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Die zehn Anforderungen an jedes Gesetz
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die 10 Gebote

 

 

Die zehn Anforderungen an jedes Gesetz

Alles ist wie immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These, formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.


1. Rechtmäßigkeit der Gesetze
   
Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß (grundgesetzgemäß)sein.
     Man muss den Sinn und die Buchstaben einer Verfassung einhalten und nicht versuchen, die Verfassung einseitig auszulegen, zu umgehen oder zu brechen.

2. Autonomie von Gesetzen
    Jedes Gesetz muss autonom gelten.
     Es darf keine Verknüpfung mit anderen Gesetzen geben.
     Es darf keine Vernetzungen (Netzwerke) von Gesetzen geben.
     Eine Verknüpfung eines Gesetzes mit einem anderen Gesetz ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein unausweichlicher Zusammenhang von der Sache her besteht.
     Beispiel:
          Die Arbeitslosenversicherung soll nicht nur ei
nen geringfügig abgespeckten Lebensstandard sichern, sondern auch die Beiträge für die anderen drei staatlichen
          sozialen Sicherungssysteme beinhalten.

3. Einmaligkeit von Gesetzen
    Für jeden Sachverhalt darf es nur ein einziges Gesetz geben.
     Hilfsweise:
     Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten gibt es anstelle eines Gesetzes eventuell ein Gesetzbuch wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch
     und ein einziges Sozialgesetzbuch.
 
    (Heute gibt es aber schon das zwölfte Sozial-Gesetzbuch!!!)

4. Umfang von Gesetzen
    Der Umfang eines jeden Gesetzes muss sich am Grundgesetz (oder einer neuen Verfassung) orientieren: Kein Gesetz darf länger sein als das
    Grund
gesetz (oder eine neue Verfassung).
     Wenn das höchstrangige Gesetz mit allen wichtigen Aussagen und Festlegungen auf 90 Seiten DIN A (oder auf 45 Seiten DIN A) gedruckt werden kann, muss es
    
möglich sein, alle anderen Sachverhalte ebenfalls auf diesem Umfang zu formulieren.
     Verwaltungen formulieren zu jedem Gesetz sowieso ihre Ausführungsvorschriften.
     Auch muss man bedenken, dass Beamte immer ein
en Anspruch auf einen Ermessensspielraum haben.
     Im kritischen Falle eines Prozesses haben die Ri
chter ebenfalls einen Ermessensspielraum, weil sie verpflichtet sind, die individuellen Umstände zu berücksichtigen.
     Beispiele:
          1. Das neue Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mehr als 500 Seiten lang.
          2. Das Gesetz, das das Bleiberecht hier lebender Ausländer regelt, ist ebenfalls mehr als 500 Seiten lang

5. Die Ziele eines Gesetzes
    Jedes Gesetz muss die Ziele nennen, die mit dem Gesetz nicht nur angestrebt, sondern auch erreicht werden sollen.
     (Das kann zum Beispiel im „Vorspann“ des Gesetzes erfolgen!)

6. Die Rechtsprinzipien und die Gesetze
    Jedes Gesetz muss sich auf Rechtsprinzipien gründen.
    Für jedes Gesetz müssen die Rechtsprinzipien auch genannt werden, auf denen es beruht.
     (Die Nennung sollte im „Vorspann“ zum Gesetz erfolgen.)
     Wenn es mehre Prinzipien sind, sollen sie hierarchisiert werden.
     (Das kann ebenfalls zum Beispiel im „Vorspann“ des Gesetzes erfolgen!)

7. Bedingungen für die Gültigkeit von Gesetzen
    1. Jedes Gesetz muss die Bedingungen nennen, unter denen es gilt oder gelten soll.
    2. Es muss eine Angabe darüber enthalten, was passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
    3. Für jedes Gesetz müssen die Kosten angeben werden, die damit verursacht werden.
          (Eine „Gesetzesfolgenabschätzung“, die es schon gibt, kann als Anhang zum Gesetz stehen.)
          Die Angabe der Kosten kann für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für ein Jahr) oder für die gesamte Laufzeit des Gesetzes erfolgen.
    4. Für jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens an finanziellen Mitteln erfolgen, die umverteilt werden.
          (Das kann wie die „Gesetzesfolgenabschätzung“, die es schon gibt, im Anhang zum Gesetz stehen.)
    5. Jedes Gesetz darf nur einen Rahmen vorgeben: Gesetze regeln nur das unbedingt Notwendige.
          Sowohl die Verwaltung (Exekutive) als auch die Rechtssprechung (Judikative) haben einen – wenn auch jeweils anders gearteten – Ermessensspielraum.

8. Die Gleichheit vor dem Gesetz
   
Für die Organisationen, Organe und Institutionen des Staates müssen dieselben Regeln gelten, die der Staat auch von anderen verlangt.
    o Die
selben Regeln müssen in gleichen Fällen überall gelten.
    o Das Gebot der Gleichbehandlung muss überall gelten.
          Nach dem Gebot der Gleichbehandlung muss Gleiches auch gleich, aber Unterschiedliches verschieden behandelt werden.
     o Es darf auch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
    o Auch in der Buchführung müssen für die Etats des Staates dieselben Regeln angewandt werden wie in den Bilanzen der Unternehmen, also in

        der Wirt
schaft.
    o Auch bei den Pensionsverpflichtungen des Staates muss der Staat für seine öffentlich Bediensteten dieselben Rückstellungen vornehmen wie er

       
es von der Wirtschaft verlangt.

9. Verständlichkeit der Gesetze
    Jedes Gesetz muss für den Bürger verständlich sein.
     Wenn man von jemandem erwartet, dass er eine Regel befolgt, muss er die Regel auch verstehen können.
     Die Regel „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ is
t nur eine juristische Hilfskonstruktion!
     (Verständliche Sprache, keine Fremdwörter, keine verschachtelten Sätze und das Ganze nicht zu lang.)


10. Zeitliche Gültigkeit von Gesetzen
    Gesetze, die sich auf die hoheitlichen Aufgaben des Staates beziehen, brauchen kein Verfallsdatum.
    Gesetze die sich auf wünsch
enswerte oder von vorn herein vorübergehend wahrgenommene Aufgaben des Staates beziehen, müssen von vorn
   
herein ein Verfallsdatum tragen.