           Es geht um etwa 45 Mrd Euro jährlich.
           Das betrifft alle Unternehmen, wenn sie ihre Beiträge individuell für jeden Mitarbeiter für die vier
           staatlichen sozialen Sicherungssysteme berechnen und abführen müssen.
           Außerdem müssen alle Unternehmen die Lohnsteuer für jeden Mitarbeiter berechnen und an die
           Staatskasse abführen.
           Das sind also insgesamt fünf Berechnungen, die kostenlos zu erbringen sind.
           (Andererseits lässt sich der Staat das Einsammeln der Kirchensteuer von den Kirchen als Pauschale vergüten.
           Aber machen das nicht sogar auch die Unternehmen?)
           Dann würde der Staat Geld kassieren für Leistungen die er nicht selbst erbracht hat! Es sei denn er verteilt das
           Geld an die Unternehmen!)

     4. Besonders betroffen von den Bürokratiekosten ist der gewerbliche Mittelstand.
           Wenn es richtig ist, dass der gewerbliche Mittelstand das Rückrat der deutschen Wirtschaft ist, warum
           muss dann der gewerbliche Mittelstand von den staatlichen auferlegten Bürokratiekosten den größten Teil
           tragen?
           Von den gesamten vom Staat auferlegten Bürokratiekosten in Höhe von 58 Mrd DM jährlich muss der
           gewerbliche Mittestand 56 Mrd DM aufbringen, ohne dafür entschädigt zu werden.
           (Quelle. „Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile;
                                                                                           in Anlehnung an das Bonner Institut für Mittelstanforschung (IfM))
           Eine neuere Studie hat ergeben, dass Kleinunternehmen mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich
           stärker belastet waren als Großunternehmen mit 150 €.
           (Quelle: „Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“, Handelsblatt vom 18.10.2002)
           Diese neue Studie hat ergeben, dass trotz Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau die
           Bürokratiekosten seit 1994 dramatisch um 50 % gestiegen sind; sie betragen nunmehr rund 46 Mrd. Euro.
           46 Milliarden Euro jährlich müssen Deutschlands Firmen für staatlich verordnete Aufgaben aufwenden,
           zum Beispiel für die Abführung von Beiträgen zu den Sozialversicherungen und den Einzug von Steuern.
           Etwa 84 % der gewaltigen Summe entfallen auf den Mittelstand. Das ergibt 38,6 Mrd Euro.
           (Quelle: Bürokratiekostenstudie des Instituts für Mittelstandsforschung, ifm in Bonn)
           Als Hauptursachen für die Erhöhung werden genannt:
           o der Bereich Steuern und Abgaben
           o die Bürokratiepflichten in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Statistiken.
           o der Bereich Umweltschutz mit den neuen gesetzlichen Regelungen z.B. mit der Ökosteuer mit ihren Ausnahmeregelungen.
           o das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
               (Quelle „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“, Handelsblatt vom 29.10. 2003)

     5. Es gibt die Tatsache der erzwungenen Investitionen für die Terrorbekämpfung:
           Die Deutsche Telekom musste auf Grund eines Internationalen Vertrages, bei dem es um Terrorismusabwehr
           ging, teure Investitionen finanzieren.
           Es soll sich damals um 5 Mrd DM gehandelt haben.
           Alle deutschen Banken mussten teure Investitionen finanzieren, damit sie bei bestimmten Überweisungen
           automatisch Meldung machen können.
           (In der Steinzeit hielt man sich Sklaven, die für Wasser und Brot und einer erbärmlichen Unterkunft
           arbeiten mussten. Diese hier genannten kriegen nichts!)
           Dafür verdienen sie an anderen Dingen soviel, dass sie oft Neid erwecken und beschimpft werden. 

     6. Die Banken müssen Dienstleistungen für den Staat erbringen, die er ihnen nicht bezahlt.
           Die Kreditinstitute müssen unter einer Last von Vorschriften, Aufgaben und finanziellen Sonderabgaben leiden.
           Die Kreditinstitute sind verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten, anzuwenden und zu befolgen und die
           gestellten Aufgaben auszuführen.
           Alle diese Aufgaben bezahlt der Staat nicht.
           Die Banken gehören zu den am stärksten regulierten Branchen in Deutschland.
           Der Staat hat der Kreditwirtschaft eine Vielzahl von Aufgaben übertragen:
               10 Aufgaben entfallen auf die Besteuerung.
                 8 Aufgaben entfallen auf die Terrorbekämpfung und auf die Geldwäsche.
                 7 Aufgaben entfallen auf den Bereich Bankenaufsicht.
                 5 Aufgaben entfallen auf den Kapitalmarkt und ebenfalls
                 5 Aufgaben entfallen auf den Zahlungsverkehr.
           (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)
           Die Banken sind z.B. per Gesetz verpflichtet worden, bei großen Geldbewegungen automatisch Meldung zu machen.
           Das gilt als Maßnahme gegen die Bekämpfung des Terrorismus, die als Vorgaben aus der EU stammen.
           (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)
           Die Banken sind z.B. seit April 2005 per Gesetz verpflichtet worden, technische Voraussetzungen zu schaffen,
           damit die so genannten Stammdaten von Konten automatisch abgerufen werden können.
           Das kostete 100 Millionen Euro.
           So können staatliche Stellen den Zugriff auf etwa 400 Millionen Konten bei Banken, Sparkassen oder Volksbanken haben.
           So zählte die Finanzaufsicht im Jahre 2004 insgesamt 39 000 Anfragen in den Bereichen Terrorbekämpfung und
           Geldwäsche; im ersten Halbjahr 2005 seien es bereits 28 000 Anfragen gewesen.
           Außerdem könnten auch Finanz- und Sozialämter Erkundigungen über die 400 Millionen Konten einziehen.
           (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)
           Die Banken sind per Gesetz verpflichtet worden, so genannte Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge der
           Kunden zu erstellen.
           (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)
      Anmerkung:
           Es ist bloß erstaunlich, warum die staatlichen Aufsichtsämter nicht gemerkt haben, dass die Landesbanken
           Milliardenbeträge nicht etwa in ihrem Bundesland auch nicht in fremden Bundesländern oder sonst irgendwo in
           Deutschland und auch nicht in Europa, sondern am US-Immobilienmarkt verspekuliert haben.
           Nun will man sogar die Pensionslasten der Beamten der „Bundesagentur für Arbeit“ mit den Beiträgen der
           Versicherten finanzieren. Dazu soll ein Fond zur Finanzierung künftiger Pensionslasten gebildet werden.
           Als Startkapital sollen 2,5 Mrd Euro eingezahlt werden. Außerdem sollen jährlich Einzahlung aus dem
           BA-Haushalt erfolgen. Für 2008 sind 424 Millionen Euro eingeplant.
           (Quelle: „BA-Finanzen rutschen in Minus“ Handelsblatt vom 1./2./3. Februar 2008)

 
    7. Die Unternehmen finanzieren direkt staatliche Aufgaben – ihre eigenen staatlichen Aufsichtsorgane.
 
         Ganze Bundesämter werden ausgerechnet von denen direkt finanziert, die diese Bundesämter kontrollieren
           müssen. Die Banken sind davon gleich zweimal betroffen.
          
Beispiele für staatliche Einrichtungen
        1. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
               Das Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen (BaFin) wird zu 100 % von den Banken und
               Versicherungen finanziert.
               Es hat aktuell etwa 1 500 Mitarbeiter.
               Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
ist am 1.5.2002 gestartet.
               Es hat in Bonn das ehemalige Gebäude des Bundesfinanzministeriums bezogen.
               In ihr arbeiten unter dem Präsidenten Jochen Sanio  1150 Mitarbeiter.
               Der Haushalt umfasst 118 Mio. €
               (Quelle „Kontrolle ist gut. Mehr Kontrolle ist besser.“, Handelsblatt vom 19.02.2003)
               Nun sollen die Versicherungen und Banken die gesamten Kosten von etwa 118 Mio. € tragen!
               Die Anzahl der Mitarbeiter ist laufend aufgestockt worden: Zwischenstufen waren 1 300 Mitarbeitern dann
              
über 1 500 Mitarbeiter und heute wohl etwa 1 700 Mitarbeiter.
        2. Das Bundesamt für Versicherungen (BAV)
               Das Bundesamt für Versicherungswesen (BAV) mit einem Etat von rund 20 Mio Euro wird schon seit Jahren
               zu 90 % von den privaten Versicherungen finanziert.
 
              Die Versicherungen müssen ihre Aufsichtsbehörde selbst bezahlen.
 
              (Quelle: „Eichel bestätigt Schlupfloch für Versicherer“, Handelsblatt vom 30.07.2001)
        3. Die neu geschaffene Bilanzpolizei
               (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung oder Enforcement Institution) wird zu 100 % von den börsen-
               notierten Aktiengesellschaften finanziert. („Bilanzpolizei“)
               Es geht um einen Bilanzprüfstelle, die zum 1. Juli 2005 eingerichtet wurde.
                Sie soll alle 1 400 börsennotierten Unternehmen unter die Lupe nehmen.
               Chef ist Eberhard Scheffler, ehemaliger Finanzchef der Batig-Holding.
               Vizepräsident wird Axel Berger, der bis März 2004 Vorstandsmitglied der KPMG war.
               Grundlage für die Einrichtung dieser neuen Behörde ist das Bilanzkontrollgesetz das im Dezember 2004 in Kraft trat.
               Die neue Behörde prüft Jahresabschlüsse daraufhin, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden.
               Diese als „Bilanzpolizei“ bezeichnete Organisation ist privatrechtlich; im Streitfall wird die BaFin eingeschaltet.
               Die Finanzierung erfolgt durch Umlagen der Unternehmen, die kontrolliert werden sollen.
               (Quelle: „Bilanzprüfstelle nimmt Gestalt an“ Handelsblatt vom 31.03.2005)
     
    Das Besondere:
               o Der Staat lässt Aufsichtbehörden von denen finanzieren, die diese Aufsichtsbehörden kontrollieren sollen.
               o Es sind gerade die Institutionen, die sie kontrollieren müssen.
               o Es sind gerade die Institutionen, die zur Finanzierung herangezogen werden, die diese Bundesämter kontrollieren müssen.
        So wäre e s richtig:
               o Jeder Kontrolleur muss eigentlich möglichst unabhängig sein, damit er neutral bewerten kann.
                    Er ist verpflichtet, seine Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen.
               o Derjenige, der den Kontrolleur einstellt, müsste ihn auch bezahlen.
        Zusammengefasst:
               o Die Kreditinstitute müssen unter einer Last von Vorschriften, Aufgaben und finanziellen Sonderabgaben
                    leiden. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten, anzuwenden und zu befolgen
                    und die gestellten Aufgaben auszuführen.
                    Alle diese Aufgaben bezahlt der Staat nicht.
               o Die Versicherungen müssen ihre Aufsichtsbehörde selbst bezahlen.
               o Alle börsennotierten Unternehmen müssen ihre Aufsichtsbehörde selbst bezahlen.

     8. Wenn man dafür sorgt, dass die staatlichen Kontrolleure von denen direkt bezahlt werden, die sie kon-
        trollieren, kann das dem Ausbau der Macht dienen.
        Die Vorteile:
               1. Die Finanzierung verläuft direkt, also am offiziellen Haushalt vorbei.
               2. Dann benötigt man keine Steuergelder.
               3. Das senkt die offizielle Staatsquote.
               4. Damit sorgt die Politik dafür, dass die Finanzen des Staates besser aussehen als sie in Wirklichkeit sind.
               5. Das verbessert die Kreditwürdigkeit des Staates.
        Die direkten Auswirkungen als Mängel:
               1. Das erhöht die Kosten der betroffenen Unternehmen (Banken, Versicherungen und Aktiengesellschaften).
               2. Es verschlechtert der internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.
               3. Wenn man jedoch dafür sorgt, dass der Kontrolleur sich von denen bezahlen lässt, die er kontrollieren
                    muss, begeht man einen schweren Fehler.

        Die eigene Bewertung:
           Damit begeht die Politik eigentlich sogar gleich zwei Fehler:
     9. Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass man damit bewusst oder unbewusst
        kriminelle Tatbestände begünstigt.
        Die Politik begünstigt damit kriminelle Machenschaften.
           Es geht um Untreue, Vorteilsnahme im Amte, Korruption, Unterschlagung, falsche Verbuchungen, falsche
           Beurkundung, Bestechlichkeit und Bestechung, Falschaussage vor Gericht usw.
           Tatsächlich wurde auch eine Reihe von Korruptionsfällen untersucht.
           Hier nur die Überschriften dazu aus Zeitungen:
               1. „Anleger –Anwälte greifen Finanzaufsicht an“, Handelsblatt vom 22.März 2005
               2. „BaFin-Beamter in Haft“, Handelsblatt vom 20 April 2006
               3. „BaFin-Chef Sanio unter Druck“, Handelsblatt vom 11. September 2006
               4. „BaFin-Affäre breitet sich aus“, Handelblatt vom 21. September 2006
               5. „Die Revision rügt Sanios Behörde“, Handelsblatt vom 13. September 2006
               6. „Aufseher verlieren den Durchblick“, Handelsblatt vom 14. September 2006
               7. „Streit um Entlastung Sanios“, Handelsblatt vom 25. September 2006
               8. „Räte zwingen BaFin Etatkontrolle auf“, Financial Times Deutschland v. 26.09 06
               9. „Regierung weist Vorwürfe in der BaFin-Affäre zurück“, Hdlsbl. vom 28.09.2006
               10. „Rückendeckung für Sanio“, Handelsblatt vom 13./14./15. Oktober 2006
               11. „Regierung hält BaFin-Akten unter Verschluss“, Handelsblatt vom 18. 10. 2006
               12. „Probleme bei der BaFin waren früh bekannt“, Handelsblatt vom 7. 11.2006
               13. „Sonio kurz vor de Entlassung“, Handelsblatt vom 13. November 2006
               14. „Bafin-Chef Sanio ist endgültig entlastet“, Handelsblatt vom 27.11.06
               15. „Staatsanwalt erhebt Anklage in BaFin-Affäre“, Handelsblatt vom 27.03 2007
               16. „Koalition will BaFin-Spitze umbauen“, Handelsblatt v. 30./31.März 1.04. 2007
               17. „Bafin-Mitarbeiter will gestehen“, Handelsblatt vom 15. März 2007

 
    10. Die Unternehmen finanzieren auch noch die Amtshaftung
               Nun soll die Amtshaftung für das BaFin auch noch von der Kreditwirtschaft übernommen werden.
               Die Banken und Versicherungen sollen auch noch für finanzielle Risiken haften.
               Wenn also Mitarbeiter des BaFin Fehler machen, haften die Banken.
               Das ist kein Beitrag, um die Mitarbeiter der BaFin zu mehr Gewissenhaftigkeit und Pflichterfüllung zu bewegen!
               (Quelle: „Banken lehnen Haftung für Bafin-Fehler ab“ , Financial Times Deutschland vom 26. Juni 2007
               (Quelle: „Haftung der Finanzaufsicht strittig“, Handelsblatt vom 14. November 2007)

6.4 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf Löhne und Preise (5)
     1. Die Politik nimmt Einfluss auf den Bruttolohn, den Nettolohn und auf die Wertschöpfung.
           (1) Die Politik hat maßgeblichen Anteil an der Tatsache, dass die so genannten Lohnnebenkosten branchen-
               übergreifend etwa 100 % des Bruttolohnes ausmachen.
               Das bedeutet, dass jemand, der etwa 2 000 Euro brutto im Monat verdient, nur etwa 1 200 Euro ausgezahlt
               bekommt, weil seine Steuern und Abgaben etwa 40 % betragen.
           (2) Wer aber 1 200 Euro ausgezahlt bekommen möchte, muss aber, damit sich sein Arbeitsplatz rentiert, eine
               Wertschöpfung von etwa 4 000 Euro erwirtschaften.
           (3) Die Beziehung zwischen Wertschöpfung und Nettolohn und die Rolle der Tariferhöhungen:
               o Jeder Mensch strengt sich eher für sich an als für andere!
                    Kein Mensch will sich mehr für andere anstrengen als für sich selbst!
                    Auch ein sehr sozial eingestellter Mensch will immer den größten Teil für sich behalten und darüber
                    verfügen können!
               o Jeder Arbeitnehmer erhält aber nur etwa ein Drittel seiner eigenen erbrachten Wertschöpfung als
                    Nettolohn ausgezahlt.

     2. Nach jeder Tariferhöhung erhält der Arbeitnehmer zusätzlich einen immer kleiner werdenden Anteil
        an dem Lohnzuwachs (an seiner Wertschöpfung).
           Manche reden von einer kalten Progression beim Steuertarif.

     3. Wenn der Bürger dann sein sauer verdientes Geld ausgibt, stecken in den Waren und Dienst-
        leistungen wieder Steuern und Abgaben.
           Beim Einkommen der Bürger wendet die Politik einen Steuertrick zu Gunsten des Staates und zu Lasten der
           steuer- und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen an.
           Die Lohn- und Einkommensteuer und alle vier Abgaben für die staatlichen sozialen Sicherungssysteme werden
           immer vom ursprünglichen Bruttolohn erhoben.
           Der Bürger bezahlt also Steuern und Abgaben von einem Teil seines Einkommens, das ihm gar nicht mehr voll
           zur Verfügung steht.

     4. Es gibt bei mehreren Steuern das Huckpackverfahren
           Es gibt Verteuerung von Strom durch Ökosteuer und eine Stromsteuer zusätzlich zur Mehrwertsteuer
           Bei Kraftstoffen wird eine Mineralölsteuer erhoben. Darauf wird die Ökosteuer draufgepackt und auf alles
           zusätzlich die Mehrwertsteuer!
        Der Bürger bezahlt also Steuern auf Steuern!!!
           So machen die Steuern den größten Teil des Endpreises für Kraftstoffe aus!
           Es gibt Leute, die behaupten, dass jede Tankstelle eine Zweigstelle des Finanzamtes sei!
           Das ist der zweite Steuertrick der Politik zu Gunsten des Staates und zu Lasten der Bürger.
           Es kann ihnen kaum jemand erklären, warum es zwei Berechnungsgrundlagen gibt!

    
5. In einigen Fällen legt die Politik die Preise direkt fest:
        (1)
Die Festsetzung der Strompreise für den „Verbraucher“ erfolgt z.B. über die Länderparlamente. 
           (2) Die Festsetzung der (niedrigeren) Strompreise für Großabnehmer (Norddeutsche Raffiniere) erfolgt
               ebenfalls über die Länderparlamente.
           (3) Es gibt eine Festsetzung der Preise von Büchern. (Hier gibt es eine Buchpreisbindung!)
           (4) Es gibt Höchstpreise für Zucker.
           (5) Es gibt Zwangsrabatte für Medikamente per Gesetz.

6.5 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf den Arbeitsmarkt. (3)
     1. Die Politik mischt sich in den so genannten Arbeitsmarkt ein.
        Sie betreibt eine so genannte Arbeitsmarktpolitik.
           Unter einem Markt versteht man, dass der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung durch Angebot und
           Nachfrage bestimmt wird.
           (1) Das was man als Arbeitsmarkt bezeichnet, wird von einer Vielzahl von Institutionen und Gremien beeinflusst:
               Staat, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Universitäten usw.
           (2) Die Politik bestimmt bei einer offiziellen Staatsquote von etwa 50 % alle Endpreise einer Ware oder einer
               Dienstleistung zu 50 %.
               Es sind dies z.B. die Energiekosten, Steuern und Abgaben usw.
           (3) Die Tarifpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeber) bestimmen weitestgehend die Produktionsbedingungen.
               Es sind dies nicht nur die Stundenlöhne sondern auch die Arbeitszeit, die Urlaubsansprüche, die Höhe des
               Urlaubsgeldes usw.
               Die Verbraucher bestimmen außerdem und letztendlich über Angebot und Nachfrage und damit auch noch
               über den so genannten Arbeitsmarkt.

     2. Die „Arbeitsmarktpolitik“ besteht darin, dass man staatliche Eingriffe in den so genannten Arbeits-
        markt vornimmt.
           Damit entfernt sich der so genannte Arbeitsmarkt immer weiter von einem Markt im eigentlichen Sinne.
           - Es gibt ABM-Maßnahmen (= Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen).
           - Es gibt SAM (= Strukturanpassungsmaßnahmen).
           - Es gibt diverse staatliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
           - Es gibt Kombilohn-Modelle.
           Beispiel: Mindestlöhne. Es gibt neuerdings Mindestlöhne für bestimmte Branchen. z.B. Baugewerbe und Post)

     3. Früher hat man jede Äußerung von Politikern, die sich auf Löhnen oder Tarife oder auf Arbeitszeit
        bezog, gleich als Einmischung in die (angeblich grundgesetzlich geschützte) Tarifhoheit verteufelt.
           Sie finden im Grundgesetz die Wörter „Tarif“ oder „Tarifhoheit“ an keiner Stelle.
           Sie finden nicht einmal das Wort „Gewerkschaften“!
           Heute verlangen selbst hochrangige Gewerkschaftler Mindestlöhne!
           Beispiel: Arbeitslose werden Selbständige oder die Ich-AG
                           Politiker bemühen sich, den Arbeitsmarkt anzukurbeln und die Arbeitslosenstatistik mit Hilfe von
                            Steuergeldern zu schönen, was selten erfolgreich war.
                           Wenn jemand im ersten Arbeitsmarkt nicht erfolgreich war, ist er nicht unbedingt dafür qualifiziert,
                           Arbeitgeber zu spielen.
                           Gemeint ist die Gründung einer Ich-AG mit Subventionen von fast 15 000 Euro.
                           Warum liegt das Netto-Einkommen der unteren Hälfte der Selbständigen bei etwa 1 000 Euro im
                           Monat? Liegt das an der hohen Zahl von Gründungen einer Ich-AG?


6.6 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen Unternehmen (7)
     1. Man beseitigt den Wettbewerb zwischen Unternehmen der Privatwirtschaft und Unternehmen der
        öffentlichen Hand.
     2. Die Politiker sorgen nicht für einen fairen Wettbewerb, sondern sorgen stattdessen dafür, dass der
        Staat gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstößt.
           1. Der Sachverhalt:
            Politiker wissen schon, was Wettbewerb bedeutet.
               Sie gewähren ihren Unternehmen Wettbewerbsvorteile:
               Dort wo der Staat Unternehmen besitzt, oder Anteile an Unternehmen besitzt,   verschaffen die Politiker den
               betreffenden Unternehmen Vorteile.
               (Vielleicht hoffen sie, dass sie einmal in diesen Unternehmen einen hochbezahlten Posten erhalten?)
               Diese Wettbewerbsvorteile lassen sich an drei Dingen festmachen:

 
    3. Politiker verschaffen staatlichen Banken zwei Privilegien und sorgen so dafür, dass sie zwei Wettbe-
        werbsvorteile gegenüber privaten Banken haben und behindern und beseitigen so unliebsame
        Konkurrenz und hebeln den fairen Wettbewerb aus.
           2. Ein Beispiel: Zwei Privilegien für staatliche Banken
               Sie gewähren staatlichen Banken gleich zwei Privilegien:
              
Die Privilegien heißen genauer: Anstaltslast und Gewährsträgerhaftung.
           3. Informationen zu den Privilegien staatlicher Banken:
               Die privaten Banken haben gegenüber den anderen Banken zwei wesentliche Nachteile:
               o Sie besitzen keinen staatlichen Garantien über ihre Existenz.
                    Sie können nicht bankrott gehen. (Fachwort: Anstaltslast)
               o Sie können bei ihren Geschäften Fehler machen.
                    Der Staat (das betreffenden Bundesland) kommt dafür auf!
                    (Fachwort: Gewährsträgerhaftung)
           4. Die damit verbunden Vorteile
               Damit können sich die öffentlich-rechtlichen Banken billiger refinanzieren als private Banken.
               Sie bekommen ihre Kredite für weniger Zinsen, weil die Kredite sicherer sind!
               Damit haben sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Banken, der wettbewerbswidrig ist, weil
               sie sich auf Geschäftsfeldern der privaten Banken tummeln.
               Die öffentlich-rechtlichen Banken weiten ihre Aktivitäten immer weiter aus.
               Sie beteiligen sich an anderen Unternehmen und investieren im Ausland.
               Wen wundert es da, dass wir zwar über 600 Bundesämter haben aber nach mehr als 60 Jahren Bundesre-
               pulik Deutschland noch immer kein Bundesaufsichtsamt für Wettbewerb haben.
           5. Die vorletzten Vorgänge
               Nun hat sogar die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) übernommen,
               um dem gewerblichen Mittelstand flächendeckend Kredite geben zu können.
               Allerdings bleibt das Hausbankprinzip erhalten!
               Diese Übernahme gilt sogar noch rückwirkend zum 1. zum 1. Januar 2003.
               Außerdem ist sie an der Industriekreditbank beteiligt (?)
               Die neue Bank ist nun mit dem Segen des Bundestages (Alle Abgeordneten haben zugestimmt.)
               gegründet worden!
               Sie heißt „KfW-Mittelstandsbank“ und hat ihren Sitz in Frankfurt.
               Die EU verlangte einen Präzisierung der staatlichen Förderaufgaben der KfW und der Landwirtschaftlichen
               Rentenbank!
               Außerdem gib es Pläne der Bank für neue Eigenkapital-Förderinitiativen. *
               Das fehlende Eigenkapital ist die Hauptschwäche des gewerblichen Mittelstandes.
               Die Wirtschaftsverbände BDI, DIHK, ZDH und die Bankenverbände lobten das Projekt als sinnvoll und überfällig.
               (Quelle: „Bundestag gibt grünes Licht für neue Bank“, Handelsblatt vom 10.06.2003)
           6. Fazit:
               Wieder ein Stückchen mehr Staat!
               Der Staat gewinnt Einfluss über die Kreditvergabe über den ganzen gewerblichen Mittelstand.
               Die Betroffenen sehen nur ihren momentanen Vorteil.
           7. Die Auswirkungen

               Es gib die Anstaltslast und Gewährsträgerhaftung für die Landesbanken und Sparkassen.
               Sie können nicht pleite gehen und der Staat haftet für jedes Geschäft.)
               - Dadurch wird ihr Rating besser und die Refinanzierungskosten werden geringer.
               - Dadurch wird eine Zusammenarbeit zwischen den privaten und den öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten erschwert.
               - Dadurch werden die privaten Banken zurückgedrängt.
                Nach der Bilanzsumme haben sie nur noch einen
                    Marktanteil von                                28,4 % (30 %),
                    die Sparkassen                                  36,0 % und
                    die Genossenschaftsbanken                8,7 %.
            Nach der Anzahl der Filialen haben die privaten Banken nur noch einen
                    Anteil von                                          11,6 %,
                    die Sparkassen                                  22,3 % und die
                    Genossenschaftsbanken                   63,0 %.
                    (Quelle: „Die Banken rütteln an den Säulen“, Handelsblatt vom 04.09.2003)
           8. Die letzten Vorgänge
               Da der Staat bei eventuell aufkommenden Fehlern für den Schaden aufkommt, gehen diese Banken
               leichtfertiger mit fremdem Geld um als private Banken.
               Sie können bei ihren Geschäften Fehler machen.
               Der Staat (das betreffenden Bundesland) kommt dafür auf!
               Nun hat sich die WestLB mit Aktiengeschäften verspekuliert und einen riesigen Schaden angerichtet.
               Die Höhe des Schadens soll zwischen 240 und 500 Mio Euro liegen.
               (Quelle: „WestLB-Vorstand wackelt“, Handelsblatt vom 25. Juli 2007)
               Die Europäische Kommission hat diese beiden Privilegien vor wenigen Jahren gekippt.
               Kurz vor der Entscheidung der Europäischen Kommission haben sich die Landesbanken noch mit viel Kapital
               eingedeckt. (einige Milliarden frisches Geld).
               Ergebnisse: Die Privilegien gibt es nicht mehr.
                                Die bereits eingegangenen Risiken blieben bestehen.
                                Wegen der Privilegien und der guten Refinanzierung gab es das billige Geld.
                                Mit dem schnell noch beschafften Geld wurden wahrscheinlich weitere Risiken eingegangen


      4. Die Politik, die eigentlich dafür da sein müsste, dass der Staat, für die Einhaltung der Regeln zu-
          ständig sein sollte, verstößt selbst gegen die (ungeschriebenen) Regeln eines fairen Wettbewerbs.
            1. Beispiel: Unternehmen und die Mehrwertsteuer 
               Genauer: Die Mehrwertsteuer, kommunale Unternehmen und der Wettbewerb

      5. Kommunalbetriebe zahlen keine Mehrwertsteuer; private Betriebe, die das gleiche Produkt herstellen
          oder die gleiche Dienstleistung anbieten, zahlen aber Mehrwertsteuern.

      6. Der Bürger muss gleichwohl die Mehrwertsteuer bezahlen – egal ob er bei einem Kommunalbetrieb
          oder bei einem privaten Betrieb einkauft.
            Damit schafft der Staat den kommunalen Wasserwerken oder Entwässerungswerken Wettbewerbsvorteile!
            Der Staat selbst verstößt gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.
            Diese Unternehmen haben gegenüber anderen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil von 19 %!
            Sie verdrängen die anderen Unternehmen vom Markt.
            Ein offensichtlich klarer Verstoß gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.
            Die Folge: Es gibt kaum private Werke
               Es gibt allein in der Trinkwasserversorgung etwa 6 000 Unternehmen und etwa 7 000 Unternehmen der
               Abwasseraufbereitung in Deutschland.
               Fast alle sind fest in kommunaler Hand.
               Die Chefs dieser Unternehmen landen nicht etwa wegen Steuerhinterziehung im Knast.
               Die Chefs dieser Unternehmen sind auch selten Objekt der allgemeinen Berichterstattung.
               Die Chefs dieser Unternehmen genießen oft hohes Ansehen in der Bevölkerung und werden von der Politik hofiert!
            Dieses Verhalten der Politiker, diesen Unternehmen die Steuern zu belassen, ist bei der andauernden Finanznot
            des Staates für fast alle Bürger nicht nachvollziehbar.
            Und das bei der andauernden Finanznot des Staates und seinen hohen Schulden!
           
Immerhin geht es um viele Milliarden Euro jährlich!
            Quellen:
                          1. „Bayern gegen Wassermarktöffnung“, Handelsblatt vom 09.01.2002
                          2. „Kommunalbetriebe sollen Steuern zahlen“, Handelsblatt vom 03.11.2004)
                          3. „Privatentsorger gehen gegen Steuerprivileg vor“, Financial Times Deutschland vom 26. Juni 2007
            Dabei beklagen Politiker aller Couleur den ständigen Geldmangel des Staates.
            Wenn Steuern und Abgaben den alleinigen Zweck haben, die Aufgaben des Staates zu finanzieren; muss
            man sich doch sehr wundern, dass Tausende von Unternehmen Steuern von den Bürgern kassieren, aber diese
            nicht an den Staat weiterleiten.
            Dabei lehrt jedes Kind in der Schule, dass mit den Steuereinnahmen die Aufgaben des Staates finanziert werden.
               Es sind kommunale Versorgungs- und Endsorgungsunternehmen.
               Die Folge ist, dass die privaten allmählich aus dem „Markt“ verschwinden, weil die staatlichen oder
               kommunalen Entwässerungswerke eben einen Wettbewerbsvorteil von inzwischen 19 % haben.
               So werden die privaten Unternehmen verdrängt und der faire Wettbewerb findet nicht statt, so dass es schon
               fast keine privaten Unternehmen auf diesen Gebieten mehr gibt.
               Nun steigen die Preise für den Verbraucher oder Nutzer!
               So kassieren also Tausende von Unternehmen die Mehrwertsteuer vom Bürger und liefern die Steuerein-
               nahmen aber nicht an die Staatskasse ab, sondern behalten diese Steuereinnahmen.
               Damit haben diese Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil von 19 % und verdrängen andere Unternehmen
               vom Markt.
               Die Unternehmen, die die Mehrwertsteuer behalten dürfen, sind in staatlicher Hand – die anderen Unter-
               nehmen, die die Mehrwertsteuer abführen müssen sind privatwirtschaftlich organisiert.

      7. Manche Unternehmen werden von bestimmten Steuern befreit.
            Die Befreiung von der Gas-Steuer für hocheffiziente Gaskraftwerke
            Nach einem Gesetz aus dem Jahre 2002 können hocheffiziente Gaskraftwerke von der Gas-Steuer befreit
            werden, wenn sie bis zum März 2006 in Betrieb gehen.
            Dabei handelt es sich wohl um kombinierte Gaskraftwerke, die gleichzeitig den Dampf nutzen.
            Voraussetzung ist, dass ein Wirkungsgrad von mindestens 57,5 % erreicht wird.
            Über die Frage der Messbarkeit diese Wirkungsgrades streiten sich noch die Ministerien für Wirtschaft,
            Finanzen und Umwelt!
            (Quelle: „Pläne für das Gaskraftwerk sind vorerst gescheitert“, Handelsblatt vom 08.10.2003)
            Warum will man diese Betreibern von Gaskraftanlagen noch wettbewerbswidrige Steuererleichterungen
            einräumen?
            Auch hier gilt: Was gut ist, setzt sich am Markt durch!
            Oder sind sie doch nicht so gut, dass man um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten muss?

6.7 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen den Ländern (1)
      1. Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen den einzelnen Bundesländern.
            Man schafft einen Länderfinanzausgleich zwischen den 16 Bundesländern.
            Außerdem gibt es so genannte Ergänzungszuweisungen durch den Bund.
           
Einige der ehemaligen „Nehmerländer“ haben sich inzwischen zu „Geberländer“ entwickelt und trotzdem findet
            ein Länderfinanzausgleich auch zwischen den alten Bundesländern statt.
            Es gibt einen Länderfinanzausgleich in der Größenordnung von jährlich 28 Mrd Euro auch zwischen den alten
            Bundesländern.

6.8 Anspruch und Wirklichkeit: Die Beseitigung des Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen (1)
      1. Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

            Man schafft einen Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den noch immer mehr als 200 Gesetzlichen
            Krankenversicherungen.

6.9 Anspruch und Wirklichkeit: Die Folgewirkungen der Beseitigung des Wettbewerbs (5)
       
1. Die Politik verschlechtert die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
         
Sie erhöht die Kosten der betroffenen Unternehmen (Banken, Versicherungen und Aktiengesellschaften).
            Es verschlechtert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffen Unternehmen.
       
2. Die Politik belastet gerade den gewerblichen Mittelstand mit Bürokratiekosten, obwohl jeder weiß,
          dass der gewerbliche Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist.
            Der gewerbliche Mittelstand hat die meisten Arbeitsplätze und die meisten Ausbildungsplätze.
         
Der gewerbliche Mittelstand kann unter bestimmten Bedingungen die meisten Arbeitsplätze und die meisten
            Ausbildungsplätze schaffen.
      3. Die Beseitigung des Wettbewerbs in fast allen Bereichen des Lebens führt zu verminderten An-
          strengungen des Einzelnen, einer geringen Effizienz und den Abbau von Verantwortung.
      4. Das nicht Zulassen von Wettbewerbsregeln oder der Abbau dieser Regeln für einen fairen Wett-
          bewerb schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch Staat Gesellschaft.
      5. Wenn sich aber Anstrengung  und Leistung nicht mehr lohnen, ist der Untergang nicht mehr weit!

7. Die fast vergebliche Schuldsuche (3)
      1. Die Politik – nicht der Staat – trägt eine gehörige Mit-Verantwortung und Mit-Schuld beim Abbau
          der Leistungsbereitschaft.
      2. Parteien und Gewerkschaft tragen gemeinsam eine gehörige Mit-Verantwortung und Mit-Schuld
          beim Abbau der Leistungsbereitschaft.
      3. Die Politik bekämpft dann eigentlich die „Symptome“ von Ursachen, die sie zum großen Teil selbst
          verschuldet hat. Aber das gehört zum System.

8. Anpassung und Leben im System (4)
      1. Möglichst alle Bürger sollen sich fragen, wie komme ich in diesem System möglichst gut zurecht
          kommen.
      2. Möglichst alle Bürger sollen sich auch nach ihrer Antwort ausrichten und danach handeln.
      3. Wenn die Bürger nicht weiter wissen, müssen wir ihnen das Angebot für die staatlichen Leistungen
          erklären   und ihnen beratend zur Seite stehen.
            Der Bürger hat ein Recht auf Beratung in mehr als 20 Lebenslagen.
            Es gibt einen richtigen Leistungskatalog auf den jeder Deutsche unter bestimmten Bedingungen Anspruch hat.
            Hier ist der Leistungskatalog des Staates für jeden, der beraten werden will:
            Lebensberatung, Eheberatung, Erziehungsberatung, schulpsychologische Beratung, Suchtberatung, Drogen-
            beratung, Scheidungsberatung, Beratung bei Misshandlung oder Missbrauch, Behindertenberatung, Schuldner-
            beratung, Mieterberatung, Mütterberatung, Schwangerenberatung,
(Das ist die Voraussetzung für eine strafffreie
            Abtreibung auf Krankenschein), Eingliederungsberatung (für Haftentlassenen), Bürgerberatung (in Bürgerbüros
            oder in Bürgerämter)
            (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)
            Die Beratung ist für den Ratsuchenden natürlich kostenlos – bezahlen müssen es sowieso die Bürger.
            Die Politik kann so ihr Image vom führsorgenden Staat aufrecht erhalten und ausbauen.
      4. Aber auch Unternehmer werden hoffähig gemacht, wenn sie auf dieser Linie liegen.
 

9. Die Wirkungsmechanismen zusammengefasst (6)
      (Die Rolle von Anstrengung und Leistung)
      1. Anstrengungen und Leistungen müssen sich für den Einzelnen (oder für eine Gruppe) nicht unbe-
          dingt lohnen.
      2. Wenn des gelingt, Leistung zu diffamieren und den Willen zur Leistung erfolgreich abzubauen, hat
          man mutlose erfolglose Bürger, die man leicht zu manipulierbaren Untertanen machen kann.
      3. Die wichtigste Maßnahmen mit Signalcharakter ist wohl die, dass Leistung vom Erfolg (vom Lohn)
          entkoppelt werden muss.
      4. Alles muss von eigenen Anstrengungen und Leistungen lösgelöst sein, dann stellt sich automatisch
          Hilfsbedürftigkeit bis eigene Ohnmacht ein.
      5. Erfolge müssen von anderen Dingen abhängig gemacht werden (und schließlich auch sein) als von Leistung.
      6. Erfolge darf man nur haben, wenn man etwas macht, was dem System irgendwie nützt oder dienlich ist.

10. Die Menschen und die Leistung (4)
      1. Die Menschen scheinen aber Leistungen zu wollen.
      2. Die Leistungen müssen allerdings drei/vier Bedingung erfüllen:
      3. Fast alle Menschen sind zu recht sauer auf das Doping beim Sport.
      4. Die Politik versucht, auch beim Menschen, die biologischen Grundregeln außer Kraft zu setzen.